Die Reifen müssen achsgleich sein…sprich, rechts gleicher Reifen wie links…somit kannst den einen Reifen nicht aufziehen lassen.
Die Angaben im FZ-Schein sind nicht nachrangig sondern bindend…! Die Reifengröße muss (wenn z.B. 4 solcher Reifen montiert werden sollen) auch eingetragen sein…bzw müssen nach Montage eingetragen werden. Zudem darf sich der Abrollumfang nur gerungfügig ändern…! Siehe hierzu auch unsere Wiki…dort ist das erklärt sowie ein Link zum Reifenrechner.
Der Querschnitt (65 bzw 60 und 50) bezieht sich immer auf die Reifenbreite…somit ist eine generelle Aussage über diesen gar nicht in der Form zu machen, wie Du es in Deinem Posting schreibst…
Aufziehen kannst die sicherlich…Felge ist ja weiterhin 15" und Reifen ja auch.
Aber es muss eingetragen werden, sprich Auto beim TÜV vorführen…und die Sache mit dem Abrollumfang ist noch zu klären…!
Stimmt, hatte ich vorhin über einen zweiten Rechenweg auch rausbekommen, wollte ich aber nicht wahr haben
Heißt das jetzt konkret, dass ich die Reifen nicht drauf bekomme oder nicht fahren darf? Der Rechnung zu Folge würde ich diese Reifendimension gar nicht eingetragen bekommen, beim TÜV?
ich vermute ja schon, dass die 195/50 r15 nicht legal fahrbar sind, wenn ich die eingetragene groesse sehe.
da wuerde ich eher auf einen 195/60 r15 oder max. 195/55 r15 tippen.
es sei denn, tachoangleichung wurde durchgefuehrt, aber dann duerfte der 14" nimmer im schein stehen.
bei zeiten mal mit dem tuev gegenchecken, was erlaubt ist. die wissen das!
edit:
grade in meinem schlauen programm nachgesehen.
ab werk darfst du fahren:
175/65R14
195/50R15
195/45R16
Das es technisch nicht möglich sein soll, kann ich mir fast nicht vorstellen.Schließlich reden wir hier von einem 1cm. Schätze nicht, dass es irgendwo schleift oder anstößen würde.