Neue STVZO seit 1.3.07 - kein Stilllegen von Polizei mgl.!?

Hallo Leute,

ich fahre auch eine CBR (Motorrad) und da ist es immer wieder ein Thema: das stillegen des Bikes wg. der zu lauten Auspuffanlage. Eine originale leise Auspuffanlage am Motorrad ist wie ein Audi ohne ALUS ;-).

Nun habe ich diesen Artikel hier gelesen der auch PKWs betrifft. Heißt es jetzt tatsächlich, dass es bei "Möglichkeit einer Gefährdung" nur 25 Euro auf mich zukommt? Sicher ist es Definitionssache, aber ein lauter Auspuff sollte keine starke Gefährdung sein, was im Streitfall sicher ein Richter entscheiden wird.

http://fazerforum.net/viewtopic.php?highlight=bu�geld&t=8392

Habe ich es richtig interpretiert, dass eine Stillegung wg. fehlender ABE seit 1.3.07 viel schwieriger/kaum mgl. geworden ist für die Polizei bei solchen "kleinen" Mängeln?

Gruss,
Holger

Es gibt keine neue StVZO, sondern seit 01.03 die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Die derzeitige Quintessenz ist, dass bei sowas nicht mehr die komplette BE erlischt, sondern nur die für das jeweilige Teil.
D.h. Stilllegen ist noch möglich, aber nicht mehr bei "kleineren" Sachen. Bußgelder gibts aber nachwievor genug.

Das ist eine gute Nachricht…:up: