Hallo zusammen,
Ich stecke im moment in einer prikären Situation. Ich habe mir vor ein paar Wochen von Privat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Der wagen ist nun leider durch einen technischen defekt (kabelbrand o.ä) gestorben.
Mein problem liegt im eigentlichen darin das ich den Kaufvertrag nicht mehr finde und die befürchtung habe das dieser noch im Fahrzeug war. Mein Gutachter möchte aber gerne den Kaufvertrag in kopie haben. Ich bekomme den verkäufer allerdings nicht ans telefon und weiß auch nicht ob er wine Kopie hat.
Kann mir hier jemand einen rat geben, was kann ich denn nun machen? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet den Kaufvertrag vorzulegen?
Du musst meines Wissens keinen Kaufvertrag beim Autokauf/-verkauf anfertigen.
Kannst du bei einem Schaden dem Gutachter jedoch keinen Kaufvertrag vorlegen, in dem ihr beide den Gegenwert des Fahrzeugs unterzeichnet habt, wird der den Wert deines Wagens schätzen anhand von z.B. Schwacke.
Kann gut ausgehen für dich, muss aber nicht, wenn du zB ein überdurchschnittlich teures Fzg gekauft hast.
@FrankNRW, ich würde mal behaupten dass es dem Gutachter egal ist zu welchem Preis das Auto gekauft wurde. Er bewertet den Schaden und den Wert des Autos, dazu ist er Gutachter. Der verhandelte Kaufpreis dürfte dabei keine Rolle spielen.
Ist zwar lange her dass ich einen Gutachter brauchte, aber der hat damals nicht nach einem Kaufvertrag gefragt.
Ein Kaufvertrag sollte unerheblich für den Gutachter sein, schließlich ermittelt er den Wiederbeschaffungswert für die Versicherung.
Andererseits kann es sein, dass deine Versicherung auch bei Gebrauchtkauf für einen bestimmten Zeitraum die Kaufpreiserstattung anbietet, aber dafür brauchst du eben den Kaufvertrag. Musst mal in deiner Police nachsehen.
Ggf. will die Versicherung aber auch Geld sparen falls der Kaufpreis niedriger als der aktuelle Wiederbeschaffungswert sein sollte, weiß aber nicht ob das dann rechtens ist, schließlich kannst du kaufen für wieviel du willst, der Wert sollte entscheidend sein.