Legalität von schwarzen Rückleuchten mit e-Zeichen aber ohne Reflektoren

So,da du ja einige meiner kommentare aus deiner galerie gelöscht hast,mache ich auf deinen wunsch einen extra fred auf:lolli:
Erstmal habe ich nicht die legalität deiner rückleuchten angezweifelt,sondern viel mehr das fehlen der reflektoren bemängelt…dazu darf sich jeder und auch ganz besonders du den 4. Absatz des §53 der stvzo durchlesen:popcorn: e prüfzeichen hin oder her,somit bist du nur halblegal unterwegs:ball::tongue:

ist doch nichts Neues, dass viele Nachrüsthersteller ihre Rückleuchten, egal ob Chrom, LED oder verdunkelt mit extrem kleinen oder gar keinen Reflektoren versehen und die Dinger dann so verkauft werden. An den Scheinwerferkombinationen (entweder auf der Verglasung der Rückleuchte oder oben oder am seitlichen Rahmen), müsste sich die Abkürzung "IA IVA oder IB" befinden… dann wäre ein Reflektor, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, bereits in den Rückleuchten verbaut. Bei allen Rückleuchten, wo diese Kombi fehlt, müssen zusätzliche Reflektoren am Fahrzeug angebracht werden.
Leider verschweigen 90% der Verkäufer z.B. in ebay, dass zusätzliche Reflektoren benötigt werden. Es wird lediglich auf das E Prüfzeichen hingewiesen… gut… der Eine oder Andere weiß es genau aber rüstet die Reflektoren nicht nach… dann könnte es aber n kleines Verwarngeld für geben - mehr kommt dabei nicht rum!

Frage mich aber gerade, was der Kleinkrieg hier soll… finds immer doof, wenn man jmd hier an die Karre pissen möchte, insbesondere öffentlich in einem Beitrag wie diesem hier?

http://www.ebay.de/itm/CARDNA-Lightbar-LED-Ruckleuchten-Audi-A3-8P-Bj-03-08-Schwarz-Smoke-/201294088192?pt=DE_Autoteile&hash=item2ede100800

Aber ganz klar, hier fehlen die Reflektoren! und wie ich bereits erwähnt habe - die Verkäufer erwähnen es nicht!

Ich will hier niemandem an die karre pissen…ich wollte lediglich unwissende aufklären,manche scheinen ja beratungsresistent zu sein.der fred hier war auf seinen eigenen wunsch,damit ich nicht seine galerie "zu mülle"

hatte ich letzte woche erst. nach Rücksprache mit den TÜV Reflektoren dran geklebt und mängel Karte abgehackt.

Grauzone. am Ende verlierste ohne reflek

Warum bearbeitet man die überschrift nicht anständig wenn man da schon drin rumfingern muß…? Rückleuchten soll es natürlich heißen und und nicht rückleucht…

Warum beratungsresisten? Du solltest mal einen Gang zurückschalten waxy. Ich habe lediglich erwähnt, dass eine Diskussion nicht in der Galerie stattfinden sollte und dich gebeten, hier weiterzumachen.

Dann muss ich wohl noch Reflektoren besorgen.

@rainbowsix
Weißt du aus dem Kopf, ob es eine vorgeschriebene Fläche gibt, wo die angebracht werden müssen? Oder reicht es, wenn die von hinten deutlich erkennbar sind?

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

Auszug aus dem §53 der Stvzo

Also lese ich das korrekt raus, dass die beiden "so weit wie möglich" (Auslegungssache) und nicht höher als 90 cm von der Fahrbahn angebracht werden müssen?

so sieht es aus…bei vielen neueren fzg.(golf 6 z.b.) sind die ja unten in die stoßstange mit intergriert.

Jup…dann muss ich mal sehen…

http://www.a3-freunde.de/forum/t82407/8L-Reflektoren-Rueckstrahler-Tipps-gesucht/

guck da mal…aber beim 8p wird es wohl nicht so einfach wenn es einigermaßen gut und original aussehen soll.

Das sieht doch gut aus. Ich werde die schhon irgendwie unterbringen, sodass es immernoch gut aussieht.

eventuell in die kante über den pdc sensoren…das könnte gehen,wenn man die passenden reflektoren findet.die stoßi vom 3türer scheint da besser geeignet zu sein als die vom sportback,wenn ich mir die so angucke…

Ja da scheint mir auch ein guter Platz zu sein…mal sehen, ob ich ein Paar schicke Teile finde. :wink:

Ich hab mir von nem Kumpel der im Fahrzeugbau tätig ist selbstklebende Reflektorfolie mit E-Prüfzeichen drauf mitbringen lassen, die konnte man ganz einfach in die gewünschte Form schneiden und die stehen nicht ab wie viele andere Reflektoren, mal so als Tipp am Rande :wink:

Sehr gute Idee, vielen Dank. :rob: Jetzt muss ich noch rausfinden, welche Mindestmaße die haben müssen. Weißt du das zufällig?

Hab hier auch noch nen kleinen Tip:
Wer aus optischen Gründen (auf Treffen) etc. gerne auf die Reflektoren verzichten, aber ansonsten legal unterwegs sein möchte,
der kann die Reflektoren per Magnetklebeband fixieren…hält z.B. ganz gut auf der Heckklappe…

Kann ich mir jetzt irgendwie nicht richtig vorstellen. Welcher Hersteller bietet so was an und wo soll dann da das E-Prüfzeichen drauf sein? Das geht doch spätestens beim Schneiden in die gewünschte Form mit ab. :lockenwickler:

Könnte das sowas hier sein?

http://pages.ebay.com/link/?nav=item.view&alt=web&id=140605723527

Ja die von 3M. Pro reflektor mindestens 10 cm²