kotflügel verlängern !?

hey habe schon bei vielen gesehn das sie die kotflügel verlängert haben und damit ihre blinker entfernt. gut und schön aber wo sitzen die blinker jetzt bei den ???

genau dasselbe bei der heckklappe, wo sitzt jetzt bei den die nebelschlussleuchte ???

nebelschlußleuchte sitzt noch an der selben stelle für diese veränderung giebt es kein tüv und blinker bauen die meisten selber einen in den hauptscheinwerfer ein.

Hallo, ich habe mein Kofferraum verlängert, und habe die Nebelschlußleuchte jetzt in einem Rückfahrlicht eingebaut!!

ODer die nehmen die Bora-Lichter, die haben den Blinker shcon integriert!

Hannes

Passen die Bora in den A3?
Aber dann doch nur im alten oder?

Boris

ich habe nämlich das vor ! kotflügel und heckklappe.
mit den angel eyes muss das doch irgendwie machbar sein das einer der ringe orange blinkt oder ???

Das haut leider auch nicht hin da der Abstand der vom Licht/Bremslicht vorgeschrieben ist nicht eingehalten wird

Dass kann ich nicht genau sagen, doch ich kenn nur einen goldenen A3 aus einem Tuningmagazin, der die drinnen hatte! Machbar ist alles!

Gibt ja auch A3s mit TT Lichter!

Natürlich mein ich den Alten, glaub nicht dass einer ein Auto dass noch so neu ist wie der 8P so verschandelt!

Hannes

[quote]
Passen die Bora in den A3?
Aber dann doch nur im alten oder?

Boris

[/quote]

check das mal

http://www.a3-freunde.de/forum/thread.php?id=8397

mfg

cyber

hast du davon auch bilder online? würd mich mal interessieren wie das jetzt ausieht.

nur so zur info und zur vervollständigung meines 1 beitrages

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

  • Dieser Beitrag wurde von neo24 am 26.06.2004 bearbeitet