Neues Gesetz seit 01.01.2006 bezüglich Rechnungen ???

Hallo,
soeben hab ich in nem forum gelesen das seit dem 1. januar ein neues gesetz eingeführt wurde und zwar darf man angeblich, wenn man was verkauft, die original rechnung nicht mehr weitergeben, sondern nur eine kopie.

weis jemand was davon ?

also ich hab davon noch nix gehört, was natürlich nichts heißen will, aber welchen sinn soll dieses gesetz haben? Denn wenn man etwas nichts mehr besitzt hat man auch von der originalrechnung nichts mehr. der käufer aber evtl schon. (in einem möglichen garantiefall gegenüber dem Handel wo das Produnkt ursprünglich gekauft wurde) dann müssten die sich ja zwingend mit Kopien zufrieden geben. was wahrscheinlich den Mißbrauch erhöhen würde.

Das ist jetzt nur ne überlegung von mir. aber ich denke die ist nachvollziehbar.

aber das wäre ja logsich.
und dass die eu nciht logisch denkt weiss man ja eigtl inzwischen.
was dazu passen würde ist, dass bei alle möglichen ebayauktionen jetzt immer steht: kopie der rechnung liegt bei

Hi,

finds eigentlich ganz logisch aber auch scheiße für uns. Wenn dich das Finanzamt beispw. checken will und belege sehen will musst du die dinger dann rausrücken.

Auf das die Bürokratie höher lebt und der gläserene Bürger ensteht

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Ciao