hab da mal ne frage…
in der ABE meiner felgen stehen einige autoreifenmarken die ich fahren darf. Nun meine frage darf ich andere reifen fahren? ein TÜV-fred meinte das es diese markengebundenheit nicht mehr gibt, ist das richtig?
Hallo!
Der TÜV Prüfer hat recht.
… In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen
eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines
Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. …
Gruß
Raoul