Ein LKW hat mir den rechten Seitenspiegel geschrammt und wir einigten uns darauf das der Fahrer mir den Spiegel aus eigener Tasche ersetzt.(hat auch alles geklappt)
nun ist am Außenspiegelgehäuse NUR der Lack ab und es reicht wenn man ihn nur etwas abschleift und neu lackiert.
Ein Bekannter würde es mir für wenig Geld machen… Allerdings müsste ich den Spiegel abbauen und ihn verschicken.
Das heiß der Spiegel wäre ca eine Woche ab…
Ist das überhaupt erlaubt oder fahre ich dann mit einem Auto das nicht verkehrssicher ist und somit OHNE Versicherungsschutz ?
Laut STVO ist ein rechter Seitenspiegel nicht zwingend erforderlich, wenn genug Sicht durch den Rückspiegel gegeben ist. Sprich, Versicherungsschutz erlischt nicht.
Es gibt auch Teils noch ältere Autos die ohne rechten Seitenspiegel gebaut wurden.
Es ist allerdings natürlich ratsam und auch sicherer mit rechtem Seitenspiegel zu fahren.
Gut zu wissen…
Also handel ich mir die eine Woche keinen Ärger ein…
ich werde es auch geschickt einfädeln und den Spiegel zu einer Zeit wenn ich eh nicht all zu viel fahren muss zum lackieren einschicken.
steht soweit alles im § 56 StVZO (Rückspiegel und andere Spiegel.
Demnach ist bei normalen Pkw der zweite Aussenspiegel keine Pflicht. (ausgenommen Kombies und Fahrzeuge mit Anhängerzuvorichtung) Du musst halt immer rückwärts und seitwärts schauen können.
Sollte z.B. der Innenspiegel keine Sicht nach hinten bieten können (abgedeckte Heckscheibe o.ä.) dann wird ein zweiter Aussenspiegel verpflichtend.
Wie gesagt, bei normalen Pkw ist gemäß § 56 Abs. 2 Punkt 1 ein Innenspiegel und der linke Pflicht.
Es gibt da auch diverse Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge / Fahrzeugarten.
Aber in deinem Fall Folgendes:
Ganz einfache Grundregel: Alle Teile, die an einem Fahrzeug angebaut sind, müssen sich in einem ordnungsgemässen und funktionsfähigen Zustand befinden, auch wenn sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind. Das gilt damit auch für den rechten Aussenspiegel.
Somit würdest du bei einer Kontrolle, ob nun von der Polizei direkt oder Ordnungsdamt im ruhenden Verkehr(bei ganz eifrigen Zeitgenossen), eine Auffordung erhalten, den Schaden zu beheben und Mängelbeseitigungserklärung vorzulegen. (wirst du ja eh können, wenn es nur wenige Tage dauert)
Ob der Versicherungsschutz entfällt, liegt dann aber im Schadensfall bei der Versicherung selbst und ob ein Gutachten bescheinigt, das der Unfall mit dem Spiegel zu vermeiden/-hindern gewesen wäre. Auch als 100% Opfer(z.B. von ein Rechts-Überholer auf der BAB) könntest du anteilig den Schaden übernehmen müssen.
Laut der neuen EU-Verordnung, wird der rechte Aussenspiegel ab den 1.1.2010 ohne wenn und aber: PFLICHT!