KW Variante 2 wie Tief darf ich?

So, habe nun seit ein pa Wochen ein KW Variante 2 Gewindefahrwerk drinn!

Nun stellt sich mir die Frage, wie Tief darf ich es schrauben?

In den Unterlagen steht irgendwas von Restgewinde VA soll 30mm betragen, da ist der aber iwi net wirklich tiefer als mit Originalfahrwerk???

Ist das jetzt wirklich nur als Sollte 30mm betragen gedacht, und ich darf ruhig Tiefer oder ist das ein Muss 30mm Betragen?

Vllt. Kann mir da ja jemand weiterhelfen!

MFG

Grundsätzlich gilt nicht tiefer als eingetragen. Du kannst es dir natürlich auch tiefer eintragen lassen…

gruß Torsten

naja wenn du verstellbereich lt. Gutachten bleibst ist es eine Eintragung nach Teilegutachten
wenn du tiefer gehst wird es eine Einzelabnahme => ist teurer und macht nicht jeder tüv mit

Gruß Devil666

Das heist ich muss diese 30mm restgewinde bei behalten? Was dassn fürn Kack, der Wagen is damit quasi garnich Tifer, 4mm haben wa gemessen oder so…

@ devil stimmt schon aber im Verstellbereich ist auch nur mit original Felgen ne normale Abnahme … sonst immer ne Einzelabnahme und die darf im Westen nur der Tüv und im Osten nur die Dekra.

gruß Torsten