maximal zulässige Leitungslängen ohne Absicherung

Moin allesamt,

ein entspanntes und knitterfreies 2011 wünsche ich allen.

Ich soll im UNIMOG meines Kumpels eine Batterieladeleitung mit Schnellkupplung installieren.
Hier meine Frage:
Welche gesetzlichen Richtlinien im KFZ-Bereich bezüglich zulässiger Leitungslängen gibt es für Kabel, die ohne Absicherung auf den heißen Batteriepol geklemmt werden?

Weiß wer was?

Grüße, Steinbutt

das hat nix mit der leitungslänge sondern mit der querschnittsfläche der leitung was zu tun. und die hängt davon ab wieviel strom da druchfließen soll und wie lang die sein soll :wink:

Hi,

vielleicht habe ich etwas umständlich gefragt.
Ich brauche primär keine Aussage zur Dimensionierung hinsichtlich der Belastbarkeit im regulären Betrieb eines Kabels.
Mir geht es um den sicherheittechnischen Aspekt im "Störfall", z.B. durchgescheuerte Isolierung/Kurzschluß.
Man kann z.B. fliegende Sicherungen nicht beliebig dicht am Batteriepol installieren. Wie groß darf der Abstand zum Pol sein?

Mein Hintergedanke ist: Kann ich die Ladeleitungen zwischen Schnellkupplung und Batterie verlegen ohne eine zusätzliche Sicherung einzubauen. Wie lang darf die Leitung dann maximal sein?

Gruß,der Steinbutt

wieso sollte man irgendwas ohne Sicherung verbauen dürfen?

naja zu nah drann denk ich nicht, es wird vorgeschrieben, dass die sicherung max. 30cm hinter der batterie sitzt, da im fehlerfall vor der sicherung dann diese nicht auslösen würde (sagt der versicherer). wenn machst du einfach 10-20cm abstand.

sicherung braucht man immer, da diese das kabelschütz vorm schmelzen.
die gerät sind meist selbst nochmal gesichert

Ich denke keine, weil diese dann ungeschützt wäre und das lässt der Gesetzgeber/Versicherer im Schadenfall nicht zu.
Auch wenn dieser Fall wahrscheinlich nur 1x auftritt.
Und wenn man es genau nimmt, sind die Überbrückungskabel auch nicht abgesichert.

Andererseits haben meine beiden Ladegeräte für Motorrad und Auto keine mir optisch erkennbare Sicherung an der Leitung, ich denke dies geschieht im Gerät, somit kann es sein, dass dies als Absicherung ausreicht da hier kein Strom von der Quelle "abgezapft" wird.

Ich nutze das Optimate 3 Plus zum sporadischen Laden und hatte die Schnellkupplungen an die Batteriepole geschraubt.
Das Motorrad bekam dann einen 12V Zigarettenanzünderanschluss und dieser wurde abgesichert mit einer 5A Sicherung (Navi).

Darüber lade ich nun auch die Batterie (Geht halt schneller).
Allerdings reden wir hier über einen Ladestrom von < 1A.

Deine Frage finde ich hingegen interessant.

  • Gibt es dazu eine Stellungnahme der Ladegerätehersteller die Schnellkupplungen mit anbieten? Schließlich müssen/sollten die ja Geräte verkaufen die dem Kunden im Schadenfall keinen finanziellen Schaden bringen.
    Das wäre meine erste Anlaufstelle.

  • Gibt es diesbezüglich Aussagen der Versicherungen?
    -Besitze ich ein TÜV-konformes Ladegerät welches mich aber teuer zu stehen kommt, sollte etwas passieren weil die Leitung nicht abgesichert ist (30cm)?

Grüße