Und zwar habe ich vor drei Wochen eine Regula GTRS Heckschürze auf ebay verkauft.
Der original Wortlaut aus der Artikelbeschreibung ist folgender:
"Hallo, angeboten wird hier eine Heckschürze der Firma Regula Tuning Modell GTRS für den Audi A3/S3 8L. Hier ein Bild der Schürze, die Gegenstand dieser Auktion ist: "
Geliefert habe ich die Schürze ohne die abgebildeten Ziergitter. Meines Achtens ist in der Artikelbeschreibung an keiner Stelle die Rede von irgendwelchen Ziergittern, sondern nur von der Schürze selbst als Verkaufsgegenstand.
Der Käufer beschwert sich jetzt nämlich nach drei Wochen per E-Mail:
"wen du hinschreibst dass diese schürze der folgenden abbildung bestandteil der auktion ist dann ist es genauso wie auf dem bild und die schürze ist eine sogenannte baugruppe d.h. du müsstest die gitter eigentlich wörtlich ausschliessen da du sie im bild abgebildet hast"
Was meint ihr? Hätte ich die Gitter mitliefern sollen oder nicht? Ich meine nein…
Hmm… ich finde, da die Gitter sind irgendwo ein Teil der Heckschürze. Und da du sie montiert fotografiert hast, hätte ich als Käufer wahrscheinlich ähnlich reagiert.
Warum hast du die Gitter denn behalten? Die sind doch schon auf diese Schürze zugeschnitten, kannst du mit denen dann überhaupt noch was anfangen? Und wäre es ein (kostentechnischer) Beinbruch, wenn du ihm die Gitter kulanzweise (u.U. lässt er sich ja darauf ein den Versand zu übernehmen) nachschickst?
Ich glaube festzustellen wer hier im Recht ist ist sehr schwierig. Mein erster Eindruck war jedoch auch, dass die Gitter Teil der Auktion sind.
Klar ist das ein Gegenstand der Auktion.
Wenn jemand schreibt "Hiermit verkaufe ich meine digitale Kamera" und es wird eine Kamera mit Objektiv angeboten, würde ich auch nicht wollen dass man diese ohne Objektiv liefert weil dieses halt auf dem Foto abgebildet und NICHT ausgeschlossen wurde.
Deswegen schreibt man rein was alles Gegenstand der Auktion ist und sollte das Foto garnicht passen "Abbildung ähnlich" oder so…
Im Endeffekt ist er es aber selber schuld… sowas baut man sich doch nicht ans Auto…
Also ich glaube ich würde dir auch aufs Dach steigen, ich erwarte immer das wenn jmd. ein Photo macht das ich das bekomme was ich sehe, und wenn dem nicht so ist, das das explizit auch ausgeschlossen ist. So sthts allerdings auch in den Ebay Agbs irgendwo, weil das selbe hatte ich auch mal… da hatte ich nen Vogelhause, das nachher keine scheiben mehr hatte… "Abbildung ähnlich" und das bei einem Privatphoto und nicht gewerblich… Ich bekam zum schluss in Ebay recht, da nirgendswo explizit steht das das haus ohne scheiben ist, das Photo aber eins mit Scheiben zeigt.
Ganz davon ab, auch wenns nicht ebay wäre, ich hätt ehrlich gesagt die Gitte ach mit erwartet…
also wenn ich der Käufer wäre würde ich auch auf die Gitter bestehen da ich sie auf dem Bild sehe und du ja geschrieben hast [quote]
Hier ein Bild der Schürze, die Gegenstand dieser Auktion ist:
[/quote] und ich da ganz deutlich auch die Gitter seh und du nirgens schreibst das die nicht dabei sind.
Machst Du denn viel Verlust wenn Du ihm das Dingen hinterher schickst? Vielleicht kannst Du dich ja mit ihm einigen und er zahlt dir noch nen 10er drauf…?