Muss 1800€ für Reparatur in der Werkstätte nachzahlen!!

hi.
hab heute einen brief von der audi werkstätte bekommen wo ich mein auto nach einem unfall reparieren lassen habe. Wo drinnen steht das ich am unfall 1/3 mitverschulden hab und eben jetzt die 1800€ nachzahlen soll!
Es war für mich eigentlich klar das ich keine schuld an dem unfall habe da der andere den vorrang verletzt hat und ich wegen ihm ausweichen musste und in ein maisfeld gefahren bin. Hab auch nach dem unfall die polizei angerufen und der polizist meinte auch das das ein klarer fall von vorrangverletzung ist und ich keine schuld habe.
Nunja hab dann also das auto zu eine audi werkstätte zum reparieren gebracht, der schaden belief sich schlussendlich auf 5400€. (Auto wurde komplett neu lackiert, es wurden neue stoßstangen angebracht und die hintere scheibe wurde erneuert)

als ich dann mein auto nach 2 wochen wieder bekommen hab war das thema für mich eigentlich gegessen doch jetzt will die werkstätte die 1800€ von mir haben weil ich anscheinend teilschuld habe. Die 1800€ hab ich natürlich nicht zur hand bin noch lehrling.

was meint ihr was kann ich tun? Zahlen will und kann ich nicht!
Kann man irgendwie ne nachverhandlung beantragen?

Ps: wenn ich gewusst hätte das ich teilschuld habe hätt ich den schaden nicht in einer fachwerkstätte reparieren lassen.

mfg

Wenn du die Polizei gerunen hast, dann hast du doch auch so ein Schreiben bekommen, in dem festegehalten ist wer Schuld ist, oder?! Ich würe auf jeden Fall Einspruch einlegen und wie kommt auf einaml die Werkstatt drauf?

+ Dieser Beitrag wurde von Nachtstute am 06.11.2006 bearbeitet

der polizei beamte hat nur gesagt das der andere in den unfallbericht schreiben soll das er den vorrang verletzt hat. Hat er auch gemeint und dann sagte der polizst das dann alles klar wäre.
Naja die werkstatt hat das ja mit der versicherung von dem anderen geregelt, hab denen nur den unfall bericht gegeben.

wenn du rechtsschutz hast dann würd ich nen anwalt einschalten

mein vater hat eine rechtsschutzversicherung, nur is hald der wagen nicht auf ihn angemeldet er is nur „weiterer besitzer“ des fahrzeugs, so stehts hald im typenschein drin.
hilft mir da die versicherung von meinem vater was oder nicht weil ja nicht er damit gefahren ist?

mfg

Versteh ich jetzt nicht warum die Werkstatt von dir das Geld haben will.
Theoretisch müsste dann doch die Gegnerische Versicherung von dir das Geld haben wollen ?
Woher will denn die Werkstatt wissen wer Schuld an dem ganzen war bzw. was überhaupt passiert ist…das geht doch die gar nix an.

Steh auf dem Schlauch.
Ansonsten würde ich mir auch nen Anwalt holen und mich beraten lassen.
Als erstes würde ich jedoch mal die Werkstatt bzw. die gegnerische Versicherung anrufen warum sie der Meinung sind das du Teilschuld in der imho eindeutigen Situation hast.

Viel Glück
Greetz Birne

Wenn du Volkasko hast, dann kannst du die Versichrung in Anspruch nehmen. Aber würde ich nicht machen, dann würdest du höher gestuft. Aber es muss doch irgend so ein Zettel gekommen sein auf dem man den Unfallhergang beschreibt und es geklärt wird? So lange nichts geklärt ist, hätte ich auch nichts gezahlt. Der versicherung hat es wohl nicht gepasst das du zur Fachwerkstatt gegangen bist.

Ist auch meine Meinung. Woher soll die Audi Werkstatt wissen, was Sache ist? Die schreiben der Versicherung die Rechnung und die bezahlt. Wenn noch was offen ist, holt sich die Versicherung das von dir!

Also in Deutschland läuft das doch immer ungefähr so ab:
-Unfall
-Polizei(Bericht) - Sofern keine Bagatelle etc. -
-Gutachter
-Versicherung entscheidet wie es aussieht
DANN:
-reparieren lassen oder wie auch immer (denn vorher weiss man ja garnicht wer das letztendlich bezahlen soll)

Was ist da schief gelaufen? Du musst doch vorher definitiv wissen ob du irgendwelche Kosten zu tragen hast oder nicht. Grade bei einem solch hohen Schaden…

es ist eben nicht so.
die werkstätte holt sich das geld und da die versicherung nur 2/3 des schadens bezahlt holt sie sich den rest von mir.

Hab noch einen anderen brief bekommen diesmal von der vericherung (hat mir meine mutter nicht gesagt das 2 briefe gekommen sind :wink:
in dem brief steht das ich auf halbe sicht fahren hätte sollen weil die straße schmal ist und somit den unfall verhindern hätte können.

in den einem punkt hat die vericherung recht die straße ist schmal aber es können problemlos 2 autos aneinander vorbei fahren und an diesem tag war strahlender sonnenschein und die straße geht 2km nu GERADEAUS und links und rechts von der straße sind nur felder und alles sehr übersichtlich. also find ich das mit halbersicht fahren in diesem fall nicht richitg.

in dem brief von der versicherung steht auch noch das der andere fahrer ordnungsgemäß auf die landstraße (wo ich entlang gefahren bin) eingebogen ist, was aber nicht stimmt weil er seeehr großzügig eingebogen ist d.h. ich hatte noch vielleicht 1/4 von der straße für mich.

was meint ihr dazu?

Hallo,
naja, was wir hier meinen oder auch nicht, steht eigentlich gar nicht zur Debatte :lol:
Meiner Meinung nach solltest du schleunigst einen Anwalt einschalten, der sich in Sachen Verkehrsrecht auskennt. Dem schilderst du alles und bekommst kompetenten Rat, bzw. Hilfe und weisst letztendlich, woran du wirklich bist (wer schliesslich für den „Restschaden“ aufkommen muss).
Alles andere ist reine Spekulation und wird dir leider rainer werner gar nix bringen…
viel Erfolg !!!

B.

ad1) die polizei macht keine aussagen über schuld und unschuld, wenn ei polizist etwas in der richtung sagt, dann ist das nur seine persönliche einschätzung, die polizei nimmt einen unfall nur auf

ad2) die versicherung bekommt den unfallbericht und enscheidet, wer schuld hat

ad3) keiner von uns kennt die strecke und kann daher nicht sagen, ob halbe sicht hier notwendig gewesen wäre

zum begriff halbe sicht:
[i]
Fahren auf halbe Sicht
Bei „Fahren auf halbe Sicht“ muss die Fahrgeschwindigkeit so gewählt werden, dass innerhalb der halben zur Verfügung stehenden Sichtstrecke angehalten werden kann.

Das ist immer dann erforderlich, wenn die Fahrbahn so unübersichtlich oder so schmal ist, dass eine gefahrlose Begegnung mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kaum möglich ist. Auch wenn die Fahrbahn vereist oder verschneit ist, muss „auf halbe Sicht“ gefahren werden.
[/i]

Weiters möchte ich wissen, wie die Versicherung einschätzen möchte, ob du auf halbe sicht gefahren bist oder nicht, hängt nat. auch davon ab, wann du im acker gelandet bist!
schau dir die skizze am unfallbereicht nochmal an, wenn du nahe an der stelle wo der rausgefahren ist die straße verlassen hast kannst du trotzdem auf halbe sicht gefahren sein, jedoch hat dich der einbieger überrascht und du konntest gar nicht mehr bremsen sondern nur mehr ausweichen (obwohl du mit halber sicht gefahren bist)

versicherungen versuchen tendenziell immer eine teilschuld zu erwirken, ich würde hier nicht locker lassen und mal z.B. beim ÖAMTC (so du mitglied bist) oder einen Rechtsanwalt aufsuchen!
Einspruch ist immer möglich!

Die Versicherungen werden in letzter Zeit immer frecher und versuchen die Kosten zu drücken wo es nur geht. Als mir vor 7 Jahren ein Astra ins Heck gefahren ist und mich auf den Vordermann geschoben hat, wollte die Versicherung des Hintermannes auch nur den Auffahrschaden an meinem Heck zahlen, den wesentlich teureren Schaden an der Front meines Audis sollte ich bzw. meine Versicherung zahlen.
Die Versicherung (HUK) meinte aus freien Stücken und nicht wahrheitsgemäß, daß ich erst auf den Vordermann gefahren wäre und dann erst mein Hintermann aufgefahren ist. Zum Glück hatte ich ein Unfallprotokoll meines Vordermannes, der mir beim Unfall bestätigt hatte, daß ich auf ihn geschoben worden bin. Mit diesem Protokoll, das ich über meinen Anwalt einreichen ließ, mußte die HUK dann „leider“ doch den ganzen Schaden zahlen.

Wenn Du den Unfall selbst mit geringerer Geschwindigkeit nicht hättest verhindern können, weil Dich der Einbiegende einfach geschnitten hat, dann würde ich die Sache einem Anwalt übergeben. Wenn der Unfallgegner im Protokoll bereits zugegeben hat, eine Vorfahrtsverletzung begangen zu haben, stehen Deine Karten ganz gut zumal Du von gutem Wetter und weiter Sicht sprichst, da kann die Versicherung kaum mit dem Argument „halbe Sichtweite“ kommen. Wieviel ist denn die halbe Sichtweite von z.B. 800 m? Das wären theoretisch 400 m und das reicht gut, um von 200 km/h auf 0 runterzubremsen. Ist aber eben nur ein Rechenexempel und soll zeigen, wie sinnlos das Argument der Versicherung ist.

Gruß,
Frank

so hab mal eben ein kleines bild gemacht damit ihr euch es besser vorstellen könnt.
werde den fall nun dem anwalt meines vaters übergeben hoffentlich gehts gut für mich aus.

mfg

http://www.funnypage.info/files/skizze.jpg

+ Dieser Beitrag wurde von GaGaMeL am 07.11.2006 bearbeitet

na das ist aber eine nette zeichnung :slight_smile:
wenn sie so auch auf dem unfallbericht drauf ist würd ich mal bei der versicherung anrufen und sie fragen, was ihr brief soll denn aus dieser zeichung ist ersichtlich, dass du selbst bei fahren bei halber sicht(was du ja weiterhin behaupten kannst gefahren zu sein) keine chance hattest vor dem gegenverkehr stehenzubleiben und daher gezwungen warst, auszuweichen!

sag der versicherung noch, dass sie doch froh sein soll, dass nur dein auto einen schaden hat und nicht beide fahrzeuge :wink:

also der fall ist rein vom papier hier nur eine frage der argumentation, nicht der tatsächlichen tatsachen…

da sieht man mal wieder. Wärst besser in ihn reingefahren statt ins Maisfeld. Wer im recht ist ,ausweicht und dann Schaden hat ist meist der Dumme.

naja das is ja das blöde auf dem unfallbericht is es eben nicht so deutlich zu erkennen. da der andere die skizze angefertigt hat da ich irendwie mit der situation überfordert war hatte den führerschein grad mal 4 monate lang.

find es echt sehr beschissen von der versicherung das sich nicht einsehen das der andere die gesamte schult trägt. sollen doch froh sein das ich ausgewichen bin und so schlimmeres verhindert habe man stelle sich doch nur mal vor wir wären frontal zusammengestoßen mit tempo 90-100. ne will gar nicht drüber nachdenken weil ich glaub da wär der blechschaden der geringste gewesen.



also ich würde der versicherung schreiben, dass du mit halber sihct gefahren bist und trotzalledem der unfall unvermeidbar war, das ein bremsen trotz fahren auf halbe sicht nicht möglich war und deshalb die unfallschuld zur gänze am unfallgegner liegt!
hatte dieser von dieser kreuzung guten einblick auf dich?
hattest du das licht aufgedreht?

also nochmal, die lösung deines problems liegt nur in der richtigen argumentation gegenüber der versicherung, natürlich versuchen sie was rauszuhandeln, lass dich aber nicht drauf ein…
auf dem schreiben der versicherung steht sicherlich, das du ihnen eine bestätigung schicken musst! tu dies nicht sondern ruf dort an und klär die versicherungsmaxeln mal auf, das du mit dem von ihnen vorgeschlagenen betrag/leistung nicht einverstanden bist, du auf halbe sicht gefahren bist etc., wenn notwendig drohe ihnen mit einem sachverständigen deiner versicherung und/oder mit rechtsschutzversicherung/anwalt…


Bei so schwierigen Ausgangslagen kommste nur mit einem Fach-Anwalt weiter. ist leider so.
Weist Du was der andere Ausgesagt hat ?
Laut deinem Bild kann man auch unterstellen dass Du einen Fahrfehler gemacht hast, die Versicherungen zahlen ungern gleich 100% und ziehen gleich mal was ab. Bis Du den Rest erstreitest leben die gut davon. Du bist ja nicht der einzige bei dem das so läuft.

Viel Erfolg
Ronny

also ich hatte sowas schon mal als ich mit nem kumpel gefahren bin, genau so sah die skizze aus… und leider ist bei solchen unfällen üblich, dass niemand die ganze schuld kassiert… das ist was anderes als wenn ein pkw stillsteht oder einer einem hinten reingeht…
normalerweise einigen sich die beiden versicherungen und teilen die rep. an den gegnerischen autos, also auch ohne VK solltest du persönlich nix zahlen, wirst aber hochgestuft…

so läufts jedenfalls hier meistens…