Tja mein Leasing lässt ja nur 25.000km im Jahr zu.
Leider habe ich seit dem 21.07.2004 (Abholtag in IN) bereits 7000km abgespult.
Da ich den Wagen eventuell nach dem Leasing übernehmen will sehe ich das eigentlich nicht so eng. Aber was sagt die Leasingfirma dazu? Leider ist da keiner mehr deswegen frage ich hier.
Und ist der Einbau einer Standheizung, sofern es mal eine gibt für den 2.0TDI mit DSG, erlaubt?
Wenn du das Fahrzeug geleast hast, und später übernehmen willst, ist das kein Problem!
Nur wenn du Prämie light hast, also die Versicherung von Audi, so wirst du auch da nach den 25.000 km eingestuft. Es könnte daher möglich sein, dass die Versicherung so Geld nachfordert.
Ich überschreite auch immer meine gemeldeten 45tkm im Jahr um einiges, aber Gedanken habe ich mir deshalb noch nie gemacht.
Un wenn ich es nicht übernehmen möchte sondern ein neues Fahrzeug lease?
Die Schlußrate ergibt sich ja aus dem Restwert des Fahrzeugs. Sollten anschließend mehr Kilometer aufm Tacho sein, so sinkt der Restwert des Fahrzeugs.
Somit kann es möglich sein, dass der Restwert geringer ausfällt als die Schlußrate und dann legst du drauf.
Ich kaufe meine Autos immer am Ende auf und verkloppe sie privat weiter. Ist letztendlich günstiger und man macht dabei das bessere Geschäft.
Das mit dem privaten Weiterverkauf ist ein sehr gute Idee.
Aber noch was anderes.
Mein Leasing läuft 30 Monate also sollten nicht mehr wie 62.500km zusammen kommen. Restwert sagen wir mal 22.000€.
Nun habe ich aber mal angenommen 95.000km auf der Uhr stehen. Der Restwert würde also nur noch hmm ca. 18.000€ betragen. Muss ich nun trotzdem die 22.000€ bezahlen oder nicht? Oder wird der Wagen neu geschätzt? Das wäre doch wiederrum ein Verlust für die Leasingfirma oder nicht? Oder sind diese froh das sie den Wagen doch noch loswerden trotz der hohen Laufleistung?
die vorgegebene summe wird sich nicht ändern da du ja für einen bestimmten satz auch deine monatlichen beiträge hast…
mfg marc
wenn du ihn zurückgeben willst dann such mal in autozeitschriften nach den einschlägigen anzeigen und du musst nix extra zahlen… aber das sind die gründe warum ich mir nie einen leasingrückläufer kaufen würde
:lolhammer:
Wenn Du deutlich mehr Kilometer fährst als vereinbart und dadurch ein geringerer Restwert erzielt werden kann, mußt Du als Leasingnehmer die Differenz komplett übernehmen, d.h. es gibt eine saftige Schlußrechnung.
Übernimmst Du den Wagen anschließend, mußt Du die vereinbarten 22.000,- € zahlen, dafür fällt die hohe, letzte Leasingrate weg. Bezahlen mußt Du die Nutzung des Wagens so oder so, geschenkt bekommst Du nichts.
Der einzige Kniff, den manche machen, ist folgender:
Es wird eine hohe monatliche Leasingrate und ein geringer Restwert (deutlich unter dem erwarteten Marktwert)vereinbart, damit man z.B. als Selbständiger eine höhere Summe zum steuerlichen Absetzen hat. Am Ende übernimmt man den Wagen zum geringeren, vereinbarten Restwert, den man ja dann nicht mehr absetzen kann und aus der Privatschatulle zahlen muß.
Wichtig: Bei solchen Leasingverträgen mußt Du Dir unbedingt das Vorkaufsrecht sichern! Es ist schon vorgekommen, daß ohne diese Vereinbarung der Händler am Leasingende den Wagen schnell weiterverkauft hat, weil er (natürlich) einen deutlich höheren Preis am Markt erzielen konnte. Der Leasingnehmer bekommt dann nur max. 60% vom Mehrerlös und steht ohne Auto da.
Gruß,
Frank