ich habe im Juni einen leichten selbstverschuldeten Auffahrunfall gehabt, der noch nicht repariert wurde.
Heute hatte ich einen Zettel der Polizei am Auto das gestern ein anderes Auto meinen beschädigt hat. Ist mir wahrscheinlich beim Ausparken gegen die Stoßstange gefahren.
Jetzt die Frage:
Wie ermittle ich den Vorschaden? Muß der Vorschaden angegeben werden?
Der Vorschaden ist egal, da du ihn ja damals selbst verursacht hast und dir somit kein Beturg nachgeiwesen werden kann.
Auch wenn die Unfalstellen Rostig oder sinstwie beschädigt sind, hat das keinen Einfluss auf die Schadensbegleichung. Die Versicherung vom Verursacher muss dir den Schaden reparieren lassen, den der Schuldige verursacht hat.
Würde das auch nicht angeben, insofern das nicht offensichtlich ist. Also wenn Du mit 50 gegen nen Laternenpfahl gerauscht wärst und Dir jetzt einer nen Kratzer in die Stoßstange fährt, dann würd ichs angeben. Aber das ist auch nur ein krasses überspitztes Beispiel.
Ber Ansonsten Glückwunsch zu Deinem Glück, ich hab ein gutes Jahr gewartet und keiner war so gnädig mir den Gefallen zu tun.
Jetzt hab ich den Schaden selbst repariert und warte quasi nur drauf das wieder einer rein trümmert!
Glaubt ihr, dass das so ist oder seid ihr euch sicher…?
Sobald er von der gegnerischen Versicherung einen Geschädigten- Fragebogen zugeschickt bekommt und die Frage nach Vorschäden mit "Nein" beantwortet, ist das Betrug und Vortäuschen falscher Tatsachen!
Natürlich spielt der Vorschaden eine Rolle!!!
Sofern dir die Versicherung nachweist, dass du absichtlich falsche Angaben gemacht hast, bekommst du keinen Cent von denen!
Das ist ja der punkt. Er kann schreiben dass das Auto vorschäden hat, da es wurst ist. Der Gutachter wird sich das Auto eh in Natura ansehen und der kann sehr gut differenzieren welcher schaden schon war und welcher neu ist.
Und wenn die Stossstange schon beschädigt war und sie muss aufgrund des neuen Schadens getauscht und lackiert werden, dann ist es einfach egal ob die Stossstange schon hin war.
lol ich hau mich gleich weg.
Sorry aber wenn dir jemand gegen eine bereits gerissene Stossstange gefahren ist, dann stellt sich nicht einmal so eine Frage auf, oder sehe ich das falsch? Des Weiteren wenn jemand beim Ausparken gegen eine Stossstange faehrt, dann hat man doch keine Dellen auf der Motorhaube…
Ich komm mir gerade einwenig verarscht vor.
Wenn der sachverhalt so ist, dann würde es auf Versicherungsbetrug hinauslaufen.
Besser du machst das nicht.
Leute, das er die Motorhaube nich bezahlt bekommt ist doch Logo, die Muß er angeben. Jedoch alles was im Bereich des Unfalls lag und dadurch erneut oder erst in Mitleidenschaft gezogen wurde wird ersetzt.
Wie soll selbst ein Gutachter beziffern welcher Riss jetzt war und welcher nicht. Außerdem bekommt man nicht den Zeitwert ersetzt, sondern den Widerbeschaffungswert der Teile.
Der Vorschaden mindert die Kosten des Folgeunfalls, muss also angegeben werden, da der Bereich ja nicht im "Neuzustand" war, sondern bereits beschädigt.
Habe diesen Fall gerade bei einem Mercedes C …Felge wurde angekratzt, hatte aber schon Vorschädent…keine Erstattung der Kosten.
Also…wer ehrlich ist, gibt es an…alles andere ist Versicherungsbetrug oder Beihilfe…
BTW: Gutachter können schon sehr gut feststellen, was zum Unfall gehört und was nicht. Hat man natürlich nen Vollpfosten oder so, kann man Glück haben…aber die verstehen schon ihr Handwerk.
Der unreparierte Vorschaden hat sehrwohl einen Einfluß auf die Schadensregulierung. Der wird also von der Schadenssumme als "Wertverbesserung " abgezogen. Da kann es durchaus sein daß die vorher bereits "gerissene Stoßstange" und beim 2.Schaden nun "verkratzte Stoßstange" mit einer Summe gegen Null vergütet wird, da sie bereits vorher "zerstört" war