Hi
Ist es gestattet laut StVO die MHW Blinker mit dem Serienstandlicht zusammen leuchten zu lassen?
Oder muss man die Serienstandlichter abklemmen.
Mit war so als wenn nur ein Licht pro Seite erlaubt sei.
Gibt es die Standleuchten auch in Gelb?
Bei Volvo gehts ja auch…
Gruss
Martin
hallo laut MHW-Katalog
>> die neue generation grauer und weißer frontblinker besitzt ein integriertes standlicht, das im bereicht der stvo permanent in verbindung mit dem abblendlicht eingeschaltet bleiben darf. neben der bestechenden optik, wächst auch ihre passive sicherheit, da ihr fahrzeug sowohl von vonre als auch von der seite schneller erkannt wird<<
und hier noch ein forum in dem darüber heiß diskusiert wird
Gemeinschafts Forum - Thema: Standlicht im Blinker
mfg
cyber
Hab das mal alles durchgelesen.
Das heisst, dass ich die Standlichtbirnen der MHWs durch gelbe ersetzen darf, wenn man es als Seitenmarkierungsleuchte deklariert. Da man diese auch von der Seite sieht.
Die serienmässigen Standlichter darf man weiterhin betreiben, weil man diese nur von vorne sieht und deswegen laut StVO als Standlichter deklariert sind.
Bei manchen in der Bildergalerie habe ich gesehen, dass sie die MHWs eingebaut haben und die Standlichter im Blinker mit den serienmässigen zusammen betreiben. Das wäre aber ein Verstoss gegen die StVO.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Gruss
Martin
Das siehst du dann falsch.
Das Licht in den Blinkern funktioniert dann wie eine Seitenmarkierungsleuchte!!!