also so einen Blödsinn mit drei Tagen Frist habe ich noch nie gehört…
Sobald ein Kfz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird, das zum Verkehr nicht zugelassen ist, sprich die Betriebserlaubnis ist erloschen, kostet das drei Punkte und 50 €… Und ne Mengelkarte gibts noch oben drauf…
Um Widersprüchen gleich entgegen zu wirken… Es gibt einen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog - da steht alles drin, was ihr falsch machen könnt…
Notwendigkeit einer Zulassung - § 3 Abs. 1, 4 FZV
TBNR: 803600 - Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war = 50€ 3 Punkte…
Wenn das Fahrwerk nicht eingetragen ist, ist die Betriebserlaubnis erloschen… Aaaaalso nicht zum Verkehr zugelassen…
Will mich hier wirklich nicht auf irgend eine Seite stellen, aber so war's bei mir leider auch…Bullen raus gezogen…Fahrwerk net eingetragen, grober Sicherheitsmangel…wollten direkt vor Ort entstempeln…bla, bla…3 Tage kann ja jeder behaupten, hatte ja keine Rechnung mit Datum oder so, da selber eingebaut…haben mich dann noch nach Hause begleitet und dort entstempelt. ^^
Da half kein Erklären, bitten und betteln. Hab's echt mit Zucker probiert, aber das half gar nix. Die Bullen haben gesagt…wenn jetzt was passiert, wären sie Ihren Job los, müssten das Haus verkaufen und so Scherze… ^^ lach …Wollten einfach net mit sich reden lassen. Na ja…haben mir immerhin die Kosten für den Abschleppwagen erspart. ^^ Also fettes DANKE! ^^
Alles in allem gab's ne Anzeige, 75.- Euro, 3 Punkte und die Kosten für die Neuzulassung.
Soviel zu Theorie und Praxis… Ist oft "Verhandlungssache"!
Die Versicherung zahlt erstmal immer.
Angenommen ein junger Kerl hat nichts über monatlich, fährt mit seinem alten verkehrsunsicheren Polo eine alte Frau an, sie ist verletzt. Jetzt von wo soll der Kerl das Geld nehmen wenn die Versicherung nicht zahlt? Hat die alte Frau Pech gehabt? Bestimmt nicht. Die Haftpflicht zahlt grundsätzlich immer, allein aus Schutz für den Unfallgegner, dazu ist sie ja auch Pflicht. Sie kann aber in Regress gehen und einen Teil zurückfordern, dieser ist wiederum meist begrenzt (max.5000€]… Also sowas behaupten mit "leben lang abbezahlen" ist so nicht ganz richtig… Ausnahmen gibt es aber auch hier (Vorsätzlich etwas begehen), aber nicht ein nicht eingetragenes Fahrwerk…
Okay, dann nochmal zurück zu meiner Aussage zur Versicherung:
Die möglichen Folgen einer erloschenen Betriebserlaubnis
Das Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit die mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geldbuße in Höhe von 50,- Euro geahndet wird (Stand 01.01.2002).
Der Versicherungsvertrag setzt eine vorhandene Betriebserlaubnis voraus! Ist das montierte Teil nicht der Versicherung gemeldet (unterbleibt also eine "Gefahrerhöhungs-Meldung"), ist sie im Schadenfall berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Der Haftpflicht-Versichungsschutz bleibt bestehen, allerdings wird die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die Höhe der Regressforderung ist im Versicherungsvertrag festgehalten (üblich sind 5.000,- Euro).
Anders sieht es mit der Teilkasko (TK) oder der Vollkasko (VK) aus! Im Falle eines Schadens braucht die Versicherung Ansprüche aus der TK oder VK nicht zu zahlen da die Bedingungen des Versichungsvertrags nicht eingehalten wurden!
Dies trifft natürlich nur dann zu, wenn der Versicherung bekannt ist, daß keine Betriebserlaubnis vorhanden war. Wenn also ein Gutachter übersieht, dass z.B. die Auspuffanlage keine ABE hat, kommt man vielleicht davon und die Versicherung zahlt auch wenn es vorher nicht gemeldet wurde.
Des weiteren hat der Versicherte die Möglichkeit nachzuweisen, daß die Gefahrerhöhung den Unfall nicht verursacht oder mitverursacht hat (Kausalität, § 25 III VVG). In diesem Falle müsste die Versicherung ebenfalls zahlen. Da die Beweislast aber bei dem Versicherungsnehmer liegt, dürfte dies teuer und zeitaufwendig werden. Es wird daher dringend geraten vorab mit der Versicherung zu sprechen, Änderungen zu melden wenn sie es akzeptiert und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen!
Zusammenfassung:
Wird man dabei erwischt ohne Betriebserlaubnis zu fahren, sind 50,- Euro und 3 Punkte fällig. Unter Umständen wird auch das Fahrzeug stillgelegt (man darf also nicht weiterfahren > ggf. fallen noch Abschleppkosten an).
Wenn der Katalysator modifiziert wurde (z.B. Ersatz-Rohr oder Attrappe) ist eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sehr wahrscheinlich, im Falle einer Verurteilung ist der Halter vorbestraft!
Verursacht man einen Unfall und die Versicherung erfährt das keine BE vorhanden war, erlischt die TK und VK und die Versicherung wird den entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von ca. 5.000,- Euro (siehe Vertrag!) zurückverlangen. Es sei denn, man kann nachweisen, daß die Veränderung am Fahrzeug den Unfall nicht verursacht oder mitverursacht hat. Bei Auspuffanlagen mag einem dies vielleicht noch gelingen, bei Reifen oder anderen Teilen wird dies schon sehr schwer.
Auf alle Fälle wird es sehr teuer und zeitaufreibend da die Beweislast beim Versicherer liegt!
War gerade nochmal an meinem Wagen und hab mal das Abstandmaß von Kotflügel zu Radmitte genommen dann der Schock hab nur einen Abstand von 32,5cm erlaubt sind laut ABE max 33cm udn mindestens 36cm. Jetzt die frage: Meiner Meinung könnt er sogar noch vertragen etwas tiefer zu sein und jetzt soll ich ihn wieder hochschrauben? Hab ich was falsches gemesen oder wie? Bitte um Hilfe will am Montag morgen zum TÜV