Politesse Strafzettel 15 euro Verwarngeld Gehweg

Da schätze ich die Chancen eher gering ein, dass man in diesem Fall mit einem Widerspruch durch kommt. Fakt ist: Es wurde auf dem Gehweg geparkt. Da gibt es keinen Zweifel. Und ein Bauarbeiter ist nun mal kein Polizeibeamter, der die Vollmacht hat, dir diese Ausnahme zu erlauben.
Ist zwar höchst ärgerlich, aber 15 Euro sind es auch nicht wert, sich darüber aufzuregen. Du kannst ja mal die 1. Mahnung abwarten. Die ist noch kostenlos. Vielleicht hast du ja Glück und du bekommst gar keine Mahnung, weil es sich wegen des geringen Betrags für die Behörde nicht rentiert.

Darauf würd ichs nich anlegen.

hatte mal verpeilt n 5€ strafzettel zu bezahlen.
Mahnung kam nach mehreren Wochen.
Hab den aber erst nach der 2. Mahnung bezahlt :smiley:
waren dann knapp 10€ oder so.

MfG

Ähm, im unserem Verwaltungsstaat schickt glaub keine Behörde kostenlose Mahnungen… eher setzen die dir 20 Euro Verwlatungskosten drauf.

So geschehen einer Kollegin: 15 Euro Strafzettel bekommen -> Widerspruch ohne Hinzunahme eines RA -> Erfolg -> Strafzettel ungültig, aber gleichzeitig kommt ne Rechnung über 20 Euro Verwaltungskosten !

Doch einmal kann man warten.
Danach sollte man zahlen.
Ist ja so wenn jemand den Strafzettel einfach mitnimmt und wegwirft.
Deshalb hab ich da noch nie eine Gebühr zahlen müssen bis jetzt.
Ich persönlich lasse es mir schicken könnte sein das sowas mal untergeht.

Ist jetzt hoffentlich nicht Dein Ernst ? Wegen so nem Kleinkram willst Du aggressiv werden … :pah:

Matse

Wieso sollte dir der Staat bei der ersten Mahnung gleich was berechnen? Da kann doch jeder Hansel hingehen und den Strafzettel vom Scheibenwischer entfernen, ohne das du es mitbekommst.

Deswegen gibts hier die ‚Strafzettel mit Zahlkarte‘ nicht mehr. Hier klemmt hinterm Wischer nur noch ein Hinweiszettel, dass demnächst Post vom Ordnungsamt kommt. Da steht dann drin, warum du zahlen mußt und wohin das Geld soll.
Die nächste Aufforderung kostet da Mahnzuschlag.

Viele Grüße

+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 18.11.2006 bearbeitet

Das kann ich mir nicht vorstellen, denn wenn der Strafzettel „ungültig“ war, fehlt doch die Grundlage für den Verwaltungsakt und somit ist man auch nicht verpflichtet diesen zu bezahlen. Das wäre vergleichbar damit, dass ich dich verklage wegen „Nichts“ die Klage dementsprechend abgewiesen wird bzw. du unschuldig bist und müsstest die Gerichtskosten zahlen.

BTT: Ich denke, man könnte versuchen über ein klärendes Gespräch mit dem Ordnungsamt das ganze aus der Welt zu schaffen, rein rechtlich hast du einen Verstoß begangen und kannst für diesen bestraft werden.