Ein Freund von mir will die Tage in seinen Golf 4 ein Gewinde einbauen lassen. Einbau bezieht sich auf vier Stoßdämpfer, mit Achsvermessung und anschließender Tüv Abnahme.
Nun hat der aber Sonderräder drauf, die nicht im Gutachten vom Fahrwerk aufglistet sind.
Die müssen also laut Fahrwerksgutachten noch einmal mit dem neuem Fahrwerk abgenommen werden.
Ich denke mal die müssen erneut auf ihre Freigängigkeit geprüft werden.
Daher denke ich das der Einbau nicht ganz kostengünstig ausfallen wird.
Wieviel Euronen meint Ihr muss er bei einem freiem KFZ Betrieb dafür legen? Die dann auch Tüv mit machen.
Praktisch nur hinbringen und fertig wieder abholen.
mal n edumme frage aber was haben die räder mit dem fahrwerk zu tun ? wenn das fahrwerk für das auto zugelassen ist ist das doch egal oder? kann sein das er dann tiefer wird und die räde rnicht mehr unter den radkasten passen das is aber dannw as anderes oder
Das ist auch der Fall die passen nicht ganz in den Radkästen rein.
Müssen also extra geprüft werden.
Alle im Fahrwerksgutachten nicht vermerkten Rad/Reifenkombis müssen extra mit neu abgenommen werden.(verfallen also)
Jetzt ist es aber so der hat die Räder nicht nicht im Brief eintragen lassen, bedeutet er fährt immernoch mit dem Dekra Gutachten durch die Gegend.
Was er bei der Abnahme der Räder bekommen hat.
So gesehen könnte er das Fahrwerk einbauen den Bock auf die normalen Standart Alus stellen und dann zum Tüv fahren.
Die tragen das Fahrwerk dann schön ein, geht ja auch ohne Probs. mit den normalen Rädern.
Wenn Abnahme gelaufen, Standart Alus runter und dicke Walzen drauf.
Und zu guter letzt schafft er beide Prüfprotokolle zur Zulassungsstelle und lässt sie eintragen.
Somit könnte man doch die teure Einzelabnahme umgehen die bestimmt unausweichlich ist.
Meint Ihr geht das?
Dieser Beitrag wurde von a3robbi am 18.01.2004 bearbeitet
Also Einbau ist nicht schwer denn würde ich selber machen!
Oder am besten du frägst einen guten Freund (wenn du hast) !
Eintragung kostet je nach zeitaufwand!
Naja, gehen wuerde das wahrscheinlich schon, allerdings sind dann die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, die fuer das erste Gutachten massgeblich waren. Somit verliert es seine Gueltigkeit. Haengt auch davon ab, was die auf der Zuallsungsstelle machen, denn das Datum des Raeder-Gutachtens ist ja aelter als des Fahrwerks. Wenn sie es merken, werden sie bestimmt stutzig, je nachdem, wie gut sie sich auskennen.
die abnahmepreise von sowas um die 30€ stimmen zwar, aber nur, wenn man ein gutachten hat. ansonsten ist’s ne einzelabnahme die - afaik - nach der anzahl der geprüften paragraphen abgerechnet wird. wenn man an einen gnädigen prüfer gerät sind das meistens so um die 60€ minimum.