Komfortblinker nachrüsten (ohne ABE), TÜV sagt OK!!!???

Hi,

hab mal ne Frage! Ich will mir in mein Auto ein Kompforblinker einbauen. Hab dazu ne eigene Schaltung gebaut, geht ja ganz einfach. Hab die bislang aber nicht eingebaut, weil ich ja keine ABE für die Schaltung hab und deswegen gedacht habe, das meine Zulassung erlischt, wenn ich das Teil einbau und wirklich was sein sollte. Kann ja manchmal dumm laufen.

Hab jetzt beim TÜV bei mir in der Nähe angerufen und hab da einem Teschniker geschildert, was ich vor habe und was ich machen will. So am Rande bemerkt, der war sehr, sehr nett der gute Mann.
Er war sich da nicht sicher, ob ich das darf und hat gemeint, er meldet sich bei mir. Eben hab ich eine Mail bekommen, in der steht:

Hallo Herr XXX,

Wie von mir bereits vermutet, wird in keinem Regelwerk (Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder europäische Richtlinie ECE) explizit Bezug auf das „Komfortblinken“ genommen.

Einen Auszug aus der ECE48 liegt als .ppt bei. Hier entnehmen Sie die Regularien zu Schaltung und Frequenz. Das Komfortblinken stellt aus meiner Sicht keinen Regelverstoß dar. Auch ist eine eventuelle Installation kein Erlöschen der Betriebserlaubnis im Sinne der StVZO und ist somit nicht eintragungspfichtig.

Mit freundlichen Grüßen,

bla, bla, bla

[/quote]

Was haltet ihr davon? Hab dem ausdrücklich gesagt, dass es sich um eine eigene Schaltung handelt (=> keine ABE (hab ich nicht explizit erwähnt, aber muss der als TÜV-Mensch ja wissen :))) und der sagt, dass ich das einbauen darf.
Wenn ich jetzt so ein selbstgebautes Modul einbau und mich im erstfall auf den berufe (kann mir diese Aussage ja auch schriftlich geben lassen (also von ihm unterschrieben)), hab extra gefragt, kann mir dann trotzdem was passieren?

Wie ist da die Rechtslage. Kann mir jm. weitere Infos geben?

In dem PPT File steht nur, wie dir Frequenz, usw. sei muss. Da ändere ich aber ja nix, macht ja das Blinkerrelais weiterhin…

Wer interesse hat, dem kann ich das PPT File mailen.

Grandmaster

Hat den keiner ne Meinung / Idee dazu?! Kann doch nicht sein :frowning:

Grandmaster

hi,

also mir wäre das egal ob des abe hat oder nicht. Baus doch einfach ein ich würde mir auch so was einbauen bloss habe ich keine lust mir so eine schaltung zu entwerfen…

kannst mir evt. deine schaltplan schicken? wäre sehr net.

heidenblood@web.de

MFG heidepower


hi @all

Vorab gesagt ich bin voll für die Komfortblinkerschaltung.
Also kurz mla eine antwort von mir die mir ein Dekra man diesbezüglich gegeben hat.

Also die rechtslage ist so wenn sie ab werk vorhanden sind so sind diese zugelassen zum nachrüsten definitiv nicht erlaubt und nicht zugelassen.
Ist in einem fall deutschalnd weit sogar so gekommen dass der wagen vorrübergehend stillgelegt wurde bei einer kontrolle.
Aber die meisten Polizisten Prüfer etc. finden diese zusatzschaltung auch sinnvoll was heisst dass man meistens fast immer ohne verwarnung auskommt und sogar nach ner adresse gefragt wird.
zum schaltplan.
Leute lasst die Finger von Selbstversuchen.
Es gibt Firmen die sowas legal vertreibenund Achtung es gibt bei der Schaltung auch unterschiede.
es ist wichtig ob ihr eine relaisblinkerschaltung habt oder eine digitla blikerschaltung.
würd euch gerne eine adresse geben aber ich habe den link nimmer.
hoffe ich kann euch da dennoch weiterhelfen.
bei der firma über die ich das für einige kollegen bezogen hatte kostete der Spaß zwischen 24 und 38€
je nach ausführunggibt sie nämlich auch noch einstllbar auf diewiederholfrequenz etc.was dann das oberluxusdingen wäre. also sind lega erhältlich und eignetlich nicht zugelassen aber erstens prüft es kaum jemand und zweitens wenn dann bekommt man meistens positive zusprüche.
Hoffe ich konnte weiterhelfen

so leute habe die firma die die so günstig herstellt und vertreibt nciht mehr gefunden aber habe hier eine adresse einer firma die die auch vertreibt allerdings teurer!
Kosten und so könnt ihr dem link entnehmen.
Kleiner tipp bei sammelbestellung wirds billiger.
Also überlegt euch was gemacht wird

http://www.zusatzinstrumente.de/htm/b3/aus.htm

Hi!

Also das Problem das ich einfach habe, bzw. über das ich mir bei so was gedanken mache ist nicht die Tatsache, dass ich angehalten werde und dann jm. merkt, dass da ein Kompfortblinker-Modul drin ist, das keine ABE hat. Die Wahrscheinlichkeit ist meiner Meinung nach nahe 0.

Ich frag mich nur, was passiert, wenn ich einen Unfall bau und der, der mir die Vorfahrt genommen hat sagt, hey, der hat doch geblinkt. Dann untersuchen die das und stellen fest, dass ich da so ein Modul drin hab, was keine ABE hat. Was passiert dann?! Kann’s dann so weit kommen, dass ich an allem schuld bin, obwohl die Schaltung noch nicht mal en Fehler hat, also der einfach nur erfunden hat, dass ich geblinkt habe?!

Wäre nett, wenn mir das mal jm. erklären könnte!

mfg

Grandmaster

@ a3-grandmaster.
das einzige was dzu da bekommen kannst, ist eine teilschuld.
Ausserdem wenn da ein unfal passiert dann sein wir dochmal ehrlich.das Teil ist so schnell wieder ausgebaut das da niemand etwas merken würde.
Also ich würde empfehlen wenn das Teil verbaut wird, besotrgt euch bei audi den stecker von der Warnblinkanlage und klemm an dem gekauften stecker die kabel so wie auf der Einbauanleitung beschrieben. dann noch einen besorgt der auf den vorhandenen stecker passt so das es ein plug and play system ist.hat den votrteil das ihr nciht mit den von mir verachteten Kabeldieben oder auch stromdieben arbeiten müsst, ausbau bei einem unfall ist kinderleicht und schnell und es kann euch niemand etewas nachweisen.
Aber das sagte ich jetzt alles nur hinter vorgehaltener hand denn ich will nciht dass sich da später jemand auf mich beruft.

ähm, leute, vergesst bitte folgendes nicht.

eine zulassung ist nicht nur davon abhängig, dass ein solches zusatz-gerät seine funktion einwandfrei verichtet und nicht der stvzo widerspricht, sondern es muss auch jedes teil beweisen, dass es keine negativen auswirkungen hat.
sowohl mechanisch, als auch emv etc…

also ich würde sagen dass keinesfalls eine zulassung ohne abe oder e-zeichen besteht.

jedoch ist es natürlich so, dass im falle eines unfalls nur dann ein echtes problem entsteht, wenn das nicht zugelassene gerät ursächlich am stattfinden des unfalls beteiligt war.

dennoch, meine persönliche(!) meinung ist eben nur teile mit zulassung zu verbauen.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 03.10.2005 bearbeitet

Hi,

ich bezweifle dass jemand im Falle eines Unfalles den klaren Kopf hat, sich ganz ruhig in sein Auto zu setzen und technische Umbauten zurückzurüsten. Ausserdem wird das Teil wohl an den Warnblinkschalter angeschlossen. Dazu muss man die komplette Mittelkonsole auseinandernehmen, hmm.
Weil wenn nach einem entsprechend schweren Unfall das Auto gleich zur Besichtigung mitgenommen wird, hat man ja nicht erst später Zeit das wieder umzubauen.

@rob
Ich schliesse mich eigentlich auch der Meinung an, nur zugelassene Teile, aber in D ist halt selbst das umlackieren des Autoschlüssels nicht zulässig. :king:
Ich hab jetzt meine selbstgebaute Coming Home/Leaving Home-Schaltung drin, da verhält sich das ja vom Sachverhalt genauso. Und eine Eigenbau Komfortblinkerschaltung ist bei mir auch noch geplant. Und zwar für ca. 20 Steine von hier:
http://home.tiscali.de/basefolder0/JALT/blinkersteuerung.htm

Noch ein dummer Spruch zum Schluß:
Alles was verboten ist, macht doch am meisten Spaß.

CU
walkAbout

Kann man eigentlich sagen, was einem im schlimmsten Fall erwarten kann. Also nicht, was passiert, wenn man angehalten wird, sondern wenn’s kracht?! Die Kompfortsteuerung kann ja eigentlich nur drei Sachen verursachen.

  1. Blinker blinkt, ohne dass er soll (kann mir aus versehen auch so passieren)
  2. Blinker geht nicht (kann auch so passieren)
  3. Blinkter leuchtet dauer (ist mir gerade letzt passiert, weil Relais kaputt war).

Auf was ich raus will:
Alles was eintreten kann, kann ja auch so passieren, ohne dass ich so ne Steuerung drin hab. Wird das dann genau so geahntet?

Oder kann ich durch so eine kleine Schaltung evtl. auch kompletter Versicherungsschutz erlöschen?

mfg

Grandmaster

durch emv (elektromagnetische verträglichkeit) können auch anderen systeme beeinflusst werden.

ob das natürlich hier in der praxis auch der fall ist weiss ich nicht,


Also ich habe bezüglich TÜV was anderes gehört. Unteranderem auch wegen der elektromagnetische Verträglichkeit und dem stören anderer Elektronik.
Daher werden wir in paar Wochen ein solches Modul mit E-Prüfzeichen und Freigabe vom Kraftfahrt Bundesamt sowie mit europäischer Zulassung anbieten. Das ist bisher das erste Komfortblinkermodul mit dieser Zulassung. Preis liegt bei 59 Euro. Staffelpreise sind möglich (Stichwort: Sammelbestellung)

Gruß Jan.

@JMstyle

werdet ihr das auch für fahrzeuge mit blinkersteuerung über steuergerät anbieten?
(also für fahrzeuge ohne blinkrelais)

@JMstyle.

Sobald ihr das Gerät draussen habt, wäre es gut wenn dann von dir ein Trhead eröffnet werden würde, indem dann jeder ein kommentreinsetzt ob er es haben will oder nicht dann.
dann kannst ja ne liste machen bezüglich sammelbestellung und wir werden usn dann sicherlich einig.

@all endlich wirds für alle geben

:respekt:

also ich bin auch schon ewig nach der suche aber der preis hat mich bisher immer gestört. bei einer sammelbestellung wäre ich auch sofort dabei !!!

Ja ist es,
geht auch für Fahrzeuge mit Blinkersteuer über Bordelektronik.

Gruß Jan.

[quote]

@JMstyle

werdet ihr das auch für fahrzeuge mit blinkersteuerung über steuergerät anbieten?
(also für fahrzeuge ohne blinkrelais)

[/quote]

Hi!

hey, das wäre cool, wenn’s so ein Modul mit e-Prüfzeichen geben würde! Hätte dann auch gesteigertes Interesse!!!

mfg

Grandmaster

Wann gibbets das ding denn zu kaufen?
URL?

Wat is mit Sammelbestellung?

:daumen:

Hallo erstmal…
Ich kann von einem Präsidenzfall in Ö schildern.
Sollte ein Unfall passieren, so wie du ihn geschildert hast, trägst du im schlimmsten Falle eine Teilschuld. Dies ist darauf zurückzuführen, dass laut StVo ein Verkehrsteilnehmer in die einbiegende bzw. mündende Straße bzw. Kreuzungsbereich sich vergewissern muss, dass der offensichtlich durch arm- oder Lichtzeichen Abbieger KEINEN unerwarteten Fahrtrichtungswechsel durchführt. D.h. Im Klartext müsste er so lange warten bis du abgebogen bist. Die eventuelle Teilschuld würde zu maximal 30/70 zu deinen Lasten gehen.
Wie das ganze versicherungstechnisch abläuft ist nur zu vermuten. Dennoch gilt eine Änderung an dem bei der jeweiligen Versicherung zugelassenen Fahrzeug als einseitiger Vertragsbruch und führt zur unbedingten Kündigung dessen. Üblicherweise gibt es aber bei den Versicherungen die Option des Schadenauskaufs. D.h. Es wird mit vielen lieben Zahlen herumgerechnet um daraus zu schließen zu wieviel Prozent die Änderung des Fahrzeuges zum Unfall beigetragen hat.

Hoffe geholfen zu haben.
lG Wallow

Mal ne Frage:

ich sah letztens en ollen BMW (abgedunkelte scheiben, bömmel am rückspiegel und türkisch-krass-fett-mucke), auch mit Komfortblinkern… dat war ja noch okay! 3x blinken beim Spurwechsel (iner CIty) alles toll…

ABER DIESER VOLLIDIOT hatte noch irgendwat an seinem Bremslicht! Dat hat jedes mal 5x vorher geblinkt und ich hab schon nach 2km gedacht ich fahre dem bald rein so nervig is dat… jedes mal, selbst nur beim kurzen antippen der Bremse blinkten die Bremsleuchten 5x… oder wenn er länger bremste… erst 5 maliges blinken, dann dauer rot…

Ist das erlaubt?? Was passiert wenn man solch einem rein fährt? Bezüglich irritation im Straßenverkehr…

Grüße,

Daniel