Is echt erschreckend, was hier für ein Schwachsinn verzapft wird.
Natürlich darf die Polizei zum Schutz privater Rechte die Daten des PKW Halters an den Tankstellenpächter herausgeben. In Bayern ist das nach Art. 2/II Polizeiaufgabengesetz geregelt. Andere Bundesländer, andere Fundstelle, aber gleiches Recht.
Also ohne diesen Sachverhalt anzweifeln zu wollen, würde ich in diesem Fall nicht davon ausgehen, dass der Grund ausreichend war, denn das Problem hätte sich sicher über die Bank lösen lassen!
Wie auch immer, … das Leben ist zu kurz um sich über so etwas aufzuregen!
@s3DON
Da erzählst Du aber ziemlich "Schwachsinn".
Werden Daten an Dritte weitergegeben, muss der Betroffene informiert werden.
Und Dein PAG sagt:
Art 2/II -> Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Und letztlich ist das Gesetz, wie viele verabschiedene Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe nicht verfassungskonform.
Außerdem, für 65 €uro ist wohl das öffentliche Leben nicht in Gefahr.
Und es ist keine erhebliche Gefahr im Verzug, basta. Und marekd87 kommt nicht aus Bayern, sondern aus dem Norden, wo die Grundrechte noch einigermassen gewahrt werden…
… und, Datenschutz ist Grundrechtschutz !
Ein gutes Beispiel für die Ignoranz d. Politiker:
Vorschriften zur automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen sind nichtig, weil Bürger aus Schleswig-Holstein und Hessen die Schnauze voll hatten.
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht den Innenministern und ihrem Überwachungswahn einen Dämpfer verpasst.
Ich verstehe nicht im geringsten wieso die Polizei hier Adressdaten rausgibt. Das ist definitiv durch kein Gesetz gedeckt. Schließlich kann die Polizei überhaupt nicht überprüfen, ob es wirklich einen Systemfehler gab, oder ob das nur ein Vorwand ist.
Daher halte ich das Vorgehen für äußerst fragwürdig.
das ist auch nicht deren aufgabe.
das kann der vollgetankte kraftfahrer dann selber ueberpruefen.
immerhin ist er dadurch informiert worden, dass es wohl probleme mit der zahlung gegeben hat, kann dies nun nachpruefen und den betrag begleichen.
ich verstehe den wind nicht, der hier gemacht wird…
als gewerbetreibender hat man ganz andere pflichten, die noch weniger datenschutz zulassen. da beschwert sich komischerweise keiner.
nur, wenn die adresse einer privatperson mal aus nachvollziehbarem grund bekanntgegeben wird, ist gleich aufruhr.
genau das frage ich mich auch, was hat die pächterin gemacht, dass sie die daten bekommt…
wäre auch mal schön, wenn sich der betroffene nochmal äußern würde…
geht ja nicht ums drüber ärgern, sondern darum das prinzip zu verstehen…
und dass Art. 2/II Polizeiaufgabengesetz in bayern, für SOLCHE fälle ermächtigungsgrundlage sein soll, ist auch ziemlich deutlich BS, wenn man sich den geposteten wortlaut anguckt…
Also ich arbeite auch nebenbei an einer Tankstelle. Mir ist das auch schon mal passiert. Ich habe einen Kunden gehen lassen obwohl der Vorgang noch nicht fertig war. Er wollte keine Quittung. Das System hat auch etwas länger gebraucht und dann kam der Systemfehler. Sowas passiert einem aber auch nur einmal. Wie das in diesem Fall war ist ja nicht ganz klar. Auch ich hab bei der Polizei angerufen und ohne Probleme die Daten des Kunden bekommen. Und anschließend auch das Geld.
Insgesamt hab ich bisher dreimal bei der Polizei solche Daten wegen anderen Problemen erfragen können. Denke das lag aber auch nur daran weil ich von meiner Arbeitsstelle angerufen hab. Was die wohl auch schon anhand der Telefonnummer wussten. Ich denke wenn ich von zuhause angerufen hätte würde ich die Daten bestimmt nicht bekommen.
Müsste man mal ausprobieren
Selbstverständlich ist es deren Aufgabe zu prüfen ob der Nachfragende überhaupt das Recht dazu hat. Sonst können wir gleich eine im Internet nutzbare Abfrage von allen Kennzeichendaten und Personendaten einrichten.
Gehört ihr eigentlich alle zu den Lemmingen die dem Schäuble hinterherrennen und froh sind wenn ihre Daten an tausend Stellen für hundertaussend Leute abfragbar sind?
Das ist schon seltsam, da gibt jemand eine korrekte Auskunft, untermauert das ganze mit einer Rechtsgrundlage und muss sich dann auch noch mit Leuten rumschlagen, die keinen Plan haben.
Wenn ein zivilrechtlicher Anspruch durchzusetzen ist, kann die Polizei die Daten zu dem Kennzeichen auch ausgeben. Mehr ist nicht nötig. Alternativ kann auch eine KBA Anfrage gestartet werden. Und ich könnte wetten, dass hier die meisten, die nach Datenschutz plärren, in studivz oder ähnlichem sind.
ich denke, die tankstellenpaechterin kann nachweisen, dass sie ein recht hat, die daten zu erfahren. der ausdruck ueber die geplatzte zahlung sollte ausreichen.
jedenfalls hat sie die adresse bekommen, die forderung ist sicherlich auch berechtigt, so what?
waere ein weitaus buerokratischerer weg besser? wer zahlt das?
die tankstelle? die bank? der kunde? die polizei? der staat?
nein, der weg so war sicher der beste.
gehoerst du "alle" zu den rundumschlaegern, die verallgemeinern und populistisch stimmung machen?
Also meiner Meinung nach hätte die Polizei ohne Anzeige keine Halterdaten rausgeben dürfen (Datenschutz!)
Woher hatte denn die Verkäuferin Dein Nummernschild. Oder bist Du da bekannt? Gehst Du immer zur gleichen Tanke?
Meines Erachtens hätte der Vorgang manuell erneut bei Deiner Bank eingereicht werden müssen. Ich denke mal das die Verkäuferin irgendwie einen groben Fehler gemacht hat und dies dem Chef nicht beichten wollte. Daher dieser Weg. Und dieser Weg geht nur über einen Bekannnten bei der Polizei … also inofiziell. Ich arbeite hier und da beruflich mit der Polizei zusammen.
Aber soll er doch mal neu posten, was alles in der Zwischenzeit passiert ist. Und Schadensersatzansprüche sind Quatsch. Zahlen einfach Ehrensache, natürlich nur nach der Prüfung des Bankkontos.
Der Threadersteller möchte sich wahrscheinlich nicht weiter äußern aus Datenschutzgründen zum Sachverhalt . Warum und wie kann man eigentlich einen Thread als anonymer USer aufmachen wie hier?
auch wieder ziemlicher BS!!!
jedes behördliche handeln beruht auf gesetzen, also mal her mit der ermächtigungsgrundlage, die die pol bei zivilrechtlichen ansprüchen zum handeln ermächtigt. also die generalklausel (in hamburg §3SOG) ist wohl kaum einschlägig…
die polizei hat zwei aufgaben, präventiv, gefahren abzuwehren und restriktiv straftaten helfen aufzuklären…
die polizei ist kein behördliches inkasso-unternehmen!
natürlich ist der weg, der gewählt wurde wohl er unkomplizierteste, aber der grundrechtseingriff durch die polizei ist einer der schwerwiegendsten, nämlich in die informelle selbstbestimmung.
da reicht auch definitiv keine "geplatzte rechnung" als "beweis"
zumal die ausgabe der persönlichen daten, nicht durch die polizei erfolgt sondern durch die staatsanwaltschaft, die das ganze zu prüen hat.
möglicherweise muss der betroffene noch angehört werden.
Gut zu wissen, mit der Kennzeichenrausgabe meine ich.
Werde ich mich demnächst auch mal mit einem Vorwand an die Polizei wenden, wenn ich den Halter eines Autos rausbekommen will. Vozugsweise wenn ich den Namen und Adresse von nem Mädel haben möchte, das mir optisch zusagt.