Hallo,weiss jemand ob ich folgende Felgen und Reifenkombination auf meinem Audi A3 8P 2.0 TDI Bj.05/ 2004 ohne Eintragung fahren darf ?
Original Audi Zubehör Alufelgen
" Calito "
7.5Jx18 ET 54 LK 112/5
Audi Teilenummer: 8P0 071 498
Reifen:Dunlop SP Sport 9090 MFS
225/40 ZR 18
Max Load 560 kg pro Reifen
Achslast 1120 kg
Traglast Index 88
du musst jede andere felge vom tüv eintragen lassen
und jetzt mal im alltag:
wenn du bereits andere audi-felgen in dieser größe im schein stehen hast,und jetzt nur das „andere design“ fährst,wer will den kontrollieren,bzw dir beweisen,von welchem im schein die rede ist?
Denke ich mir auch und vor allem glaube ich, da es ja eine von Audi Original angebotene Felge ist, das sie eine KBA Nummer hat oder irgendwo bei Audi hinterlegt ist das man diese Felge fahren darf…wie sieht es denn mit den Reifen aus::::habe 225/ 40-18 92Y eingetragen und die Reifen bei den neuen Felgen haben einen 88 Lastenindex…
tja und jetzt kommt das problem,jetzt brauchst du einen guten freundlichen,der sich deines problems annimmt oder aber einen guten tüv,der sich die mühe macht und einfach nach der kba-nummer nachguckt und damit sieht,dass die serienmässig für den audi 8p gemacht sind.
denke aber,das sollte hier nicht so das problem sein,bin mir noch nichtmal sicher,ob du die felgen wirklich eintragen lassen musst,ist ja nur arbeit und den unterschied kann eh keiner erkennen.die reifendimension mit dem neuen index musst aber abnehmen lassen (leider)
@dandy_a3
ich tipp mal auf ebaykauf
Dieser Beitrag wurde von dipol3 am 28.04.2005 bearbeitet
Genau…danke für die antworten. Werde mal Morgen meinen Händler anrufen, der soll sich dann darum kümmern…denke mal das ich die Felgen nicht eintragen muss. Mit den Reifen mal schauen was er dazu sagt !!!
Hallo, habe jetzt ein Gutachten für die Felge…blicke aber da nicht so ganz durch !!!
Steht oben drüber:
Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE 455550…
und weiter::::
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken…
zu den Reifen steht folgendes drin::::
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrösse verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrössen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der ABE berichtigen zu lassen.
Was muss ich jetzt tun…für mich liest sich das so, das ich nichts eintragen lassen muss…oder ???
Gruss
Volker
Dieser Beitrag wurde von formel1 am 30.04.2005 bearbeitet
Wenn die Felgen- und Reifendimensionen bereits im Fahrzeugschein stehen, brauchst du nix eintragen zu lassen. Wenn nicht, reicht es die ABE mitzuführen.