mein 1 . Unfall

jo ich weiß:cap: allerdings —> ich glaube lieber an die Jungfräulichkeit einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz:old:

Vielleicht könn da ja @audispocht & @basti_a3 was dazu sagen

@exact

bau das Xenon doch einfach aus. Dann haste da auch kein Prob mehr, nur nen bisschen Mehraufwand…

@ Dormicum

Das ist wirklich weit hergeholt.

Wenn du im Parkverbot stehst und ich dir rein fahre könnte ich argumentieren du darfst da nicht stehen, also bist du Schuld.

Und genau das passiert hin und wieder in unserer Rechtsprechung!
Und um allen Kommentaren gleich Munition zu liefern: ich finde das (meist) richtig.
Beispiel: AG Frankfurt 30 C 2549/97-25, "… Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte hierzu klar, daß eine haftungsrechtlich anzurechnende Betriebsgefahr auch von einem ruhenden, jedoch verbotswidrig geparkten Fahrzeug ausgehen kann, wenn sich das verbotswidrige Parken auf das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers auswirkt. Im konkreten Fall stellte das Gericht eine Mitverursachungsquote des Falschparkers von 30 % fest."

Im gleichen Sinn ist auch jeder andere (schwerwiegende) Verstoß, also inbesondere auch das Fahren ohne Betriebserlaubnis, zu werten. SOweit mir bekannt werden in der gängigen Rechtsprechung aber eher die Ansprüche des Verstossers reduziert als das es zu einer kompletten Schuldumkehr kommt. Für den konkreten Fall hier üwrde das evtl. bedeuten, daß er nur ein Teil seines Schadens erstattet wird jedoch nicht daß er auch noch Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Mofafahrer wird.
Klingt aber so, daß man besser hofft, das der Mofafahrer (bzw. die Eltern) das einvernehmlich regeln als vor Gericht zu ziehen.

@ Dummbeutel

Ich weiß das es weit hergeholt is.Und ob es sich so verhält/verhalten kann weiß ich halt nich. Aber ich betone noch einmal —>

[quote]
ich glaube lieber an die Jungfräulichkeit einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz:old:
[/quote]

Ich denke, da der Umfall den Eltern nichts kostet (siehe Mofaversicherung), wird schon alles gut gehen.

also,
erstmal gibt es die rechtssprechung des bundesgerichtshofs, in der steht, das für kleintiere nicht gebremst werden darf, wenn der fahrer absehen kann, dass das tier nicht so groß ist, dass es evtl in die windschutzscheibe knallt.
somit hättest du den hasen überfahren müssen. rein bestimmungstechnisch.

nichts desto weniger ist jeder verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet immer den vorgeschriebene sicherheitsabstand einzuhalten bzw. den abstand so zu wählen, dass er jederzeit hinter dem vorrausfahrenden fahrzeug zum stehen kommt.
dies hat der mofafahrer nicht gemacht.

somit der der mofafahrer schonmal unfallverursacher. wenn die kollegen gekommen wären, dann hätte er erstmal 35 euro bezahlt.

so, wer jetzt allerdings wie viel SCHULD an dem unfall hat, ist eine andere frage. das ist jetzt eine zivilrechtliche angelegenheit.
ich kann dir nur raten, lass aus dem hasen ein reh werden und dann sieht die sache sehr gut für dich aus.

denn, du musst beim fahren grundsätzlich nicht auf deinen hintermann acht. und der ist dir ja schließlich draufgefahren.
ich würde den fall einfach deiner versicherung so schildern (musst du ja sowieso) und dann kriegt das die rechtsabteilung von denen. die setzten sich dann mit der verschicherung des mofafahrers auseinander.
der war im übrigens sowieso als unfallverursacher dazu verpflichtet den schaden seiner versicherung innerhalb von 24std zu melden.

wegen deinen eintragungen am auto würde ich mir keine sorgen machen, da die ja nicht ursächlich für den unfall sind. wenn du also blaue fußraumbeleuchtung hast, ist es ja nicht ursächlich für den unfall. oder was auch immer bei dir nicht eingetragen ist.

ich hab mir den betrag jetzt mal aboniert, wenn du also noch weitere fragen hast, ich antworte gerne.

gruß
basti

nochwas @all

jeder ist über seine haftpflichtversichrung des autos auch rechtsschutzversichert, was schadensfälle im straßenverkehr angeht.
die haftpflichtversicherung ist ja dafür da berechtigte schadensansprüche zu erstatten und unberechtigte schadensansprüche anzuwehren.
so hat es mir mein versicherungs fritze nochmal nach nachfragen erklärt. hatte nämlich auch mal einen ziemlich strittigen fall.

mal gerade so die letzten punkte lesen… ich denke eine verkehrsrechtschutz macht schon sinn und ich glaube nicht, dass die in der haftpflicht enthalten ist…

gruß
madcek

also die rechtsschutzversicherung der versicherung beschränkt sich auf den einzelfall, wenn es zu einem schade gekommen ist.
es ist ja so, dass die versicherungen sich ja wehren, gegen einen "unberechtigten" anspruch einer anderen versicherung/person.
somit ist diese rechtsschutzverischerung eigentlich keine offizielle, aber die versicherung versucht ja dich als versicherungsnehmer am besten unschuldig dastehen zu lassen, um nichts zu zahlen.
darum ist man schon verkehrsrechtsschutzversichert über die haftpflicht.
gruß

mh… selbst wenn es so ist, lässt das ziemlich viele fälle offen die sehr sehr teuer werden können im strassenverkehr…

wieso das?
gerade bei solchen fällen hängen sich die versicherungen voll rein.
aber im endeffekt werden die fälle ja eh vor dem zivilgericht geklärt.
dort wird ja dann festgelegt wer wie viel SCHULD an dem unfall trägt und wer welchen schaden in welcher höhe zu begleichen hat. kann also sein das unser fall hier 20% : 80% für unseren A3 fahrer ausgeht.

was das gute ist, die kosten der rechtsabteilung und der anwälte brauchst du nicht tragen. das übernimmt deine versicherung. und das kann bei einem zivilrechtlichen fall verdammt teuer werden.

(es kann natürlich auch sein, dass es nur bei meiner DEVK so in dem umfangreichen maße ist, wobei ich mir das in keinster weise vorstellen kann. im gegenteil, da nehmen sich die versicherungen nichts.)

also was ich dir raten kann, setz dich mit deinem versicherungsberater in deiner nähe auseiander und lass dich ganz unverbindlich von dem beraten, dafür sind die da. und dann sagt der dir schon wie du dich weiterhin am besten verhälst.
eine versicherung hat man nunmal dafür, wenn es kracht. genau dafür schließt man die ja ab!

gruß

Fälle, in denen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gebraucht wird, gibt es viele. Stellen Sie sich z.B. vor, Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und es stellt sich heraus, dass es ein Unfallwagen ist. Oder Sie hatten mit Ihrem Wagen einen Unfall, bei denen die Haftung nicht eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung will den Schaden nur zum Teil zahlen.

Solche Streitigkeiten ziehen meistens hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. Obwohl Sie genau wissen, dass Sie im Recht sind, müssen Sie trotzdem Ihr Recht einklagen. Wer jetzt keine Rechtschutzversicherung besitzt, bleibt auf den hohen Anwaltskosten womöglich selbst sitzen.

Zwar gehört die Rechtschutzversicherung nicht zu den notwendigen Versicherungen, da sie nicht wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung existenzbedrohende Risiken absichert, trotzdem ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Denn im Falle eines Falles übernimmt sie neben den Kosten des eigenen Anwalts auch die Gerichtskosten sowie - falls man den Prozess verliert - auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Ein eventuelles Bußgeld muss der Versicherte allerdings selbst zahlen. (quelle: http://www.drklein.de/verkehrsrechtschutz.html)

Wer im Straßenverkehr mit seinem Auto einen Unfall erleidet, hat häufig erheblichen Sachschaden und manchmal sogar Personenschaden zu beklagen. War der Unfallgegner Schuld, so muß sich der Geschädigte bemühen seinen Schaden bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgreich geltend zu machen. Hier ist zu empfehlen, einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung als Folgeschaden ersetzt, wenn die Versicherung voll für den Schaden einsteht.

Wer es selbst versuchen will, dem seien folgende Tips an die Hand gegeben.

Wer seinen Schaden geltend machen will, muß in der Regel folgende Schadenspositionen im Auge behalten: Reparaturkosten (ggf. stattdessen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), Gutachterkosten, Nutzungsentschädigung (ggf. stattdessen Mietwagenkosten), Unkostenpauschale und ggf. Schmerzensgeld.

natürlich hast du recht, dass die anwalts- und gerichtskosten bezahlt werden wenn die gegenseite 100% schuld kriegt… was aber wenn nicht???

gruß
madcek

das ist ja alles schön und gut, aber diese versicherung ist unrelevant, wenn es ein versicherungsfall ist, so wie dieser hier. denn die fälle in denen die verkehrsrechtsschutzversicherung zum tragen kommt, das sind die fälle in denen KEIN verkehrsunfall als schadensereignis vorrausgegangen ist. in unserem fall hier ist ja der unfall vorrausgegangen und somit liegt di rechtsberatung bei der versicherung.

eine verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht anderes als eine rechtsschutzversicherung. sie übernimmt gerichts- und anwaltskosten. das sollte sowieso jeder haben. spielt aber in unserem fall keine rolle.

naja ich hätte auf jeden fall die pol geholt, weil du ja offensichtlich, jedenfalls hinsichtlich der beleuchtung und des helmes in beweisschwierigkeiten kommst…

wenn du glück hast, geben die leute alles zu, wenn nicht regeln das die versicherungen unter einander.

mit dem xenon wirst du wohl keine probleme bekommen, weil der gutachter sich die kaum angucken wird, wenn doch, hast die sie glaube ich hinterher eingebaut und willst damit ja unverzüglich, nach der begutachtung zum tüv, oder?

Läuft alles einwandfrei :grinsno: Morgen weis ichs Endgültig! Gutachter wird keiner geschickt, Mach dabei n "bissl" gewinn. Glück gehabt, das nächste mal werd ich aufjedenfall die bullerei holen. …

Jetzt bin ich seit über 15 Jahren Haftpflicht (Auto) und gleichzeitig auch Verkehrsrechtschutz versichert, also doppelt versichert :no: !

Man Man, in letzter Zeit werden oft nur Unwahrheiten und Halbweisheiten über den Äther geschickt bzw. in das Forum reingetippt, da könnte ich ko…en.
Als Jungs, bitte postet doch nur, wenn Ihr es wirklich wisst bzw. aus dem Fach seid…
Danke

->
Voriges Jahr war noch ein gewisser Krally (Mod) dabei, der hat entnervt aufgegeben, wegen solchen Sachen. Und er hatte ein wirkliches A3-Fachwissen.

:flyaway:

@spiesser:
umso schlimmer, wenn man dann feststellt, dass diese unwahren aeusserungen von einem (zumindest im profil so angegeben) polizisten stammen.
da verwundert es kaum, wenn es im bereich tuning und recht bei unseren zukuenftig weiss-blauen freunden so truebe aussieht.
:blabla:

gruss,
tom