ich habe dort bereits angerufen. Leider wird der wagen aufgrund der Kilometerleistung nicht mehr mit garantie verkauft bzw. gewährleistung daher nur an gewerbetreibende. ich kann mir den wagen am montag anschauen kommen und probefahren. wenn ich will kann ich den auch zu nem gutachter fahren. tüv/au wird neugemacht. Öklwechsel wurde gemacht + pdc sensoreb + automatiksteuergerät + beim fehlerauslesen konnte keine fehler festgestellt werden + kein klappern oder scheppern im Motorraum. Hat laut verkäufer ab 53tkm keinen Longlife Service mehr gesehen und anderes Öl bekommen.
ich habe von den problemen mit der längung der steuerkette gelesen. betrifft das auch dieses modell?
ich würde versuchen die was runterzuhandeln und den wagen nehmen, auch ohne garnatie. ich denke mir halt der wagen ist in einem ordentlich zustand, kann bei der probefahrt auf vieles achten, bzw. worauf sollte ich noch so achten?
Der wagen hat wohl 146tkm runter. wo ich denke aufgrund des Hubraums sollte das nicht das problem sein. ich habe einen guten Bekannten der bei Audi und Vw gelernt hat der mir reperaturen günstig macht.
entschuldigt das ich nicht alles groß schreibe, meine tastatur spinnt.
ich habe danach auch noch 2000 für reperaturen übrig also ich schleife finanziell nicht am limit, hätte aber gerne einen mit Lpg weil ich in Belgien für 0,46 Cent / liter tanken kann.
Fahr mit dem Wagen zur Dekra und lass ein Gutachten machen.
Das mit der Gewähleistung würde ich so nicht akzeptieren, da das Wagen vom Händler verkauft wird, muss er ein Jahr Gewährleistung geben. Drängt der Händler schon dazu, diese im Kaufvertrag auszuschließen, würde ich die Finger vom Wagen lassen.
Er darf das Auto gar nicht an dich verkaufen. Wenn er es an dich als Privatperson verkauft, MUSS er 1 Jahr Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung geben. Er darf es überhaupt nicht ausschließen. Nur wenn er an Gewerbetreibende verkauft, darf er die Gewährleistung ausschließen.
Rein theoretisch bzw. rechtlich gesehen könntest du den Wagen also nicht mal kaufen.
Richtig ist, dass er die Gewährleistung nicht per Vertrag vollständig aussschließen kann. Findige Händler nennen das Fahrzeug dann aber im Kaufvertrag einfach Bastlerfahrzeug und schon ist seine Gewährleisungspflicht eingeschränkt. Ebenfalls steht dann gern mal " Verkauf im Auftag von XY", damit hat man dann einen Vertrag zwischen zwei Privatpersonen und wieder keine Gewährleistung. Hab ich alles schon gesehen, auch von VW/Audi Autohäusern.
Danke für eure Antworten. Werde dann lieber wirklich die Finger davon lassen. Am Ende habe ich einen Motorschaden oder das DSG ist kaputt und ich bleibe auf dem Schaden sitzen. Ich mein DSG ist noch bezahlbar, aber wenn der Motor was hat, dann ist selbst Steuerkette wechseln erstmal aufwendig und mit Kosten verbunden. Außerdem kann ich den Wagen in der Zeit dann nicht fahren. Ich kenne mich da nicht so aus, aber ich denke das bei einem 3,2 ltr Motor die laufenden Kosten im Sinne von Reparaturen vermutlich höher liegen wird als wenn ich nur nen 2,0ltr Diesel fahre.