Kratzer am Auto durch Fußball

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Seltens so gelacht… Hoffentlich war dort keiner im Auto, aber die Warnanlage funktioniert noch !
Tschau

P.S. Identisch, aber mit mehr Schaden für die Beteiligten (HH stromlos);
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[quote]

Tachen leute,

ich muss mir grad mal nen bisschen Luft machen.

Zur Vorgeschichte:
Vor ca 5 Monaten kam ich in die Tiefgarage bei mir und sehe wie mein Nachbar mit seinem ca 7 Jahre alten Sohn zwischen Tiefgaragentor und meinem Auto (ca 5m platz) Fußball spielt.
Ich habe ihn direkt höflich drauf angesprochen und ihn gefragt ob es möglich wäre das er in der TG nicht Fußball spielt. Daraufhin hat er nich allzuviel gesagt und meinte naja Ok.
Hab ihn auch seitdem nicht mehr dort mit seinem Sohn spielen sehen, hab immer nur gehört wie sie jetzt in der Wohnung spielten.

Aktuell:

Heut ging ich in die TG und sah wie an meinem Auto (ist im Moment sehr dreckig) 4 Stellen am Auto sind die "sauber" sind. Als ich mir die Stellen genauer angesehen hab sah ich das es ein Fußballabdruck ist und an den Stellen mein Auto durch den dreck und den aufprallenden Ball total zerkratzt ist. Hab gleich Foto´s gemacht und hab bei ihm geklingelt.

Als er die Tür Öffnete (wir wohnen Tür an Tür)hab ich ihn gefragt wie oft sie denn gegen mein Auto geschossen haben. Er schüttelte nur den Kopf und meinte: Kaum!
Darauf hin sagte ich: Wie kaum?
ER: na höchstens 2x!

Ich: Da habt ihr aber mehr als 2x gegengeschossen und ich habe ihnen das letzte mal schon gesagt das ich das nicht möchte das sie dort Fußball spielen.

ER: Na wir haben auch gemerkt das es nicht gut ist und werden in Zukunft nur noch draussen Spielen!

Ich: Ja und was ist mit den kratzern?!

ER: die gehen beim nächsten Waschen wieder weg, hatte ich auch schonmal.

Ich: Das werden wir sehen. Und warum können Sie nicht wenigstens bescheid sagen das ihnen das passiert ist?! Ist das so schwer?!

ER: keine reaktion.

gespräch beendet.

Nun will ich mich morgen bei der Hausverwaltung beschweren das er das zu unterlassen hat. Weiter werde ich morgen mein Auto waschen fahren und sehen ob es weggeht, evtl. noch mit lackreiniger probieren.
Wenn es nicht geht wollte ich mich morgen nochmal bei ihm melden und fragen wie wir uns da einigen.

Nun meine Frage an euch:
Was mach ich wenn er sagt geht ihn nix an oderso? Was soll ich dann machen? Was würdet ihr machen?

sorry für den vielen Text

danke schonmal

[/quote]Hi dann ists ja noch Harmlos bei Dir! Wo ich Früher Wohnte hatte ich auch en TG Platz! Da gings anders ab Kinder ständig drin Steine rein Geschmissen,mit dem Fahrrad drin rum gefahrn usw… Habe jeden Tag 2 mal nach meinem A3 Geschaut obv er noch ganz is war schlimm damals:yes:

:laugh: Die Alarmanlage ist wohl das geilste !!!

So ich war vorhin Autowaschen und hab versucht es rauszupolieren. Es geht nicht! Sind viele kleine Kratzer und wenn das auto im Tageslicht steht sieht man die stellen sofort und es sieht stumpf aus. Werde dann also nochmal bei ihm klingeln und ihn fragen wie er sich das jetzt vorstellt.

Ne Bekannte von mir bekam mal einen fussball auf ihren Golf III. Den Abdruck konnte man auch nicht auspolieren. Der Fussball-Club musste zahlen.
Und dein Nachbar sollte das ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Zugegeben dass er es war hat er es ja schon. Im schlimmsten fall kommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf ihn zu und die hat er sicher wenn er so dreist ist. Manche Menschen haben einfach kein schuldgefühl und keinen Respekt fremden Eigentum gegenüber :watis:

War also jetzt nochmal bei ihm, er meinte: Kein Problem dann machen wir das über Versicherung, ich hab eine Haftpflicht.
Soll ihm jetzt die Foto´s geben und er regelt das dann.

Dann brauch ich aber jetzt bestimmt ein KV was es kostet die Kratzer zu beseitigen? oder?

hallo leute,
als erstes mal @wildstyler: die aufsichtspflicht MUSS verletzt werden, wenn man nen schaden über die PHV laufen lassen will!
und zweitens @MarcelTobias: sind auch fahrlässig herbeigeführte schäden in der PHV abgedeckt!
@Audi_a3_8l: hoffe für dich dass seine PHV den schaden übernehmen wird und sie sich mit den fotos zufrieden geben werden! die leute in den schadenabteilungen werden für solche fälle nämlich extra geschult und wollen oft den beschädigten gegenstand (in deinem fall dein auti) in unbehandelter form sehen, nicht das sie im endeffekt sagen, die kratzer können nicht von so einem fussball kommen bzw. sie sind von woanders her!!!
hoffe das dein nachbar nen guter kunder bei seiner versicherung ist bzw. sich die schadenabteilung nicht quer stellt und alles zu deinen gunsten erledigt wird, amsonsten soll dein nachbar mal mit kündigung aller verträge oder so drohen :wink: hilft oft bei einigen gesellschaften, dann kommt von denen immer nur: ok aus "kulanz" zahlen wir etc (scheiss geschleime).
ob du jetzt nen kv machen muss oder nicht (eher ja oder eventuell wird nen gutachter sich das ganze mal anschauen) liegt in der hand der versicherung, also warte einfach ab bis sich jemand meldet bzw. kannst ja auch deinem nachbarn mal fragen was sie gesagt haben!

@Lukasz
ok…meinetwegen…aber ist das "muss" erforderlich? was wäre wenn du mitm kind zum bolzplatz gehst und das kind zb auf dem weg dorthin hinfällt und mit (was auch immer es in der hand hält) einen kratzer in dein auto macht? dann ist doch die aufsichtspflich NICHT verletzt?! phv zahlt trotzdem…

Das stimmt so nicht ganz. Für ein Kind, dass das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat muss die Versicherung nicht zahlen sie kann. Mit entscheidend ist hierbei u.a. ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Versicherungen berufen sich bei Ablehnung der Schadensübernahme auf den § 828 BGB, Absatz 1:

"Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich."

Im Klartext bedeutet das, wenn ein 6 jähriger Junge beim spielen eine Sprühdose im Gebüsch findet und damit ein Auto besprühen würde, würde weder die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden aufkommen und jetzt kommts, noch müssten die Eltern den Schaden aus eigener Tasche regulieren - der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen!

wie sicher bist du dir da?
da ist dann aber speziell bei deinem beispiel ist eine grobe fahrlässigkeit der aufsichtspflicht gegeben und die eltern können haftbar gemacht werden!

100% sicher. Die Aufsichtspflicht ist in meinem Beispiel nicht verletzt worden. Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).

klar…und deswegen hab ich auch aufs auto bezogen wie in deinem beispiel eine straße in betracht gezogen wo das risiko auch sehr groß ist in bezug aufn see…deswegen wär ich mir da nicht ganz so sicher…aber wie gesagt ich weiß es nicht…wäre eine gefühlssache…kann leider das nicht wie du belegen…

Mein Vater hat über 25 Jahre bei einer Versicherung im Außendienst gearbeitet und wir hatten uns erst vor ein paar Wochen über genau das Thema unterhalten. Ich wollte es auch zuerst auch nicht glauben, aber die Rechtslage ist so.

Es gibt allerdings auch Gesellschaften bei denen Schäden durch Kinder unter 8 Jahren eingeschlossen sind. Deshalb sollte man in solchen Fällen immer zuerst den Vertrag anschauen oder den Versicherungsvertreter Deines Vertrauens kontaktieren, BEVOR man einen Schaden meldet.

krasskrasskrass…servicewüste deutschland…

@wildstyler und @Fishermans_Friend
fishermans friend hat vollkommen recht mit dem was er sagt! bin ja selber in der versicherungsbranche tätig!
aufsichtsache ist leider nenschwieriges thema!!!
bei kindern die der aufsichtspflicht unterliegen muss sie von den aufscihtigen verletzt werden, damit die PHV leistet! haben die aufsichtspflichtigen ihrer aufsichtspflicht genügt, dann ist das eine entlastungsmöglichkeit für die jenigen, damit nicht geleistet werden muss! (logisch!?!)
und bei jedem einzelnen schadenfall in der PHV wo kleine kinder beteildigt sind, wird immer im einzelfall geprüft in wie weit ein kind geistig entwickelt ist und NUR danach richtet sich die aufsichtspflicht!
so kann es natürlich auch passieren, dass beispielsweise ein 11 jähriges kind unterentwickelter ist als zb ein 8 jähriges kind und somit mehr beaufsichtigt werden muss! deswegen ist es auch immer schwammig zu sagen " kinder bis zur vollendung des 7 lebensjahres sind nicht deliktsfähig!" rechtlich gar keine frage, doch es muss auch die einsicht für diese tat fehlen!
deliktsunfähigkeit bei kleinen kindern und aufsichtspflicht ist ein schwieriges thema und auch unnötig sich darüber zu streiten oder sonst was!

Noch etwas früh für mich gerade, aber ihr wollt eine Verletzung der Aufsichtspflicht verneinen, obwohl der Vater mit dem Kind zusammen (vermutlich ununterbrochen) selbst dabei war und mit Fußball gespielt hat?

Denke mal unabhängig von den Überwachungsintervallen, wenn die Aufsichtsperson nonstop dabei ist und was passiert (noch dazu mehrfach!) wirds m.E. schwierig eine Pflichtverletzung zu verneinen. (Arg. ex. Umkehrschluss aus § 832 I 2 BGB)