LST Ausgleich 05 für Netzwerkadmins

Hallo, wie ich weiss sind hier im Forum auch ein paar Netzwerkadministratoren an Bord. Ich mache gerade meinen Lohnsteuerausgleich und vielleicht kann mir jemand sagen, ob und wo ich folgendes ansetzen kann:

in 05 habe ich mir ein Notebook gekauft mit dem ich mich ab und zu ins Geschäft einwähle zwecks Fernwartung usw. Kann ich das Notebook über 3 Jahre absetzen? Falls ja wo muss ich das eintragen?

Kann ich eigentlich auch einen Teil von meinem Telefon bzw. DSL Anschluss angeben wenn ich mich hierüber einwähle?

vielen Dank,

Gruß

Hi,
sollte meiner Meinung kein Problem sein das abzusetzen.
Wo du das eintragen mußt kann ich dir allerdings nicht sagen,
da ich den Lohnsteuerausgleich nicht selber schreibe.
Ich habe bisher alle Rechnungen von Computerzeugs ohne Probleme absetzen können.

Gruß Nico

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Hallo, wie ich weiss sind hier im Forum auch ein paar Netzwerkadministratoren an Bord. Ich mache gerade meinen Lohnsteuerausgleich und vielleicht kann mir jemand sagen, ob und wo ich folgendes ansetzen kann:

in 05 habe ich mir ein Notebook gekauft mit dem ich mich ab und zu ins Geschäft einwähle zwecks Fernwartung usw. Kann ich das Notebook über 3 Jahre absetzen? Falls ja wo muss ich das eintragen?

Kann ich eigentlich auch einen Teil von meinem Telefon bzw. DSL Anschluss angeben wenn ich mich hierüber einwähle?

vielen Dank,

Gruß

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Servus,
Nutzungsdauer Computer plus Peripheriegeräte drei Jahre. Einzutragen auf der Rückseite der „Anlage N“ unter „Aufwendungen für Arbeitsmittel“. Bitte aber beachten, dass das Notebook nur pro rata temporis, also nur exakt nach den genutzten Monaten in 2005 abgeschrieben werden kann. Als Erklärung für das FA am besten eine kleine Anlage schreiben. Vielleicht noch ein Dreizeiler des Arbeitgebers dazu, dass das Notebook beruflich gebutzt wird/genutzt werden muss. Vemeidet Rückfragen vom FA von wegen privater Nutzung. 50 % sind dann mindestens absetzbar. Bei privater Nutzung

+ Dieser Beitrag wurde von ted3004 am 12.01.2007 bearbeitet

Bei privater Nutzung unter 10% kannst Du 100% absetzen.
Telefonkosten pauschal 20%, max. EUR 20 im Monat. Über einen repräsentativen Teitraum von drei Monaten kannst Du die tatsächlichen beruflichen Gespräche nachweisen (Datum, Teulnehmer, Gebühr, etc.) und dann in Zukunft ansetzen. Internetkosten weiß ich jetzt nicht, müsste ich nachschauen.
Gruß, Volker

  • Dieser Beitrag wurde von ted3004 am 12.01.2007 bearbeitet

    + Dieser Beitrag wurde von ted3004 am 12.01.2007 bearbeitet

Hallo!
Soweit alles richtig, aber gleich gibts Mecker vom Gerks oder anderen Moderatoren, keine Rechtsberatung im Forum etc :grins:

Noch ein Hinweis, damit alles schneller seinen Weg nimmt:
www.elster.de
Da gibt es Software for free vom Staat und die Steuer wird schneller bearbeitet, sofern man das überhaupt will…



Ist ja auch keine Beratung im Sinne von „Steuergestaltung“. Die Angaben kann jeder im Gesetz bzw. in den Kommentaren nachlesen (sofern es einen denn interessiert) :happy:
Gruß, Volker

Da musste aber schon Glück haben, das dir das FA das anerkennt. Habe es auch schon probiert einen PC anzusetzen, der wirklich überwiegend für die Firma bei mir zu Hause genutzt wird. Und gerade als Netzwerkadmin haste da eher schlechte Karten. Da kommen dann so fragen warum du die die Sachen privat kaufst, wenn du da sogar beruflich mit zu tun hast. Oder warum dir der Arbeitgeber die Sachen nicht stellt, da dein Hauptaufgabengebiet ja die Computer sind…
Bei mir haben die es dann anerkannt, nachdem mir der Arbeitgeber schriftlich bestätigt hat wieso und warum ich denn den PC zu Hause nutzen muss. Wünsch dir aber viel Glück und weniger Stress wie ich damals damit hatte!

Kollege hat sich jetzt auch eins gekauft.
Wollte dies auch absetzten.
Die wichtigsten drei Punkte:

  • Schreiben vom Betrieb das aussagt, dass es von Nöten ist.
  • Eigener PC zu hause der dann für die Privatzwecke genutzt wird.
  • Auf dem Notebook darf nur gearbeitet werden. Nichts privates. Auch was Software angeht etc.
    Der Rest ist Standard…

HI, vielen Dank für eure Hilfe, wie siehts mit den DSL Gebühren aus, hat das auch schon jemand versucht?

Gruss Riddick

hab für das letzte Jahr (2005) 30% geltend gemacht und bekommen, da mir mein Arbeitgeber bestätigt hat, dass ich auch von zuhause arbeite und auf das Netzwerk zurückgreifen muss !
Natürlich ist ein VPN-Tunnel etc. auf meinem Notebook jederzeit nachweisbar !

die 30% hat mir die Wiso Sparbuch Software vorgeschlagen !

Gruß

tabularaser

+ Dieser Beitrag wurde von tabularaser am 14.01.2007 bearbeitet