da ich momentan dabei bin, zusammen mit ein paar Mitstreitern, unsere Abiturszeitung zu gestalten bzw. die Werbepartner dafür zu suchen, habe ich eine Frage.
Kann ich als Privatperson eine Rechnung an eine FIrma ausstellen über den Betrag der Werbeanzeige?
Wie genau muss eine solche Rechnung aussehen?
MwSt. darf ich als Privatperson ja nicht explizit ausweisen, oder? Muss ich da irgendwie eine Steuererklärung machen?
Was passiert, wenn eine der Firmen eine solche Rechnung in der Steuer einreicht, und das Finanzamt bei mir klopft?
Fragen über fragen…
Die lokale Druckerei hat mich da ein wenig verunsichert (sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil diese die Rechnungsstellung samt Anzeigenaquise für die Zeitung übernehmen wollen).
Bitte gebt mir Bescheid, wie die rechtliche Lage hier aussieht. Bin über jede Antwort zu dem Thema seeeehr dankbar!
Ich schreibe die Rechnungen i. A. der Abiturienten, als Ansprechpartner stehe jedoch ich dabei.
Gruß Sven
+ Dieser Beitrag wurde von SupA3Power am 22.02.2007 bearbeitet
Hi,
als Privatperson darfst Du keine USt ausweisen. Bei Ausweis von USt musst Du diese auch an das FA abführen (Rechnungsempfänger hat trotzdem keinen VSt-Abzug). Also Rechnung schreiben, allerdings ohne USt. Die Firmen werden die Rechnungen natürlich als Betriebsausgaben buchen, allerdings ohne VSt. Insofern kein Problem.
Gruß, Volker
Ist es nicht so, dass Privatpersonen gar keine Rechnungen ausstellen können, es sei denn, es ist im Zuge eines Gewerbes…?
Ich kenne das noch aus meiner alten Arbeitsstätte, dort war das immer ein Problem, denn diese Rechnungen von Privatpersonen können Firmen nicht verwenden…
solange das finanzamt nicht meckert ist mir das egal,
wenn die firmen bezahlen, machen wir ne anzeige in die zeit rein, wenn nicht - nicht… ein richtiges rechnungs-/mahnwesen wird es nicht geben, und wenn die firma die rechnung nicht verwenden kann - wayne… hauptsache ist, dass es steuerlich in ordnung ist…
Hallo Sven!
Als ich Abitur gemacht habe, war ich ebenfalls für die Sponsoren (Zeitungsinserate waren da mit eingerechnet) zuständig.
Habe den Ordner von damals noch im Nebenzimmer gehabt und mir gerade nochmal geholt. Wir hatten in den Verträgen nur Festpreise ohne irgendwelche ausgewiesenen Steuern. Weder habe ich danach was vom Finanzamt gehört, noch wollte die Firmen etwas anderes haben (obwohl auch sehr große Firmen dabei waren).
Mach Dir deshalb mal keine Gedanken…
Aber noch ein Tipp: Ich war damals auch für die Abifete zuständig, was wesentlich mehr Aufwand war. Da dürft ihr auf keinen Fall die Vergnügungssteuer und die GEMA vergessen. Die sind da nämlich richtig hinterher (habe letztens von jemandem gehört, der damals parallel zu uns für eine andere Schule die Abifete organisiert hat und sich dachte „Scheiß auf GEMA“, dass er 1,5 JAhre später von der GEMA Post bekam und jetzt alleine darauf sitzen bleibt).
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg bei den Klausuren!
MfG Matthias
danke für deine Antwort @Matthias85, das beruhigt mich jetz doch schon ein wenig.
Wir weisen auf unseren REchnunge nichts extra aus. Endpreis und fertig.
Bei der ABifete bin ich auch im Team. DAnke für die Hinweise, werde mal checken, ob wir das bereits berücksichtigen. Wo muss man sich da hinwenden? Direkt an die GEMA?
Hallo Sven!
Ja, Du wendest Dich direkt an die GEMA bzw. die für Dich zuständige Bezirksdirektion (für mich in NRW war das damals in Dortmund). Du musst dann ein Formular ausfüllen, wo DInge wie Größe der Halle/Disko, Eintrittsgeld etc. drauf stehen…Hier kannst Du das sogar schon runterladen: http://www.gema.de/musiknutzer/
MfG Matthias