Nebenkostenabrechnung?

Hi Leute

Muß ich diese Nebenkostenabrechnung Zaghlen???

So Ich Wohne seit November 2006 in einer Mietwohnung und habe bis jetz noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Und Heute stand mein Vermieter vor der Tür und gab mir HEUTE meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007.

Ich finde es ein bischen spät hab auch schon nen bissel bei Google geschaut ab wann solch eine Nebenkostenabrechnung verfällt aber ich werd einfach nicht schlau.

Hatte von euch jemand schonmal solch einen Fall???

Bin für jede Antwort Dankbar.

MFG Andi

§ 556 BGB

§ 556
Vereinbarungen über Betriebskosten

(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.

(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Def. muss eine NKA im darauf folgenden Jahr erstellt worden sein. Für 2007 kann Dein Vermieter keine Forderungen mehr stellen. Hat er es verpennt, hat er Pech gehabt.

Solltest Du aber noch Geld wieder bekommen, so ist er auch nach Ablauf des Zeitraums dazu verpflichtet, dieses Geld an Dich auszuzahlen…

Die Frage ist aber trotz der rechtlichen Situation, um wieviel Geld es sich handelt und ob es einen Streit wert ist. Vielleicht ist es ja die Traumwohnung und man kommt so gut mit dem Vermieter klar…dann ist immer ein Kompromiss gut.
Kenne solche Sachen aus Erfahrung…man kann so oder so…ist immer Ermessenssache und eine Frage des MIteinander…

Die einzige Lücke zugunsten deines Vermieters ist (evtl) der "Abrechnugszeitraum". ist dieser Zeitraum das Kalenderjahr, dann guckt er jetzt in die Röhre, denn für 2007 sind schon mehr als 12 Monate vergangen. Wenn im Mietvertrag allerdings ein Abrechnugszeitraum z.B. April bis März vereinbart ist sieht es schlecht aus für dich. Dann müsstest du auch für April '07 - März '08 noch nachzahlen.
Steht im Mietvertrag gar nichts über den Abrechnungszeitraum: keine Ahnung!

Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr wenn nichts gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart wurde… Unter Gewerbetreibenden könnte es eine geänderte Regelung geben, da es Firmen gibt, deren Geschäftsjahr nicht gleich dem Kalenderjahr ist.

Bei Privatpersonen ist es aber das Kalenderjahr…

Hast Du denn mit dem Mietvertrag eine eindeutige Regelung der Mietnebenkosten bekommen…sprich welche Kosten umgelegt werden, wie der Umlegungsfaktor ist etc.?

Ich gebe da Mozart recht. Die Abrechnung für 2007 hätte spätestens am 31.12.08 bei Dir im Briefkasten liegen müssen. Nachzahlungen an den Vermieter sind daher nicht rechtmäßig, zu einer Rückerstattung bei zu hoher Vorauszahlung ist der Vermieter jedoch nach wie vor verpflichtet.

Also laut der Abrechnung ist der Abrechnungszeitraum der 01.01.2007 - 31.12.2007 auf der Rechnung steht auch ein Datum vom 12.12.2008 demnach hat mein Vermieter diese Rechnung am 12.12.2008 erhalten nur hat er mir die Abrechnung erst Heute Übergeben.
Hätte er mir die Abrechnung bis zum 31.12.2008 Übergeben wäre alles Rechtens nur hab ich sie wie gesagt erst HEUTE von ihm bekommen demzufolge sind es es jetz 15 Monate hab ihm erstmal gesagt das ich damit nicht einverstanden bin.

Der Schwiegervater von meinem Bruder ist Anwalt hab mit ihm meinen Mietvertrag und auch die Abrechnung eben durchgeschaut und er meinte auch das ich sie nicht zahlen müsste aber da es wohl Irgendeine Anderung per Gesetz gegeben haben soll will er sich mal Schlau machen und mir am Mittwoch bescheid geben wie ich mich weiter verhalten soll.

Zu der Wohnung:

Ne eine Traum-Wohnung ist es nicht jedenfalls nicht für mich da ich sie auch zum 01.04.2009 Gekünndigt hab ist mein Vermieter auch nen bissel angepisst aber ich halte ja die Kündigungsfrist ein und verstehen tu ich mich nicht wirklich mit ihm und wir Reden hier immerhin von 500 Euro und wenn ich sie nit Zahlen muß kommt das mir nur recht.

MFG Andi

So wird das Spiel dann weitergehen:

  • Du zahlst die Nebenkostennachforderung (zu Recht) nicht
  • Er schickt dir eine Mahnung.
  • Du lehnst das auch ab.
  • Sein Anwalt (oder der Haus&Grund Syndikus) schickt dir einen bösen Brief.
  • Er behält zumindest Teile der Kaution (unberechtigt) ein

  • Falls du rechtschutzversichert bist, gib's spätestens wenn er die Mahnung schickt nem Anwalt. Ansonsten erledigt es dein Bruder-Schwiegervater (ist das dann der Schwiegeronkel?) vielleicht für dich.

Joa so kann mann auch sagen :slight_smile:

Bin grad nach Hause gekommen und mein Vermieter meinte das ich mich in diesem Fall an die Firma wenden solle die die Rechnungen schreibt. Weil das macht bei uns im Haus hier sone Firma ( Zähler ablesen und den ganzen Kram) darauf hab ich nur gesagt das die Firma da nicht drann Schuld ist weil es steht ja ein Datum drauf vom 12.12.2008.

Da sagte er nichts mehr zu und ging dann wieder ich warte jetz ab was mein (Schwiegeronkel) dazu sagt und dann gehts weiter.

Danke schonmal für eure Antworten wenn es Neuigkeiten gibt werd ich berichten.

MFG Andi

Der Verweis auf die Abrechnungsfirma ist lustig!
Da kannst dem vermieter nur sagen, daß du einen vertrag mit ihm hast und daß dich Verträge, die er mit dieser Frima hat gar nichts angehen. Du bist also nie verpflichtet mit denen auch nur zu reden, ganz zu schweigen davon, daß deren spääte Lieferung an ihn für dich irgendwie relevant wäre.
zurücklehnen und schon mal überlegen wie du das gesparte Geld verprassen kannst :essen:
Kannst es z.B. dem Chefe überweisen damit er die Suchfunktion hier zügig überarbeitet ;-)))