Parkrempler mit Flucht... Kamera?!

Heute war es SCHONWIEDER so weit, meine Freundin kommt mit Ihrem A3 nach haus und hat hinten rechts ne dicke Schramme über die Felge und der Radlauf ist eingedrückt. Verursacher flüchtig. Hab langsam die Nase voll…wenn das mal einer bei meinem macht grml

Hatte mir schon vor längerer Zeit überlegt rechts und links im Wagen zwei Minikameras zu installieren die nach hinten rechts und links aufzeichnen können. Hatte mir so überlegt das ganze über einen kleinen Computer von Conrad laufen zu lassen. Sprich man nimmt einen Minicomputer und lässt Ihn sobald die Zündung eine Minute (zum Tür zuschlagen) aus ist über einen Erschütterungssensor etwaige Erschütterungen wahrnehmen. Im Falle einer Erschütterung zeichnet er mit den Kameras ca 5 Minuten auf. Nach ein paar Aufnahmen wird der Speicher einfach wieder überschrieben sodass man wenn man einen Schaden am Wagen hat die letzten Aufzeichnungen per PC auslesen kann, somit das Kennzeichen hat. Dann kann man gnadenlos agieren.

Jemand schonmal sowas fertig im Handel gesehen oder das sowas ähnliches jemand hat? Oder einer ne bessere Idee zur Ausführung?

habe mir sowas auch schon überlegt. Bei mir ist aber der Vorteil , dass ich eine Alarmanlage mit Erschütterungssensor habe. Ich wollte mir das eee book von Asus kaufen und 4 Kameras anschliessen. Ich will, 2 in die Aussenspeigel hinter den Gläsern versteken welche nach hinten filmen, 1 im Kühlergrill und eine an der Heckscheibe. Das ganze an die Alarmanlage anschliessen. Hab nur keine Lösung für den Anschluss an den Erschütterungssensor.

So ein Thema in die Richtung gab es schonmal. Ich glaube, du darfst nicht einfach so filmen sondern musst es, falls überhaupt gestattet, kennzeichnen. ggf wird das material nicht als beweismittel anerkannt. bin da aber auch nicht ganz auf dem laufenden, da müsstest du dich mal genau informieren, was sache ist.

hmm den C-Control von Conrad kenn ich in und auswendig das ist mein Vorteil… hab damit schonmal ne Alarmanlage selbst gebaut…die war mehr als Sicher. Somit da weiß ich wie ich was anschließen kann. Bei meiner Freundin würden 2 reichen, sie parkt ehh nur vorwärts… bei mir würd ich auch 4 rein machen. Immer an den Holmen dann nach vorn und hinten, mit Nachtsicht am besten.

hmm gut, ich brauche es ja nicht als Beweismittel, kann man ja nachher Lackproben als Beweis nehmen. Kennzeichnen kann ich das ja… is ja kein ding…
könnte dann ja auch theoretisch das Video raus lassen und sagen ich hätte es aus Entfernung selbst gesehen… Die Behauptung ist ja nicht unwahr.

bin mir nicht ganz sicher, aber mach dich erstmal schlau, ob das als beweismittel überhaupt gültig ist…soweit ich weiß, muss man es kenntlich machen, dass eine Kameraaufzeichnung stattfindet…und wenn du sowas ranschreibst, dann spar dir gleich das geld und schreib es nur ran…dann wird keiner mehr fahrerflucht begehen…aus angst, dass er aufgezeichnet wurde :grinsno:

Aber wie gesagt er kann ja sagen das er es dann gesehen hat von weitem und dann kommt ne Lackprobe und gut ist.
Oder sehe ich das falsch ?

Das Filmen allein stellt meiner Meinung nach allerdings schon ein Problem dar.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html

Soll heißen: Wenn du auf einem öffentlichem Parkplatz parkst kannst du das ziemlich knicken, du müsstest desweiteren die Kameras so ausrichten, dass du gerade noch das Kennzeichen erkennen kannst und dass das gefilmte Fahrzeug auch dich berührt hat. Außerdem müsste der Überwachte bereich deutlich gekennzeichnet werden.

Das ganze ist rechtlich nicht wirklich stabil. Außerdem würde mir es auch nicht gefallen, von irgendwem gefilmt zu werden wenn ich zufällig an einem so präperierten Wagen vorbeigehe. Klar kannst du jetzt sagen: "merkt eh keiner" - 100% ist diese Aussage aber auch nicht, und ich denke da kannst du schnell in die sch**** greifen falls doch - so ärgerlich es bei mit den depperten Autofahrern auch ist…

Und wenn du sagst, du hast es von der Ferne gesehen solltest du a) die korrekte Uhrzeit in den Film einblenden und b) auch ein entsprechendes Alibi für die Zeit haben.

Naja, seht die Cam einfach mal als Hilfe für @jogi308 selbst, wenn er dann Anhand Kennzeichen das Auto selbst findet, und einfach nur auf den Wagen dann hinweist, zwecks Lackprobe etc.pp.
Andernfalls, reicht es ja, wenn er sagt, dass er halt zufällig mitbekommen hat/gesehen hat, und das Kennzeichen halt aus der ferne notiert.

Moin,
@jogi308
Du müsstest doch auch nach vorne (Richtung Motorhaube) abschirmen bzw. filmen. Zwei Kamera sind zu wenig, da hat @LINKSFAHRER die "bessere" Lösung. Und einen extremen Weitwinkel müssen die Dinger haben.
Ich ärgere mich zwar auch, wenn keiner einen Zettel hinter´m Wischer steckt, aber mir persönlich geht es ein bischen zu weit. So nach dem Schema: Die anderen interessanten Aufzeichnungen kommen bei YouTube o.a. rein. Würde ich aber keiner Person hier unterstellen. Du kannst auch richtig Ärger bekommen, wenn eine Privatperson die Kameras in oder an deinem Auto entdeckt.Egal, ob auf "Rec" oder "Pause"…
In der heutigen Zeit (Lidl,Kikk,DB,Telekom,Weinzheimer etc. pp) sollte man vorsichtig sein.Hat eine ziemliche Ausdehnung angenommen.
Aber trotz allem, den Unfallflüchtigen sollte man :haudrauf: .

Hmm denke zum einen kann ichs dran schreiben kein Problem und zum anderen möchte ich sie natürlich auch nicht sichtbar im Innenraum unterbringen, sieht ja sonst scheiße aus son ding da zu bammeln. Und wenn es zur Anzeige kommt kann ich doch ruhigen Gewissens das Kennzeichen angeben und sagen ich hätte es gesehen… wie ich es gesehn hab ist doch egal, wird auch keiner fragen. Zu der Ausrichtung der Kamera… meine Freundin parkt nur vorwärts… deshalb reichen zwei nach hinten links und rechts. bei mir würd ich vier hinmachen. zum Thema verbot oder nicht von Kameras frag ich mich…was ist mit Rückfahrkamras?! sind auch nur inaktiv. Meine sollen ja auch nur bei Erschütterung angeschaltet werden.

Damit müsste das eigentlich rechtlich sauber sein, solange tatsächlich über Erschütterungssensor gestartet. Eine Dauerüberwachung ist wohl nicht zulässig, da dann die Persönlichkeitsrechte der gefilmten schwerer wiegen. Aber im Erschütterungsfall liegt ja schon mal ein Unfall / Sachbeschädigung vor und dann ist Beweissicherung über Persönlichkeitsrecht zu stellen. Kommt noch Fahrerflucht hinzu, wird's ganz klar denn dann geht's um Verfolgung einer Straftat.
Kennzeichnen mußt das Ganze natürlich. Im Fall des Falles, würde ich dann lediglich Starfanzeige wegen Unfallflucht stellen. Schätze, d´ß das Filmchen nicht als Beweismittel zugelassen würde aber wie oben gesagt über Lackproben, etc ist eine Beweisführung wohl machbar, wenn man wenigstens das Kennzeichen zum Straten hatte.
Daß die nullachtfuffzehn webcams und dergleichen dafür nicht geeignet sind, ist dir klar? Vorm Umbau würde ich mal bei schlechter Beleuchtung die Kameras testen. Nicht, daß du Geld ausgibst, bastelst und nachher siehst doch nix auf dem Film.

Rückfahrkameras würde ich jetzt schon anders bewerten, da sie nicht der überwachung dienen, nur kurze zeit aktiv sind und auch nur einen sehr eingeschränkten Bereich filmen (und zwar den kurz vor deiner Stoßstange). Und aus dem Winkel kannst du vermutlich kaum ein Kennzeichen lesen.

Andere Frage: Wieviel Strom brauchst du mit dem C-Control für sowas ca.?

ich würde mir da jetzt keinen kopf machen wegen der rechtlichen situation du schützt ja schließlich dein eigentum… ich kann ja auch kameras an meine hauseinfahrt machen… was ist mit tankstellen die überwachungskameras haben? auf meiner FH sind überwachungskameras in den gängen…

Kauf dir ne Alarmanlage mit nem möglichst lauten alarm und stosssensor, wer das auslösst und dann noch stiften geht ist wirklich frech.
Kommt beimir demnächst auch rein, kein nerv mehr auf lackschäden :rotekarte::watis:

naja @krampus10 das mit den kameras in der hauseinfahrt dürfte (nach DEUTSCHEM recht) auch nur zulässig sein wenn du nur dein eigenes grundstück filmst… tankstellen und fh sind keine privatpersonen und filmen auch nur ihr gelände, was sie als grundstückseigentümer oder pächter dürfen…

ich kann die problematik verstehen und vielleicht ist auch nicht so wichtig ob es legal ist (kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen), aber macht es sinn, dass die kamera angeht wenn der erschütterungssensor aktiviert wird? theoretisch ist es ja da schon passiert und man könnte vielleicht nicht mehr nachvollziehen welches auto einen touchiert hat… da klagt man schnell mal nen falschen an… solltest du es realisieren stell aber mal ne anleitung hier rein, würde mich interessieren…

gruß
madcek

@Krampus10 : Dann sind auf dem FH-Gelände aber sicherlich auch entsprechende Schilder zu finden :wink:
@Roller :

[quote]
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
[/quote] Zäunst du den Wagen dann ein und hängst Visitenkarten ins Fenster? Du hast prinzipiell schon recht, aber du müsstest den gefilmten Bereich Kennzeichnen.

WÜrde ich durch eine Entfernungsangabe erledigen. Z.B.:
Videoüberwachung
Im Falle einer Erschütterung wird der Umkreis von 3m um dieses Fahrzeug auf Video aufgezeichnet und ggf zur Täterfeststellung ausgewertet.

Damit hast den Bereich eingegrenzt. Das Ganze findet nur zeitlich kurz befristet und aus gegebenem Anlaß statt. Damit würde ich mich vorm Kadi ausreichend gewappnet fühlen. Bin aber kein Rechtsanwalt, also Vorsicht mit meinbem Geschwafel :wink: