Wenn man den originalen Kühlergrill gegen einen anderen ersetzt, benötigt man dazu eine ABE oder sogar ein Teilegutachten um diesen dann eintragen zu lassen?
Oder ist das so eine geringe Veränderung, das man überhaupt nichts machen muss?
Gibt es eigentlich irgendwo eine generelle Übersicht, aus der hervorgeht, welche Änderungen man ohne zusätzliche Abnahme oder ABE durchführen darf?
wenns was gescheites ist sollte ne ABE dabei sein. Eine geringe veränderung ist das nicht, stell dir mal vor, das ist billig müll, und er hält nicht richtig und verabschieded sich bei 200 auf der Autobahn und du findest ihn in deiner Frontscheibe wieder.
Das hängt vom Hersteller ab, wieviel Geld ihm das wert ist. Die Markenherstellen haben fast alle eine ABE oder etwas, was einen die Eintragung erspart (z.B. Zender: Technischen Bericht, worin eine Eintragung nicht erforderlich ist, obwohl man für den Grill ganz schön viel Stoßstange ausschneiden muß).
Da die meisten Sachen eine Anbaumaßnahme sind, die geprüft werden muß, geht es fast nicht ohne irgendwelche Gutachten/ABE/Eintragungen. Ausnahme sind wohl Leuchtmittel und so etwas.