Kann das stimmen?
Wenn ja wären ja alles Messungen mit Laserpistole ungültig oder?
Herford: Geschwindigkeitsmessung per Laser kein Beweis
Ein Richter am Amtsgericht Herford könnte jetzt ein folgenschweres Urteil in Sachen Geschwindigkeitsmessung per "Laserpistole" gefällt haben. Im besagten Fall ging es um einen Autofahrer, der angeblich in einer Tempo-30-Zone mit 51 km/h gemessen wurde.
Dafür erhielt er ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dagegen klagte der Autofahrer. Der ausschlaggebende Punkt bei der Sache war, dass kein Beweisfoto gemacht wurde und somit nicht auszuschließen sei, dass ein anderes leicht versetzt fahrendes Fahrzeug angepeilt wurde.
Die Polizei, so der Richter, hätte es versäumt, eine Digitalkamera einzusetzen, um so beweisen zu können, dass auch das richtige Fahrzeug gemessen wurde.
also ne Lasermessung OHNE Foto hätt ich auch sofort gerichtlich angezweifelt. Ohne Foto haben die doch gar keine Handhabe. Normalerweise wird man bei uns sofort rausgezogen wenn man gelasert wird.
da haben es 2 politisten gesehen das du so shcnell gefahren bist. und eine polizistenstimme zählt 2 mal. also 4 mal dann mit 2 polizisten, da musste erstmal was gegen sprechen können
Hmm… Für mich ist das unzureichend beschrieben.
Hab das so verstanden dass er rausgezogen wurde und im nachhinein geklagt hat. Sonst ohne Bild wird eigentlich nichts losgeschickt. Wäre mir neu.
Es guckt ja immer nur ein Polizist durch das Lasergerät. Weiß nicht wie der andere Bulle der Kaffee säuft und Donats in sich hineinschlingt beweisen kann das er mein Auto angepeilt hat.
Das nimmt nur jeder an, dass Polizisten mehr geglaubt wird als "normalen" Bürgern, dies stimmt aber nicht und dies darf vor Gericht auch auf keine Fall so sein. Die Begründung dürfte jedem von uns bekannt sein: Art 3, Abs.1 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Und zu "allen Menschen" gehören auch Polizisten. Denn diese sind lediglich die ausführende Kraft des Gesetzes, aber nicht "das Gesetz".
Was "timsch" hier aber sicherlich gemeint hat, ist dass bisher 2 Polizisten (= 2 Stimmen) ausgereicht haben, um eine Messung durchzuführen. (Meist nur ein Fahrer der dagegen angeht (= 1 Stimme). Bei einem Fahrer und einem Beifahrer (Die beide die gleiche Aussage machen) ist die Sachlage schon wieder anders zu beurteilen. Da wird es meist mit einem Freispruch ausgehen.
Zudem kommt, wie "GrafStephan" gesagt hat: Es kann immer nur einer durch diese Pistole gucken. Es kann lediglich die Geschwindigkeit durch beide Polizisten bezeugt werden.
Nun zu dem Fall hier: Der Fahrer muss direkt nach dem Lasern rausgezogen worden sein. Alles andere funktioniert in Deutschland sowieso nicht, da kein Beweisfoto. Und in Deutschland ist nicht der Halter eines Fahrzeugs bei einer Geschwindigkeitsübertregung zu belangen (wie z.B. in Holland) sondern der Fahrer. Und den kann man bei einer Lasermessung nur ermitteln, wenn er auf frischer Tat ertappt wird, sprich direkt rausgezogen wird.
Gemeint ist hier, dass wohl zwei Fahrzeuge hintereinander gefahren sind und daher Messfehler vermutet werden. Dies verstößt klar gegen die "Bedienungsanleitung" des Radargerätes… Daher liegt hier der Fall auf der Hand.
Aber ich bezweifele, dass dadurch alle Lasermessungen gleich ungültig sind. Aber vielleicht kommen die Behörden jetzt drauf, auch bei Lasermessungen Fotobeweise zu sammeln.
Ich werde auf jeden Fall (wie bisher auch) bei jeder Lasermessung gegen diese Art der Geschwindigkeitskontrolle angehen. (Vorausgesetzt es lohnt sich). Denn meiner Meinung kann bei dieser Art von Messung so viel falsch laufen, dass ich mich immer ungerecht behandelt fühle. Zudem sind die Chance jetzt noch höher, ein Gerichtsverfahren zu gewinnen.