Nebelscheinwerfer

Morgen,

Ich will bei mir nun endlich Nebelscheinwerfer nachrüsten.Nun ist frage ich mich , ob es irgendwelche Vorschriften gibt , wie ich die Teile anzuschliessen habe??? Dürfen die einzeln geschaltet sein ?? oder müssen die in Verbindung mit dem Standlicht stehen?? Denn ich habe noch nie jemanden nur mit Neblern an gesehen.Wer weiss da genaueres?? Ich würde sie nämlich gerne seperat schalten .

gruss sMUDON

Hallo sMUDON!

Die Nebler dürfen nur in Verbindung mit dem Standlicht funktionieren. Weil lt. StVO darf man bei schlechten Sichtverhältnissen mit Abblendlicht und Nebelleuchten fahren, bei extremem Nebel darf man aber das Abblendlicht ausschalten und nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren.


Hey,



was les ich???



Bei Nebel darf man das Abblendlicht abschalten und „nur“ mit Nebel und Standlichtfahren…



Kann mir das einer schriftlich geben???

So locker kann die STVZO nun auch wieder nicht geschrieben sein.





Gruß Andy [[[( )===0000===( )]]]



Mein A3-Turbo: http://www.Andy-Hurm.de

Hallo Andy!

Also ich kann mich dran erinnern in der Fahrschule gelernt zu haben, dass das der einzige erlaubte Zustand ist, wo nur das Standlicht ohne Abblendlicht verwendet werden darf.

Ansonsten hätte es ja auch keinen Grund warum Du beim Lichtschalter im Auto die Nebelscheinwerfer schon in Verbindung mit dem Standlicht einschalten kannst.

Werde aber mal kucken ob ich noch was „scharz auf weiß“ finde!




Wan haste Fahrschule gemacht??

Ich habe vor über 5 Jahren gelernt:

Das Nebelscheinwerfer nur in Verbindung mit Abblendlicht angemacht gehört. Aber nur bei sehr schlechten Wetterverhältnisse. (wenn es schneit oder sehr stark regnet)



Und natürlich auch bei Nebel!! Aber mache mal die das Abblendlich aus bei Nebel das siehst gar nix so dumm kann der Gesetzgeber auch nicht sein.



Aber ich hab gehört es soll ein Änderung geben das man am Tag aber nur Standlicht mit NSW fahren darf! Ob das stimmt keine Ahnung. Aber das wäre Interessant.

Hallo nochmal! Hier jetzt „schwarz auf weiß“



[LIST] StVO §17 Abs.3:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



UND



[LIST] StVZO §52 Abs. 1:

Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.