Der Rabatt wird gewährt, indem unterstellt wird, das Wenigfahrer weniger am Verkehr teilnehmen, wo Sie in Situationen (Unfälle) geraten können, bei denen die Versicherung zahlen müßte.
wenig km = weniger Chancen in einen Unfall verwickelt zu werden = Rabatt beim Versicherungsbeitrag
Hat mit Sicherheit n Statistiker erfunden …
:fahrer:
Ja, ja, die Statistiker. Was wäre die Welt ohne sie? Wenn ich mir aber den großen Parkplatz vor unserem Klinikum hier in Aachen so anschaue, dann sehen die meisten Stadtwägelchen was Beulen und Kratzer angeht wesentlich schlechter aus als viele große Langstreckenautos (kann auch an der Fahrweise der Frauen liegen!?). Die meisten Unfälle passieren laut Statistik auch innerorts. Daher müßten Kurzstreckenfahrzeuge eigentlich teurer in der Vesicherung sein, aber das ist eben alles Theorie…
Also in Luxemburg läuft das so:
Man hat eine Versicherungsprämie, jedes Jahr werden einem Rabatte gewährt (in% ausgedrück), aber nur wenn man keinen Unfall oder so baut !
Man kann bis maximal 60% Rabatt bekommen (Rabatt = Bonus-Malus System).
Die Differenz zum Beitrag, den Du gezahlt hättest, wenn Du gleich die höhere Kilometerklasse gewählt hättest. Also, Beitrag ausrechnen lassen für höhere km-Klasse und Du weißt, was auf Dich zukommt.
son zettel hat mir die olle VGH auch ma geschickt gehabt…
das geile war ich hab die kilometer noch nicht ma voll gehabt. wagen war erst 4 monate da angemeldet, nur hat ich da schon die hälfte voll…
naja wie auch immer, ich würds mir nicht gefallen lassen !!!
Klagen klagen klagen, das die einzigste sprache die die verstehn wenn sie nicht spuren…
Die versuchens halt immer, wenn jeder zweite sich das gefallen lässt rechnet es sich schon für die…
Bei welcher versicherung biste denn überhaupt @sighi78 ??
Warum? Wer ist denn hier im Unrecht? Die Versicherung etwa? Die holt sich nur zurück, was sie eh bekommen hätte, wenn alles in Ordnung gewesen wäre. Mußte auch schon nachzahlen und im Vertrag steht eben, daß man Änderungen in der km-Leistung sofort angeben muß. Klarer Vertragsbruch sonst. Er kann sich lediglich beschweren, daß er für 2 Jahre nachzahlen muß (die Differenz für 2 Jahre) und nicht nur für ein Jahr. Strafe kann es bis zur Höhe eines Jahresbeitrags geben.
ja das schon, aber die können ihn ja nicht einfach so hochstufen, der hat doch keinen unfall gebaut, sondern nur ein paar kilometer mehr gefahren, als angegeben. Nachzahlung ja, aber doch nicht hochstufen.
TIPP Versicherung sofort wechseln
[quote]
Warum? Wer ist denn hier im Unrecht? Die Versicherung etwa? Die holt sich nur zurück, was sie eh bekommen hätte, wenn alles in Ordnung gewesen wäre. Mußte auch schon nachzahlen und im Vertrag steht eben, daß man Änderungen in der km-Leistung sofort angeben muß. Klarer Vertragsbruch sonst. Er kann sich lediglich beschweren, daß er für 2 Jahre nachzahlen muß (die Differenz für 2 Jahre) und nicht nur für ein Jahr. Strafe kann es bis zur Höhe eines Jahresbeitrags geben.
Hi,
er meint wohl eher er ist von der KM-Leistung her hochgestuft worden, auf den Beitrag, der dann fällig geworden wäre und nicht im Beitragssatz hochgestuft.
Ich wurde in die nächsthöhere Klasse eingestuft, die Frau in der Agentur hat mich mit einer Leistung bis 12 000 im jahr angegeben, da ich aber die Arbeit gewechselt habe und privat mehr gefahren bin als sonst, hab ich die Grenze überschritten!
Versicherung wechseln ist Käse, bin recht zufrieden bei der allianz!
Ich ärgere mich nur, aber es ist halt die Strafe dass ich nicht bescheid gegeben habe…