Hab mir heute das 5 Tages Kurzzeitkennzeichen geholt. Jetzt sagt mir die Tussi, das ich es nur 1 tag nutzen darf obwohl es bis 29.05.2005 gültig ist. Stimmt das ? Ich darf damit nur morgen mein auto holen und dann ist es nicht mehr gültig, musste einen wisch unterschreiben, das ich nur 1 überführungsfahrt damit mache. Wer weiss bescheid?
Also ich habe meine 5 Tage voll ausgenutzt. Mir ist auch nix anderes bekannt und gesagt worden. Warum sollst Du auch das Kennzeichen nur einen Tag benutzen, wenn Du sag ich mal für 5 Tage bezahlt hast. Du hast ja quasi ein Zeitraum. Wenn Du das Kennzeichen wirklich nur einen Tag benutzen darfst, dann hätten sie ja nur ein Datum draufschreiben sollen/müssen.
Und falls Dich die Grünen doch anhalten sollten, nimmst Du halt gerade diesen einen Tag als Überführungsfahrt. LOL.
Also ich bin glaube ich 3 Tage dort oben gefahren und 2 Tage in Minden. Das Kurzeitkennzeichen ist eben für 5 Tage und damit kann man auch 5 Tage fahren! Ein überführungskennzeichen wie früher gibt es glaube ich auch gar nicht mehr, weil das war nur ein Tag gültig und war aus roten Nummern (wenn ich mich nicht irre). Das dürfen nur noch Autohändler (meines Wissenstandes nach) einsetzen, für Überführungs und Probefahrten. Kam wohl dadurch das damit zu viel Mist getrieben wurde.
Also, das Kurzzeitkennzeichen ist dafür gedacht, daß Du Dein Auto von einem Ort zum anderen überführst (z.B. bei einem entfernten Händler kaufst und heimfährst).
Gültig ist es bis einschließlich dem rechts aufgedrucktem Tag.
ABER:
Bei der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens mußt Du einen Grund und eine Fahrtstrecke angeben (z.B. Überführung von Berlin nach Hamburg !).
Diese darfst Du dann innerhalb dieser 5 Tage EINMAL fahren !!! So ist´s offiziell.
Wenn Du natürlich nicht angehalten wirst, kannst Du innerhalb dieser 5 Tage ja immer behaupten es wäre der 1. Tag.
Wenn Du aber weit außerhalb dieser Strecke fährst und es passiert etwas - dann gibt es Probleme, da das Fahrzeug nur auf dieser Strecke bewegt werden darf !
Was genau dann passiert, kann ich Dir nicht sagen.
Aber offiziell, darst Du wie gesagt, diese angegebene Strecke (oder den angegebenen Raum) innerhalb der 5 Tage nur einmal fahren, da das Kennzeichen für Überführungsfahrten gedacht ist, und nicht für jemand, der 5 mal im Jahr seinen Ferrari am Wochenende bewegen will !!!
So ist´s bei uns offiziell, ich hol öfter die Dinger !
Ähhhh … Das ist nicht Richtig !!
Wohin Du fährst ist wirklich egal, auch musst Du nicht angeben welche Strecke Du fahren möchtest.
Die einzige Aussage: Die Kennzeichen sind NUR für überführungs, probe und erprobungsfahrten zulässig !!
Der Versicherung und der Zulassung ist es definitiv egal, wohin Du fährst. ( du kannst ja auch ne Probefahrt quer durch die Republik machen) Nur eine Aufuhr ist mit dem Kennzeichen nicht gestattet.
Gruß Olli
Dieser Beitrag wurde von igel14 am 26.04.2005 bearbeitet
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Als mein Autohaus den Kfz-Brief beim Autokauf nicht schnell genug von deren Bank bekam, haben sie mir zweimal Kurzzeitkennzeichen über zusammen 10 Tage besorgt, damit ich den Wagen auch nutzen konnte, denn ich bin auf den fahrbaren Untersatz angewiesen. Allerdings war der Wagen in dieser Zeit nur haftpflichtversichert. Hätte ich einen selbstverschuldeten Crash gehabt, hätte ich keinen Cent von der Versicherung gesehen.