Ja hatte ich. Haben sich bei mir nie gemeldet gehabt. Habe denen 3 Mal die Unterlagen hingeschickt und nie was gehört. In der Zwischenzeit hab ich das ganze außerhalb von Ebay gerichtlich geklärt. In meinem Fall hat sich die Käuferschutzfunktion bei Ebay alles andere als mit Ruhm bekleckert.
Ablauf:
Du stellst den Antrag auf Käuferschutz (nachdem du versucht hast, das ganze über Ebay mit dem Käufer/Verkäufer zu klären). Dann wirst du aufgefordert die Unterlagen wie Zahlungsbeleg etc etc etc einzureichen. Weiter weiß ich nicht, da ich darüber nie hinausgekommen bin - Sorry…
Gruß
gut bis dahin ist mir klar - wichtig für mich wäre ob ich die ware die ich erhalten habe (aber nicht dem entpricht wie beschrieben) zurückgeben muss.
gruss steffan
Puuuh kA. Leider gibts von den Käuferschutzleuten auch keine Telefonnummer (habe zumindest keine gefunden), dass man da mal anrufen könnte oder so : /
Wünsch Dir viel Erfolg, dass das alles sauber über die Bühne geht!
Gruß
solange du von ebay oder deinem anwalt nichts gegenteiliges hörst würde ich den teufel tun und die ware zurückgeben. im zweifelsfall bist du dann geld UND ware für immer los. oder geht's eher darum, daß du die ware auf jedenfall behalten willst, weil seltenes einzelstück oder schwer zu bekommen?
es wäre aber von vorteil dies vorher zu wissen ob die ware zurückgegeben werden muss, weil wenn ich die ware zurückgeben muss, ist es eher ein draufzahlgeschäft.
gruss steffan