Kopien FS und Fzg-Schein ->Rechtsgrundlage?

Wer kennt es nicht: jeder der noch den alten rosa „Lappen“ besitzt, (oder gar noch den RICHTIGEN alten Lappen aus Gewebestoff) und nicht den schicken EC-Karten-Größe-Führerschein, hat ein Problem, wenn er unterwegs ist, und z.B. ein Portemonaie dabei hat, was kleiner ist, so daß Führerschein und Fahrzeugschein nicht reinpassen, ohne daß man es wild faltet.

Daher geht ja sicher der ein oder andere dazu über, sich diese Dokumente zu kopieren, weil die kann man ja knicken wie man will, ist auch so eine Sache von wegen Diebstahl, wenn die Kopien geklaut werden: EGAL.

Jetzt aber der Sachverhalt:

Ein Kollege von mir wurde angehalten, und musste 10EUR Verwarnungsgeld zahlen, weil er keine (ORIGINAL!) Papiere dabei hatte. Die Kalkmützen wollten sich NICHT mit den Kopien zufriedengeben!

Und nun die Frage:

Ist das rechtens? Reicht eine Kopie von FS und Fzg-Schein bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht aus? Oder kriegt man u.U. noch Probleme wegen Urkundenfälschung?? Gibt`s ein paar Juristen hier?

Bitte um Erfahrungen und Meinungen hierzu…



Also ne Kopie vom Fahrzeugschein ist, laut meiner Kenntnis, rechtens.

Ich hatte zumindest keine Probleme, wenn ich mal eine Kopie dabei hatte bei einer ROutinekontrolle.

Der Führerschein darf aber, glaube ich, nicht dupliziert werden und als Ersatz angesehen werden.

lt. meinem kenntnisstand sind kopien vom Fahrzeugschein schon erlaubt nur müssen die von der polizei abgestempelt werden… also quasie beglaubigen lassen…

Keine offizielen Dokumente /Führerschein, FZ-Schein, Personalausweis,…) sind NUR als Original gültig. Diese Papiere müssen mitgeführt werden. Kopien sind nicht gültig weil diese sehr leicht zu fälschen sind! Hatten letztens bei einem Event so einen Fall. Uns ist bei einer Personenkontrolle (arbeite nebenbei als Security) eine Kopie eines Ausweis aufgefallen. Kam uns irgendwie komisch vor. Geburtsdatum war auffällig. Wir haben daraufhin die Uniformierten geholt und es ist rausgekommen das die Kopie gefälscht wurde… Sowas ist dann natürlich urkundenfälschung!

Gruß

Don

  • Dieser Beitrag wurde von Don-130PD am 14.05.2004 bearbeitet

Mit dem Führerschein wäre es ja auch zu schön.
Nach dem Motto: Gestern haben die mir die Pappe abgenommen, macht ja nichts hab ja noch die Kopie…!

:daumen:

Kopien sind auf alle Fälle NICHT rechtens. Nur das Original zählt…!
Egal ob von der Polizei abgestempelt oder notariell beglaubigt…

Ich hatte dieses Thema vor einiger Zeit mit meinem Onkel besprochen, der Jura-Prof. ist. Er sagte mir das gleiche wie Mozart. Die Kopien sind keine rechtsgültigen Dokumente und werden normalerweise bei einer Kontrolle nicht anerkannt. Offiziell ist dann ein Verwarnungsgeld von 10,- € fällig und die Dokumente müssen bei nächster Gelegenheit bei der örtlichen Polizeidienststelle vorgezeigt werden. Wie genau man es bei einer Polizeikontrolle mit den Kopien nimmt, liegt aber oft im Ermessen der kontrollierenden Beamten.

Gruß,
Frank

Bin dreimal angehalten worden und hatte immer nur ne Kopie vom Fahrzeugschein dabei.

  • 3 x angehalten mit Kopie
  • 3 x wurde gesagt, solle das Original mitnehmen
  • 3 x nichts bezahlt

also den Umstand mit Verwarnungsgeld etc. tun die sich meistens für solche Dinge gar nicht erst an, zumindest nicht solange sonst alles ok ist.
Wenns denn mal sein muß, dann zahl ich eben die 10€, dafür hab ich hinterher die Lauferei nicht wenn das Original doch mal weg ist.

Deshalb trenne ich meine Papiere auch von meiner Geldbörse.
Dann hab i immer Platz für alles. :happy:

Aber davon hab i auch noch nichts gehört, ist das jetzt neu mit den 10 EUR??

Grußi



Die 10 € sind gerecht, das ist nämlich als ob du garkeine Papiere dabei hast. Sonst könnte sich ja jeder ne Kopie „fälschen“ und sich ein 120mm tiefergelegtes Auto (siehe immer die Audi Szene Zeitung LoL) eintragen.
Nur ein amtlich ausgestelltes original Dkument ist gültig, nicht einmal amtlich beglaubigte Kopien.

Mal davon abgesehen beglaubigt dir sowas eh kein Beamter.

  • Dieser Beitrag wurde von killem am 15.05.2004 bearbeitet