Neue Rechstsprechung bei Unfallflucht

So, habe das eben im TV Gesehen dachte es könnte ihr jemanden Interessieren, naja Lest es euch mal durch.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach man selbst dann Unfallflucht begeht, wenn man unwissentlich Schaden verursacht und sich vom "Tatort" entfernt, wurde von einer rebellischen Dame nach fast 30-jährigem Bestand gekippt: Frau Kramer fuhr aus einer engen Baustellenausfahrt und schleuderte – ohne es zu merken – Rollsplitt auf den nachfolgenden Wagen. Als dessen Fahrer Frau Kramer stellte, bestritt sie, etwas damit zu tun zu haben. Ein Amtsgericht verurteilte sie wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe. Frau Kramer prozessierte bis vor das Bundesverfassungsgericht. Und dort bekam sie Recht: Schließlich begeht niemand Unfallflucht, der seine Missetat nicht bemerkt.

Aktenzeichen 2 BvR 2273/06

Da drängt sich mir doch die Frage auf ob dann nicht jeder einfach sagen kann er hat es nicht gemerkt das er mir an die Karre gefahren ist.