Mal wieder Ebay, juristische Frage

Hallo alle zusammen!

Ich habe meine alte A3 Stoßstange bei eBay verkauft. Hab extra beigeschrieben: „Am besten Selbstabholer“. Trotzdem kam der Höchstbieter von ganz weit weg und wollte die zugeschickt haben, ist soweit ja auch ok. Ich hab gleich in die Artikelbeschreibung geschrieben, daß der Versand mit 60 Euro sehr teuer ist. Damit war er nicht einverstanden und wir, d.h. ich hab mich um eine günstigere Versandmöglichkeit bemüht, konnte aber keine finden (für UPS, GLS und so war irgendwie das „Gurtmasß“ zu groß, was auch immer das heißen mag). Das hab ich ihm geschrieben (er war der Meinung max. 30 Euro). Hab diese olle Stoßstange mühevoll (hat 1,5 Stunden gedauert, da kein passender Karton) eingepackt, und nun schreibt der mir auf einmal, das er angeblich sein Auto kaputt gefahren hat und die Stoßstange nicht mehr braucht. Das glaub ich ihm nicht!
Jetzt die Frage: Der Käufer ist doch verpflichtet, den gekauften Gegenstand anzunehmen, oder er muß ein gewissen Prozentsatz der Kaufsumme übernehmen. Wie ist das genau? Ich meine, ich muß ja auch die eBay Gebühren bezahlen und da der mir in den Mails schon so krum kam, sehe ich garnicht ein, da drauf sitzen zu bleiben.
Vor allem war auch sehr mysteriös, daß sein Auto kaputt gegangen ist, als er mitbekommen hat, daß der Versand tatsächlich so teuer ist.
Kann mir einer die Frage beantworten, wäre super!

silencio


Hi,
das ist ja richtig scheiße.
Nun, er ist schon verpflichtet, dir die ware abzunehmen.
Wenn er es aber nicht tut, hast du nicht soviele Mittel. Zumal der Streitwert auch nicht so riesig ist.
Du kannst aber „Zahlungsaufforderungen“ via Ebay verschicken lassen und wenn er nach der X. (ich glaub 2 oder 3) nicht zahlt, wird er von Ebay abgemahnt und du kannst zumindest deine Ebay Unkosten bei Ebay einfordern. Du bekommst eine Gutschrift.
Dann kannst du die ware neu reinsetzen.
Sowas hab ich nach 250 auktionen 2-3 mal erlebt.
Leider
:peitsche:

Hey!

Er hat durch die Auktion einen Kauf gemacht, daher ist er verpflichtet, die Ware abzunehmen. Die Bedingungen hast Du ja in der Auktion geschrieben, er kann jetzt nicht sagen, dass er davon nichts wusste (Selbstabholen). Er wollte den Versand ja ausdrücklich.

Fair wäre es jetzt (falls er nicht kauft), dass er Dir die Ebay-Gebühren ersetzt und eventuell noch etwas für den erhöhten Aufwand (Verpackung). Das wäre für beide Seiten in Ordnung. Wirst wohl kaum einen Anwalt für eine Sache von wenigen zig Euro einsetzen.

Cheers, FlottA3er

Hallo,

er muss die Ware bezahlen und abnehmen.
Tut er das nicht, kannst Du von ihm Deine vergeblichen Aufwendungen wie eBay-Gebühren verlangen.
Außerdem kannst Du die Stoßstange nochmal bei eBay reinsetzen und, wenn der Verkaufspreis unter dem jetzigen liegt, diese Differenz verlangen (Schadensersatz).

Viele Grüße
chillbert


…oder Du fragst mal den zweithöchsten Bieter ob er evtl. Interesse an der Stoßstange hat. Das erspart Dir manchen Ärger mit dem unzuverlässigen Auktionsgewinner. Ist mir auch schon passiert, daß ich darauf angesprochen wurde und habe dann den Preis gezahlt, den ich bei der Auktion zuletzt geboten hatte.

Gruß,
Frank

Danke erstmal. Ich werde den Zweitbieter fragen, ob er noch interesse hat, gute Idee (hätte man auch selber drauf kommen können :mauer:). Wenn der nicht will, biete ich dem eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro an, die nimmt der zwar bestimmt nicht an, aber dann lass ich ihn über eBay abmahnen…

silencio