Lasierte Leuchten

Es gibt keine Zulassung für lasierte Rückleuchten, eine Eintragung darf nicht vorgenommen werden, sollten derartige Leuchten doch eingetragen werden, ist diese Eintragung ungültig. Ganz eindeutig ohne jede Diskussionsmöglichkeit. Eine Leuchte muss immer zugelassen sein, das wird durch die Prägung eines Prüfzeichens dokumentiert, ist das berühmte „E“-Zeichen. Bei jeder Leuchte, die nachträglich verändert wird, verfällt diese E-Zulassung. Beim Lasieren bleibt zwar das eingeprägte Zeichen mechanisch vorhanden, da es ja nicht „verdunstet“, trotzdem ist es nicht mehr gültig. Es werden teilweise zu diesen Leuchten eine ABE mit Verkauft, dieses ist jedoch keine rechtsgültige ABE, sondern etwas völlig anderes. Also: egal ob da angeblich eine ABE (ist keine) mit bei ist, oder diese Leuchten ein „E“-Zeichen (ist verfallen) haben, sind die Dinger unzulässig. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, weil ein Prüfer keine nicht zugelassenen Teile eintragen darf, damit erklärt sich auch die Rechtsgültigkeit einer derartigen Eintragung: null. Es ist immer ein „Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis“ und das kann sehr teuer werden.