Privat Rechnung exkl. MWSt ausstellen?

Hi,

ich habe da mal eine außer-A3-liche Frage :wink:
Vielleicht kann mir der eine oder andere halfen.

Und zwar möchte ich als Privatmann einen Restbestand von Artikeln an eine interessierte Firma in Österreich verkaufen.
Nun will diese aber eine Rechnung exkl. der deutschen MWSt haben.

Meine Fragen dazu:

  • Darf ich diese ausstellen, und falls nein: Was muss ich tun, damit ich es kann?
  • Kann ich die Ware ganz normal per Post verschicken, oder muss ich etwas beachten?

Bei dem Warenwert handelt es sich um etwas über 1000€.

Danke im Voraus & Gruß
Dave

Als Privatmann kannst Du keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer schreiben!

die separat aufgeführte MWSt ist der Betrag, den der Geschäftsmann ans Finanzamt durchleitet.
Da du als Privatmann nichts ans Finanzamt schickst, kannst du da auch keine MWSt ausweisen oder abziehen.
Ich glaube aber auch nicht, daß dein Käufer nur die Rechnung ohne MWSt haben will. Die denken eher, daß du dann die 19% vom Preis abziehst.

Wenn beide Handelspartner über eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer verfügen kann der deutsche Verkäufer die MwSt. weglassen, das wir dann auf der Rechnung vermerkt und der Käufer in Österreich ist dann für die Versteuerung zuständig. Alles Rechtens.

Da du aber keine Ust-Ident Nr hast, wird das nicht gehen. Du kannst die MwSt. nicht ausweisen und somit auch nicht abziehen, er muss quasi "Brutto" bezahlen. Inkl. der Nicht-Ausweisbaren MwSt.

Du erbringst ja keine Dienstleistung, ist quasi ein privater Warenverkauf. Ob du da sowas wie eine Rechnung ausstellen kannst, ist eine gute Frage. Im Zweifelsfall nur eine Quittung über das erhaltene Geld.

Eine Rechnung darf er stellen, aber nicht mit Mwst. Unternehmen wollen aber eine Rechnung mit ausgewiesener haben, weil Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Steuer sich quasi zurückholen oder gleich weglassen bei B2B. Deswegen sind bei Firmenwagen auch die Nettopreise relevant und nicht die Bruttopreise die Du z.B. als Privatperson zahlst.

Danke schon mal für Eure Antworten!
Ich frage wohl zunächst einmal, ob denen eine Quittung reichen würde, ich hab aber die Vermutung, dass das nicht der Fall ist.

Und was hätte ich zu befürchten, wenn ich die Rechnug einfach ausstelle, "exkl. MWSt" draufschreibe und der Firma mit der Ware zuschicke?

Das hat mir übrigens die Firma als mail geschickt:

Was ich evtl. erwähnen sollte: Ich bin noch Student und gebe auch keine Steuererklärung ab. Mein Einkommen aus einer Nebentätigkeit ist auch relativ gering

Also wenn ich vor nen paar Wochen noch richtig aufgepasst habe, dann darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, weil du halt kein Unternehmer bist und keine Erklärung abgibst!

Falls du das doch tun solltest, ermöglichst du dem Käufer nen Vorsteuerabzug hier in Deutschland! Weil er ja einfach hier in Deutschland die Rechnung einreicht. Obwohl er die eigentlich nicht bekommen dürfte,weil keine gesetzliche Steuer entstanden ist.

Demnach müsstest du egal ob Unternehmer oder Privatmann die Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 schulden. Aufgrund des unberichtigten Steuerausweises! Dadurch dass der Käufer die Vorsteuer geltend macht wird das Finanzamt aufmerksam und schwupps ists passiert!

Obs tatsächlich so läuft waage ich noch zu bezweifeln,aber falls doch, wäre das nicht gerade toll!

Falls ich falsch liege, bitte ich dies zu entschuldigen,müsst mich dann nochmal reinlesen!:slight_smile:

Zu dem Satz "Brauchen sie nicht abführen", meinen die damit,dass die Lieferung steuerfrei wäre!Aber da du kein Unternehmer bist,ist die Lieferung nicht mal steuerbar, demnach kommste garnicht erst dazu zu schauen ob sie steuerfrei is oder nicht!

ich würd mal meinen das die innergemeinschaftliche lieferung von gegenständen umsatzsteuerfrei ist wenn diese an ein anderes unternehmen gehen.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Habe jetzt jemanden gefunden, der die Rechnung auf seinen Namen ausstellt.