Leasing oder Finanzierung eines Autos?

jo…wenn du es mit privatleasing vergleichst
isses logisch so…

also zum einen das hatte ich gemeint mit vergelichbaren geschäftsleuten, was haben die für einen umsatz was für einen gewinn, bei 30.000 euro umsatz muss es ja nicht ein a8 sein
:pah:

so zu dem was du schreibst die firma kauft und verkauft dem besitzer, das ist mal nett gesagt blödsinn. selbst wenn du den wagen nur für 5000 kaufst und er ist 25000 wert und du verkaufst ihn, dann machst du einen buchgewinn. wenn du den realisierst durch einen verkauf zahlst du darauf steuern. verkaufst du den wagen unter wert ist das eine versteckte gewinnausschüttung und die darfst du dann nachversteuern. vielleicht hattest du bisher glück, aber lass mal das finanzamt dahinter kommen
:stock:

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

Das geschilderte Beispiel passt schon, denn er hat geschrieben er verkauft zum Buchwert an sich privat (oder die Oma oder sonst wen) und dann erst zum höheren Preis weiter somit fällt der Gewinn privat an und wird im Regelfall nicht besteuert!

[quote]

also zum einen das hatte ich gemeint mit vergelichbaren geschäftsleuten, was haben die für einen umsatz was für einen gewinn, bei 30.000 euro umsatz muss es ja nicht ein a8 sein
:pah:

so zu dem was du schreibst die firma kauft und verkauft dem besitzer, das ist mal nett gesagt blödsinn. selbst wenn du den wagen nur für 5000 kaufst und er ist 25000 wert und du verkaufst ihn, dann machst du einen buchgewinn. wenn du den realisierst durch einen verkauf zahlst du darauf steuern. verkaufst du den wagen unter wert ist das eine versteckte gewinnausschüttung und die darfst du dann nachversteuern. vielleicht hattest du bisher glück, aber lass mal das finanzamt dahinter kommen
:stock:

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

[/quote]

lies nochmal was ich geschrieben habe
:idee:

also es ist trotzdem eine verdeckte aussüttung da ja ein gewinn realisiert werden würde, wenn er den wagen zum normalen wert verkauft. und nur weil oma den wagen teuer verkauft und billig bekommt, heisst dies nicht das es keine probleme gibt.

der wagen wird unter wert verkauft mit gewinnausschüttungsabsicht, das reicht schon zum nachversteuern
:raucher:

Wenn der Buchwert niedriger ist als der MArktwert und der Wagen zum Buchwert verkauft wird entsteht keinerlei Gewinn, der versteuert werden müsste da der Gewinn erst beim Weiterverkauf entsteht!

  • Dieser Beitrag wurde von RS98 am 07.07.2005 bearbeitet

au man ist doch nicht so schwer oder???

du hast ein grundstück 1970 für 10.000DM gekauft, es steht mit den ahk (anschaffungsherstellungskosten) in deiner bilanz, also heute ca 5100 euro.

durch die jahre ist es zum begehrten bauplatz geworden, das grundstück hat heute einen verkehrswert von 1.000.000 euro

also ein nicht realisierter gewinn von 994.900 euro!!!

du willst das grundstück jetzt deiner oma für 5100 verkaufen und die verkauft es für die eine mio und du denkst es ist so richtig da kein buchwertunterschied???

was meinst du warum ich von nicht realisierten gewinnen und verdeckten gewinnausschüttungen spreche!!!

also nochmal verkaufst du was unter wert, so ist dies eine verdeckte gewinnausschüttung!!! und die musst du nachversteuern. NUN KLAR
:lolhammer:

ich muss es dir glauben, denn ich hab nicht wirklich ahnung von diesen steuerlichen sachen. (deshalb lass ich das ja für teuer geld machen)

was mich daran aber wundert.
es ist ja nicht so, wie du das mit dem grundstück beschreibst. man kann das auto ja nicht für zigtausend euro mehr verkaufen. meist sind es um die 1 oder 2T, wenn überhaupt.

da der zeitwert rein subjektiv ist und der restwert ja im leasing festgeschrieben war und ich ja dementsprechend leasingraten gelöhnt habe, sähe ich nicht ein, warum dieser festgeschriebene wert dann plötzlich nicht mehr gelten sollte.
somit kaufe ich als firma das auto zu dem restwert und verkaufe es auch zu diesem. jedoch eben an eine privatperson.
-> keine gewinn -> keine steuer. ‚unter wert‘ verkauft ist es damit nicht. denn am automarkt gibt es mehrere tausend euro unterschied für ein und die selben fahrzeuge.

wenn diese privatperson nun das auto doch noch teurer wieder losbekommt.

warum sollte ich als firma darauf dann steuern zahlen?

und die privatperson? sicher, sie hatte also einnahmen.
aber nicht gewerblich und macht das ja nicht handelsmäßig jeden tag. und ich hab einfach noch nicht gehört dass dann diese privatperson das versteuern muss.

wenn dem also so ist, würd mich das schon ziemlich annerven.

und umgekehrt. nehmen wir an, der restwert war relativ hoch kalkuliert und der autmarkt gibt jetzt wesentlich weniger her. kann ich als firma oder sogar die privatperson das dann etwa autmatisch als verlust absetzen?


@Helder
ich hoffe dir bringt diese diskussion für deine entscheidungsfindung ebenfalls etwas.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 07.07.2005 bearbeitet

nein, nicht die privatperson muss den gewinn versteuern sondern du als firma, du realisierst mit dem verkauf einen gewinn, der muss versteuert werden. also auto 5000 restwert bei leasing tatsächlicher wert 10000.

verkaufst du den nun für die 10000 hast du einen gewinn von 5000. ist ja logisch bis hierher oder?

wenn du den aber billig an die verwandtschaft oder an dich selbst als privatperson verkaufst-> begehst du eine verdeckte gewinnausschüttung, klar?

ist also egal ob du den gewinn erst realisierst und dann auschüttest oder ihn über so ein geschäft versuchst aus der firma zu schleusen (um ja die steuern zu sparen) …

solange dies beim finanzamt nicht auffält ist ka nichts schlimmes dran, aber gerade bei so autogeschichten und verträgen mit der verwandtschaft bzw mit dir selber gucken die schon mal gerne hin
:regeln:

nochwas auch wenn du sagst den hast du ja schon bezahlt, da hast du recht aber die leasingraten haben in den jahren zuvor ja deine kosten erhöt den gewinn geschmälert und du hast weniger steuern bezahlt. klar oder? und nun willst du dir den steuervorteil der vorjahre, also den höheren tatsächlichen wert auszahlen lassen? ist ja etwas krass ausgedrückt steuerbetrug, du würdest ja den steuerzahler die hälfte deines autos zahlen lassen

und deiner oma wird da nichts passieren, sie wäre dabei gut weggekommen, aber du bzw deine firma dürft trotzdem die steuern nachzahlen., auch wenn du offiziel keinen gewinn gemacht hast. der fiktive wert wird dir auf den ausgewiesenen gewinn draufgerechnet.

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

zu der frage des höheren restwertes und des verlustes, wenn du so dumm bist den wagen dann zu kaufen
:king:

sorry kleiner schwerz, also die leasingfirmen werden schon sehen das sie nicht auf solchen dingern sitzen bleiben deswegen kalkulieren die schon genau, das würd selten der fall sein.

sei es aber doch der fall, dann hast du einen hohen ahk und wenn du den wagen verkaufst für weniger ist die differenz natürlich ein buchwertverlust den du, in diesem jahr dann in die g+v nehmen kannst, d.h. es schmälert deinen gewinn.

beim privatleasing, muss man ja noch dümmer sein den wagen zu kaufen in diesem fall, hier bleibst du auf den kosten ganz sitzen
:stock:

aber ich verkaufe ihn doch für 5000 und nicht für 10000.

ne, is mir überhaupt nicht klar. kapier ich nicht.
für was soll dann der feste restwert gut sein? wenn der dann nix zählt. ich verkaufe ja nicht ‚unter wert‘.
denn der zeitwert ist ja wie bereits erwähnt gar nicht exakt bestimmbar. hier gibt es ja enorme schwankungen. und ich bin hald zu dumm nen höheren preis zu erzielen.

und heisst das nun, ich darf mein auto nicht an einen verwandten verkaufen?

naja, danke für die aufklärung.
wie gesagt, ich wurde bereits überprüft und alles war in butter.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 07.07.2005 bearbeitet

die erklärung zu deiner frage steht in meinem text:

verdeckte gewinnausschüttung heisst du verkaufst dir oder verwandtschaft unter wert um einen finaziellen nutzen (gewinn zu bekommen), aber der wäre unversteuert.

der gewinn muss aber versteuert werden, d.h. fällt es auf zahlst du als firma steuern nach, du hast ja dem finazamt gewinne vorenthalten
:pah:

und doch du darfst dein auto an verwandte verkaufen, nur müssen die verträge dann so gestalltet sein wie unter fremden dritten, und hier ist dch das problem verkaufst du mir als fremden den wagen so günstig???

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

hier ist die erklärung warum

ich habe bereits mehr fach erwähnt, dass es sich hier nicht um riesen unterschiede handelt.

es ist also durchaus normal, dass ich ein auto z.b. für 9000 verkaufe und der andere es dann trotzdem für 10000 losbekommt.
soll heissen beide preise sind real und weder unter noch über wert.

kannst du bitte auf meine anmerkung eingehen, dass ich den wagen ja eben nicht ‚unter wert‘ verkaufe, sondern eben zum restwert und der ja im rahmen des marktwertes liegt !!!

vieleicht blick ichs dann besser.



in deinem fall, ist die tolernaz des finanzamtes gefragt, wenn du denn vielleicht 500 oder 1000euro unter MW verkaufst ist das sicherlich nicht das problem. falls der BW auch so in etwa passt, aber hier war eben die ganze zeit (zumindest rs98) von dicken gewinnen die rede…

und wie gesagt auch unter der verwandtschaft, muss es sich um verträge wie unter fremden dritten handeln, denn hier schaut halt das finanzamt genauer hin, oder der wp (eigentlich immer bei abgängen aus dem AV) je nach größe der firma

ein bekannter von mir least sich immer dicke amg.benz, die haben am ende des leasing einen restwert von 25000,- einen reelen wert aber von ca. 75000,- so und hier wäre eben besagtes problem

  • Dieser Beitrag wurde von rebizzel am 07.07.2005 bearbeitet

aso, alles klar.
ich rede ja nur von unterschieden im bereich des marktwertes.
denn wenn gleichwertige fahrzeuge am markt mit schwankenden preisen erhältlich sind, so kann man ja gar nicht erst von ‚unter wert‘ sprechen.

aber wenn ich jetzt den wagen ‚über wert‘ an einen verwandten verkaufe und diser ihn dann nur für weniger losbringt, dann kann ich wohl einen verlust absetzen, oder? g

aber ich hab jetzt schon kapiert was gemeint ist. :sieg:

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 07.07.2005 bearbeitet

back to topic.

@helder

ich würde am anfang eine golf-klasse nehmen und leasen, falls du das auto nicht länger behalten willst.

falls du das auto übrigens nicht aus dem leasing dann kaufen willst, rentiert es sich meiner ansicht nach nicht einen jahreswagen zu leasen. denn hier werden hohe wertverluste angesetzt, so dass du in der monatlichen rate auf das selbe kommst, wie bei nem neuwagen.
gibt zwar noch andere kriterien, aber ich fahr dann lieber nen neuen.

  • hast meist während der gesametn leasingzeit garantie (evtl. ein jahr zukaufen, ins leasing rechnen lassen)
  • falls du relativ wenig kilometer fährst gibst ihn noch vor dem ersten kundendienst wieder ab (longlife-diesel)

usw.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 07.07.2005 bearbeitet

Wenn du so gut in der Materie stehst dann sag mir mal wo der Wert von 1 Mio. auftauchen soll, in welchem Gesetz steht das du Anlage oder Umlaufvermögen zum Marktwert verkaufen musst? Sicherlich gibt es Sonderergelungen für solche Extremfälle, aber allegmein gilt wir haben im Steuerrecht und da gilt der HGB Abschluß noch keine Fair Value Bewertung und somit kann auch nach den dir sicher bekannten GOB keine höhere Bewertung erfolgen!

[quote]
au man ist doch nicht so schwer oder???

du hast ein grundstück 1970 für 10.000DM gekauft, es steht mit den ahk (anschaffungsherstellungskosten) in deiner bilanz, also heute ca 5100 euro.

durch die jahre ist es zum begehrten bauplatz geworden, das grundstück hat heute einen verkehrswert von 1.000.000 euro

also ein nicht realisierter gewinn von 994.900 euro!!!

du willst das grundstück jetzt deiner oma für 5100 verkaufen und die verkauft es für die eine mio und du denkst es ist so richtig da kein buchwertunterschied???

was meinst du warum ich von nicht realisierten gewinnen und verdeckten gewinnausschüttungen spreche!!!

also nochmal verkaufst du was unter wert, so ist dies eine verdeckte gewinnausschüttung!!! und die musst du nachversteuern. NUN KLAR
:lolhammer:

[/quote]

man was bist du realitätsfremd
:fresse:

da antwortete ich dir mal nicht mehr drauf, lies es einfach nach
:wink: