Wie schon berichtet habe ich mittlerweile mein H&R Gewindefahrwerk bekommen…
Nun - nach durchforsten der Teilegutachten - habe ich folgendes festgestellt… - Es folgt ein Auszug aus dem Gutachten des Fahrwerks…:
"Angaben zu den Rad-/Reifenkombinationen
Die unter 3. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung mit den nachfolgend aufgeführten
Rad-/Reifenkombinationen zulässig:
Auflagen / Hinweise
Servus!
Also ich hab auch das H&R Gewinde und 8x17 ET 32 mit 225er Reifen. Bin ca. 65/55 tief. Dazu hab ich noch an der VA 3mm und an der HA 10mm Distanzscheiben.
Beim TÜV gabs null Probleme. Ziehen oder andere Arbeite mußte ich nix machen lassen. Sprich: Es schleift nix!
Ach ja, beim TÜV wars ne ganz normale Abnahme. Also keine sündhaft teuere Einzelabnahme.
Dieser Beitrag wurde von tommy80 am 03.05.2004 bearbeitet
Ich würd einfach zum TÜV fahren. Bei mir wars denen auch egal was für Felgengrößen im Gutachten standen.
Ich mußte halt auf so Böckle hochfahren, das das Auto quasi auf einer Seite komplett eingefedert ist. Da hat nix geschliffen oder sonst was und schon hatte ich die Eintragung.
Die Gedanken die ich mir jetzt noch mache sind bezüglich der ET…
Umso kleiner die ET umsoweiter kommt die Felge ja nach aussen…
So - nun habe ich eine ET von 35 und in dem Gutachten steht eine ET von +29 als Max angegeben… Ich bin ja mit meiner Felge wesentlich weiter innen - nicht das da vielleicht was an den Federn bzw an den Dämpfern schleift…
Oh, des hab ich vergessen zu schreiben. Und zwar haben bei mir die Felgen der VA bei nem größeren Lenkeinschlag und gleichzeitiger Bodenwelle an den Federtellern geschliffen.
Deswegen hab ich noch die kleinst möglichen Distanzscheiben (3mm) an der VA verbaut. 5mm hätten nicht mehr gepasst. Jetzt schleift zum Glück nix mehr.
Nachdem Du aber ET 35 hast, kannst locker die 5mm Distanzscheiben für die VA nehmen.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst mir ja ne PM schicken.
Dieser Beitrag wurde von tommy80 am 03.05.2004 bearbeitet