KFZ-Steuer: zwingend vom Halter zu zahlen?

Hallo,
der Betreff sagte fast alles.
Ist es so, dass die KFZ-Steuer unbedingt vom Halter gezahlt werden muss, sprich, muss ich bei der Zulassung "meine" Kontoverbindung angeben oder kann auch bel. Person xy die Steuer zahlen und ich nehme eine Vollmacht mit zur Zulassungsstelle.
Laut dem, was ich online gefunden habe, ist der Steuerpflichtige der Halter (logisch), aber muss er auch zwangsweise der Zahlende sein?

eric

HM…eigentlich nicht, es muss nur eine Ermächtigung vom Zahlenden vorliegen, dass das Geld dort abgebucht werden kann.

Aber ich weiss nicht, ob die Zulassungsstelle sich darauf einläßt. Aber möglich wäre es, denn es handelt sich ja um eine normale Lastschrift bei der Steuer…

Eben das scheint nicht mehr möglich zu sein, zumindest finde ich selbst keinen entsprechenden Hinweis.
Melde für meine Freundin ein Auto auf mich als Zweitwagen an. Da Sie aber die Kosten trägt, wäre es eben einfacher, wenn direkt an richtiger Stelle abgebucht wird, wenn möglich.

Da muss sie wohl mit, da ihre Unterschrift drauf muss.

Als ich meinen Wagen zugelassen habe, war mein Vatter der Halter und die Steuer wird von meinem Konto abgebucht, war alles kein Problem.

Wenn deine Freundinn nicht mit zu Zulassungsstelle gehen kann, solltest du eine Einzugsermächtigung auf der ihr Konto steht, und alles unterschrieben worden ist mitbringen. Auch den Perso von ihr solltest du mitnehmen.

bei mir wird es vom konto meines daddys abgebucht und ich habe einen dauerauftrag auf das konto - also muss es egal sein!!!

Bei mir hats damals auch geklappt,mein Dad war Halter und Geld ging von meinem Konto weg.