Kieslaster

Muß ein Kies-LKw seine Ladung abdecken ,wenn eine Plane vorhanden ist?Ladung oben sichtbar.

Mfg

Ladung muss immer dann zusätzlich gesichert werden wenn diese über die Ladebordwand rüberragt.
Bei losen und leichten Materialien ist eine Abdeckung notwendig.

Die Ladung war hoch aufgetürmt,Kieselsteine.LKW fuhr auf der Autobahn .Jetzt habe ich meine Scheibe kaputt.Die Plane war seitlich aufgerollt.

Moin.
Ob die Abdeckung des beförderten Materials notwendig ist, kommt auf das Material an. Sollte Sand, oder sehr feine Körnung geladen sein, dann ist die abdeckung (bei vorhandener Plane) Pflicht. Bei Kies, oder gröberen Steinen oder Gegenständen ist die Abdeckung optional.
Mfg.: Dark-chrome

@vera:
Haste sein Kennzeichen???
'Nem Kollegen von mir ist das gleiche passiert. Er musste zwar seinen Anwalt einschalten, hat aber eine neue Lackierung bekommen.

Viel Glück!!!

Matthias

Kennzeichen habe ich.Aber wofür haben die dann die Plane, wenn man Kies nicht abdecken muß.Wir waren zu zweit im Auto und sind uns sicher der Stein kam von oben.

Die Plane ist wie gesagt nur Pflicht, wenn sie montiert ist, und wenn sehr feine Körnung geladen ist, damit diese vom Fahrtwind nicht weggeweht wird.
Der eigentliche Sinn der Plane entstand, als die LKW´s noch mit Hand beladen wurden, und somit nicht nach Gewicht, sondern nach Volumen. Hat es damals geregnet, dann sackte der Sand in sich zusammen, und das Volumen stimmte nicht mehr. Daraufhin haben die Fuhrunternehmen einfach ne Plane drübergespannt, um die Ladung vor dem Regen zu bewahren.
Außerdem ist das anbauen der Plane freiwillig. Die meisten Fuhrunternehmen haben sie nur, um sehr empfindliche Ladung gegen äußere Einflüsse zu schützen.
Hoffe die Antwort war hilfreich.
Mfg.: Dark-chrome

Da werde ich dann wohl auf meinem Schaden sitzen bleiben

Mfg
Vera.

Hm, blöde Situation. Wie stark und wo ist die Scheibe denn kaputt? läasst sich die evtl. noch reparieren, oder muss ne neue her?
Mfg.: Dark-chrome

  • Dieser Beitrag wurde von dark-chrome am 14.01.2005 bearbeitet

Die Ladung darf NICHT über der niedrigsten Stelle der Ladefläche stehen.
Ist dieses der Fall, muß der Ladung mit zusätzlicher Sicherung festen Halt verschafft werden. (z.B. Spanngurte, Plane, etc …)

Die meisten Kieslasterfahrer machen sich die Arbeit immer sehr einfach und vergessen die Plane über die Ladefläche zu spannen.
Naja, wissen halt nicht was passieren kann. Vorallem heizen die dann auch noch wie Blöde… 90 auf der Bundestr. mit ungesicherter Ladung!
Wenn ich sowas sehe könnt ich den Fahrer jedesmal ausm Fahrerhaus ziehen… :boese:

Ist denn noch mehr kaputt? Außer die Scheibe… Evtl noch Lackschäden, etc…?

  • Dieser Beitrag wurde von feuersturm am 14.01.2005 bearbeitet

Wenn Du das Kennzeichen hast, geh zur Polizei und melde den Schaden oder versuch direkt an das Fuhrunternehmen heran zu treten.
Wenn die sich weigern, Anwalt einschalten, normal zahlen die aber, die haben ja eine Versicherung.

Boris

Hi.

Polizei einschalten und erstmal mit dem Unternehmen und dessen Versicherung in Verbindung setzen. Sollten die sich weigern den Schaden zu ersetzen, Anwalt einschalten!

Hatte schon 2mal solch einen Vorfall und 2mal Recht bekommen. 1mal gings sogar bis vors Gericht!
Schaden jeweils knapp 1500 Euro für ne neue Lackierung der Fronthaube, Kotflügel, Frontschürze und neue Frontscheibe.

Nicht verunsichern lassen, die müssen die Ladung grundsätzlich sichern, wenn sich durch fahrtwind oder sonstiges Teile von der Ladefläche selbstständig machen könnten!

Gruß

S.

Moin,
wo ist denn das Problem?

Glasbruch zahlt die Teilkasko. Solltest du ne komplett neue Frontscheibe benötigen musst du im schlimmsten Fall deine Selbstbeteiligung zahlen.

Ist doch einfach, ich würde auch nicht für etwas zahlen wollen, was ich nicht verursacht habe.
Ab zur Rennleitung, Halter ermitteln und die Sache wird für Dich gut ausgehen.
Sobald die Ladung über die Ladefläche ragt (also quasi immer) muß sie gesichert werden.

Also die Scheibe hat einen drei Zentimeter langen Riss.War heute bei der Polizei,auch der war sich nicht 100% sicher ob die Plane drauf muß,aber er meint wohl schon.Weiß einer wie hoch das Bußgeld für den Fahrer ausfällt?

vera

das ist doch völlig wursch

Mich würde es halt interessieren,ob es Punkte dafür gibt.
Vera

Das Hauptproblem ist doch, ob du „beweisen“ kannst, dass der LKW Steinchen o.ä. verloren hat und dadurch deine Scheibe beschädigt wurde. Das nur zu behaupten wird leider nicht ausreichen, da die Firma (LKW-Halter) alles bestreiten wird.

Gruß Christof

da ist doch schön, dass fuhrunternehmen fahrtenbücher führen müssen und auch rechnungen für erbrachte leistungen erstellen.

da ist dann sehr gut nachzuvollziehen wann der lkw von wo nach wo gefahren ist und was er geladen hatte.

gruß
kevin

Das reicht leider nicht. Erst einmal zeigt dir kein Fuhrunternehmer seine Fahrtenbücher, zweitens musst du nachweisen, dass dieser LKW auch wirklich Ladung verloren hat und dadurch z.B. deine Scheibe beschädigt hat.

Mir ist vor Jahren einmal ein Steinchen von einem Kieslaster in die Scheibe geflogen und hat einen kleinen, aber sehr störenden Schaden hinterlassen. Ich habe die Firma angeschrieben und zum Schadenersatz aufgefordert. Als Antwort bekam ich das Eingeständnis, dass der LKW zwar diese Strecke befahren habe, er habe aber Sand und keinen Kies geladen gehabt, so dass es zu dem Schaden nicht hat kommen können. Daraufhin bin ich zum Rechtsanwalt, der mir aber abgeraten hat, weiteres zu unternehmen, obwohl meine Frau den Vorgang bezeugen konnte.

Die Polizei bei solchen Vorgängen einzuschalten bringt überhaupt nichts, das kannst du völlig vergessen, da die garantiert nicht ermitteln werden.

Gruß Christof