Hallo zusammen!
mir wurd vor kurzem in meinen a3 eingebrochen - variante scheibe einschlagen. dabei wurd auch die tür von den glassplittern zerkratzt. die scheibe habe ich direkt am nächsten tag morgens tauschen lassen. die kratzer sind dann erst daheim aufgefallen. daraufhin bin ich zum gutachter und hab mir nen kostenvoranschlag machen lassen. dafür habe ich 40€ bezahlt. die rechnung für den kostenvoranschlag habe ich mit den ganzen anderen unterlagen bei der versicherung eingereicht.
die scheibe is mittlerweile bezahlt, für die kratzer habe ich nen scheck als vorschuss bekommen, aber die 40€ für die Rechnung vom Gutachter hab ich dabei nicht erstattet bekommen.
Wie sieht das aus. Der Gutachter meinte, dass die Versicherung die Rechnung normalerweise übernimmt. Ansonsten hätt ich das ja auch net selbst gemacht sondern dann hätten die sich drum kümmern können mir nen gutachter zu schicken.
Nun meine Frage: Muss die Versicherung diese Rechnung bezahlen?
Ich mein wenn die selbst nen gutachter zu mir hätten schicken müssen wär die das garantiert teurer als 40 euro gekommen, da meine versicherung immer fremdunternehmen für die gutachten beauftragt…
und noch eine zweite frage: wieviel darf die versicherung vom kostenvoranschlag abziehen? die 19% umsatzsteuer oder sogar mehr? bei mir wurde nämlich mehr abgezogen…
danke schonmal!
gruß matthias
+ Dieser Beitrag wurde von haagi am 17.04.2007 bearbeitet