Hab jetzt nach 3,5 Monaten meinen Bußgeldbescheid bekommen. Ich hatte meine vorderen Seitenscheiben mit SL Lumar Alu Chrom getönt. Dadurch, dass ich angeschissen wurde, wurden jetzt 2x 68,00€ und 2x 3 Punkte in Flensburg fällig. 2x, weil Halter und Fahrer verschiedene Personen sind.
Also ehrlich, lasst die Finger davon, bringt nur Ärger, wenn man Neider um sich hat. Ich habe zudem noch das Problem, dass ich mich noch in der Probezeit befinde. Wie sieht das jetzt aus mit Nachschulung? In dem Bußgeldbescheid stand nichts drin. Kommt da noch ein Extra bescheid, oder wie läuft das?
Oder lasst es einfach, weil es …
a.) … Affig ist.
b.) … scheinbar nicht legal ist.
c.) … es unnötig Stress bereitet.
Nur wer sich auf dünnem Eis bewegt kann einbrechen, die Konsequenzen waren dir sicher vorher bekannt.
Ja natürlich waren mir die Konsequenzen vorher klar. Will jetzt nur wissen, wie das mit der Nachschulung abläuft.
- Von wem werde ich benachrichtigt
- Was kostet das
- Wer macht das
Nachschulung bei insgesamt 6 Punkten in der Probezeit???
Ich bin mir ja nicht sicher, aber mit der Nachschulung hat es ja auch seine Grenzen - oder???
Erst lesen, dann Schreiben
3 Punkte für den Fahrer
3 Punkte für den Halter
Halter ungleich Fahrer
Pro Person 3 Punkte. In der Probezeit ohne Schwierigkeiten machbar
[/quote]
Und mal hier ( http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php ) lesen …
- Dieser Beitrag wurde von derchris am 04.12.2003 bearbeitet
Bis jetzt war es bei mir immer eine Argumentatiossache!
Neider hab ich hier leider sehr viele!
Schau in mein Profil, da siehst du Bilder von meinem dann weißt du was ich meine!
Nachschulung dürftest du nichts mehr von hören, hätte so viel ich jetzt weiß sofort bekannt gegeben werden müssen!
Was mich aber interessiert, es gibt doch eine Verjärung oder so nach so und so vielen Monaten dürfen die gar nicht mehr schreiben!
3,5Monate ist für mich sehr lang 6-8 Wochen ist standart!
- Dieser Beitrag wurde von cyberbob am 06.12.2003 bearbeitet
Ich dachte eigentlich dass die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide 3 Monate sind. Bevor da irgendwas gezahlt wird, würd ich das mal überprüfen.Ist der nämlich verjährt, kannst du Widerspruch einlegen.
Es ist nicht die Zustellung (Bußgeldbescheid) sondern die Verfahrensaufnahme von relevanz (Anhörungsbogen etc…)
- Dieser Beitrag wurde von derchris am 06.12.2003 bearbeitet
Wegen der Nachschulung hörst du auf jeden Fall noch was. Das macht deine zuständige Führerscheinstelle. Kann schon noch 4 Wochen dauern bis die sich melden.
Die nachschulung wird so ca. 250 Euro kosten und wird von den Fahrschulen durchgeführt.
Normalerweise wechseln die sich immer ab.
Es werden min. 8 und max. 13 Teilnehmer sein.
DIe Nachschulung besteht aus 4 Sitzungen á 2 Stunden und einer Fahrprobe mit dem Fahrlehrer.
Es wird über die Probleme der einzelnen Kursteilnehmer geredet und was man degegen tun kann.
Bei ner Freundin von mir hat es etwa 3 Monate nach der Tat gedauert (und etwa 6 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheid)
Also wenn der erste Brief den du bekommen hast jetzt über 3,5 Monate gebraucht hat, würde ich einen REchtsanwalt kontaktieren, weil dnan kanns in der Tat sein das du nochmal davon kommst. Wenn du nichts machst läufst du denen sozusagen freiwillig in die Hände.