§60 (STVZO) Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen;
Ich hab das hier noch gefunden, vielleicht ist das ja ne Lösung. Man könnte es schnell weg schrauben und die Beleuchtung drüber setzen…(hoffe du weisst wieích´s meine.
Weiß nich woher manch einer hier seine Infos bezieht aber wenn dann solte man schon wissen was man so schreibt.
Zum Thema es sind nur 2 Nummernschildbeleuchtungen erlaubt (nenne jetzt mal keinen Namen von dem der es geschrieben hat) komisch das ich 2mal HU bestanden habe obwohl ich nur EINE Beleuchtung habe bzw hatte (Fahre seit 2 Jahren eine Serienstoßstange mit eingearbeitet Golf 4 vertiefung)???. Es ist eine leicht veränderte Twingo Leuchte. Der Twingo hat auch nur EINE Nummernschildbeleuchtung genauso wie zahlreiche andere Serienfahrzeuge. Wichtig bei solchen Umbauten ist das die Beleuchtung ein E Prüfzeichen hat und der Winkel zum Nummernschild nicht so ist der die Beleuchtun jemanden "blenden"kann.
Also bitte bevor Ihr was behauptet erstmal schlau machen und nicht mit Paragraphen rumwerfen!!!
Weiß nich woher manch einer hier seine Infos bezieht aber wenn dann solte man schon wissen was man so schreibt.
Zum Thema es sind nur 2 Nummernschildbeleuchtungen erlaubt (nenne jetzt mal keinen Namen von dem der es geschrieben hat) komisch das ich 2mal HU bestanden habe obwohl ich nur EINE Beleuchtung habe bzw hatte (Fahre seit 2 Jahren eine Serienstoßstange mit eingearbeitet Golf 4 vertiefung)???. Es ist eine leicht veränderte Twingo Leuchte. Der Twingo hat auch nur EINE Nummernschildbeleuchtung genauso wie zahlreiche andere Serienfahrzeuge. Wichtig bei solchen Umbauten ist das die Beleuchtung ein E Prüfzeichen hat und der Winkel zum Nummernschild nicht so ist der die Beleuchtun jemanden "blenden"kann.
Also bitte bevor Ihr was behauptet erstmal schlau machen und nicht mit Paragraphen rumwerfen!!!
Das ist schon ganz gut. Nur wollt ich das in der Mitte und mit einer beleuchtung in der Mitte vom Kennzeichen ist es auch net erlaubt. Muß links und rechts sein.
Muß mir beim Motorradladen so was kaufen. habe mit dem Typ von der blau/schwarzen A3 schon geredet.
Ich mach es so wie der nur mit 2 beleuchtungen ( links und rechts )
So hat es der TÜV bei mir gesagt und dem glaub ich das.
Das was dein TÜV-Mensch sagt, stimmt nicht so ganz. Denn im §60 Absatz 4 der STVZO steht:
Wie du das erreichst, ob eine, zwei oder wieviele Leuchten auch immer, ist deine Sache. Hauptsache die genannten Kriterien werden erfüllt und die benutzte(n) Leuchte(n) haben ein E-Prüfzeichen. Aber das schrieb User @Der_goldene_Mittelpunkt in seinem Posting schon.
Es gibt genug Fahrzeuge, die nur einen Kennzeichenleuchte haben.
Im Fall das es jemand Interresiert habe ich mal 3 Bilder gemacht wie ich das Problem jetzt gelöst habe.
Die Beleuchtungen sind vom scooter-center.com und wirklich mini mit E Nummer.
Habe das Nummernschild auf eine Plexiglasscheibe geschraubt und dort auch die Beleuchtung angebracht.
ist das erst von deinen beiden bildern
das beleuchtete nummernschild?
ich würde ja gernmal sehen, wie die beleuchtung bei nacht und etwas entfernung aussieht.
denn ich bin auch immernoch am basteln…
ne das erste Bild ist bei Tag gemacht worden. Bin erst heut fertig geworden.
Bis jetzt war es ja noch gar nicht nacht
Werd nächste Woche mal eins bein Nacht machen.
Heute morgen erst gelesen:
Demnächst gibt es von 3m selbstleuchtende Nummernschilder mit Zulassung, ähnlich der Reklameschilder mit LED-Hintergrundbeleuchtung. ich scanne den Artikel mal und stelle ihn rein.
Sie sollen bedeutend besser zu lesen sein und stromsparender.
verfügbar und eine extrem innovative technologie die dahintersteht…
sieht nicht nur elegant aus und macht richtig was her…ist auch einfach ultrapraktisch.
schaut euch dort mal um…echt ein klasse service.
sorry, aber du bist erst seit 4 tagen dabei und das ist mittlerweile mindestens die 5te werbung die ich von dir für diese seite sehe.
langsam nervt es!!!