Nehmen wir mal an, die 3 Monaten wären vorbei… wie funktioniert es dann?
Brief einfach zerreissen und weg damit oder wie ? - Also nichtmal denen Antworten ?
Noh ein Beispiel: Mann bekommt kurz bevor die 3 Monaten vorbei sind die Verwarnung… und als Beispiel richtig teuer… so ca. 150€… diesen Brief werf ich einfach weg… und tue so als ob ich nix bekommen habe… immerhin kommt es ja nicht als Einschreiben! Und in der Zeit wo der "Zweite" Zustellversuch erfolgt, sind die 3 Monaten durch ! - Was passiert dann? - Hat man dann einfach Glück gehabt ??
Ja im gegensatz was ich jetzt zahlen muss ja… (15€)
Ich wurd in der 30 Zone mit 45 geblitzt… und abzüglich der Toleranz sind dann 40 KM/h steht im Brief.
Dass beste war, es ist nur paar Hundert Metern entfernt von meine Wohnung passiert… normalerweise fahre ich dort immer höchstens 40 weil ich genau weiss dass bei +10 Km/h nicht geblitzt wird… und an dem Tag war ich im Zeitdruck und hab kurz nicht auf den Tacho geguckt… und Zack blitzt es
Nicht 100%-tig richtig. Die Behörde hat drei Monate Zeit den Anhörungsbogen anzuordnen. Also der entsprechende Sachbearbeiter kann das noch am letzten Tag der drei Monate erledigen. Drucken, Frankieren, Verschicken etc. kann danach erfolgen. Ob der Bogen beim Beschuldigten innerhalb der drei Monate ankommt ist irrelevant. Auch ob er überhaupt ankommt. Alleine mit der Anordnung beginnt die Verjährung vom Neuem.
Habe gerade 44€ zahlen müssen wegen 108 km/h statt 100 km/h auf der Autobahn in den Niederlanden. Vor Jahren mal 50€ wegen fehlendem Parkschein in den Niederlanden.
Seitdem bezahle ich schon fast gerne meine Strafzettel in Deutschland. Deutschland hat einfach mal mit Abstand die mildesten Strafen für Autofahrer.
Da finde ich nach 4 Wochen nach Verjährung zu schreien schon ziemlich…
Dann haben sie aber etwas geändert in den Niederlanden.
Vor ein paar Jahren haben die sich für jeden Km/h drüber 7.-Euro zahlen lassen. Das wären bei 8Km/h drüber 56.-Euro.
Richtig günstig geworden bei den Holländern!!
Dann frag:" Wie sind die Fristen bei Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldern?". Du hast hingegen mit deinem konkreten Beispiel suggeriert, dass es dir um genau diesen Fall geht. Also vielleicht klarer schreiben als anderen vorzuwerfen sie könnten nicht richtig lesen.
Hmm, nehm das doch nicht übel Matthias Hoffe du hast dich nicht angesprochen gefühlt
Ich zitiere mich einfach selbst… vlt verstehe ich mein eigenen Text nicht, wer weiss, wer hier was komisches findet, oder vielleicht entziffern kann, kann es gerne nochmal zitieren…
Also, nichts für ungut.
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Hallo Allerseits,
ich habe Heute den 23.02.12 einen Brief bekommen der Stadt Köln, also die schriftliche Verwarnung.
Datum des Schreibens selbst: 07.02.12
Ich wurde am 19.01.12 geblitzt aus einem parkendes Auto.
Jetzt die Fragen: Wie war das nochmal mit dem Verjähren ??
Ist mein Strafzettel verjährt?
Wenn ja, was muss ich machen um keinen Ärger zu bekommen?
Kennt sich da einer genau aus b.z.w. hat da jemand damit Erfahrung sammeln können und hat die Verjährung erfolgreich durchgeführt ??