Juristenfrage. Als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten

Hi Leute,

mir ist ein Fehler in meiner Kalkulation unterlaufen was den Presi meiner Felgen angeht…
Hab die Teile inkl Versand verkauft, aber jetzt nachdem ich mit die Preise für Verpackungsmateriel gesehn hab ist das einfach zu wenig.
Nun meine Frage, sollte der Käufer nicht drauf eingehen 10-20€ mehr zu zahlen, was kann ich tun?
kann ich vom Vertrag zurücktreten wegen fehlerhafter Kalkulation?
Ich meine sowas in BWL mal durchgenommen zu haben :wink:

Falls es noch andre Möglichkeiten gibt davon zurückzutreten, bitte erzählen :slight_smile:

falls wichtig, der Vertrag wurde gestern geschlossen.

mfg
Markus

schätz mal ebay?

wird schwierig…kannst es ihm ja erklären? war wohl ein sofortkauf? aber rechtliche chancen gleich null…

alternativ:
kannst zb sagen sie sind dir gestohlen worden bzw wurden beschädigt und bietest somit dem verkäufer an vom vertrag zurückzutreten - ohne kosten für ihn und mit ner positiven bewertung…ist aber halt nicht grade so legal…

alex

nee war privat…ohne ebay, jedoch mit kaufvertrag

ok…dann meinen alternativvorschlag in betracht ziehn…

wie siehts damit aus? hab ich im internet gefunden, bei wären es keine waggons sondern ein paar €:)

  1. Der Kalkulationsirrtum

Hier liegt ein Irrtum über den Wert oder den Preis einer Leistung oder Sache vor. Der Erklärende irrt sich nur in seiner persönlichen Kalkulation; deshalb ist der Irrtum unbeachtlich.
Ausnahmsweise ist der Irrtum doch beachtlich: Der Erklärende legt seine Kalkulation offen dar und nimmt sie in seine Erklärung mit auf.
Beispiel: Beim Verkauf eines Altmetalllagers zum Tagespreis schätzen Verkäufer und Verkäufer einen Haufen Eisen auf 40 Eisenbahnwahnwaggons, was einen Kaufpreis von 37.000,- Reichsmark ergibt. Das Eisen füllt aber 80 Waggons. - Hier handelt es sich zwar nur um eine Kalkulation, diese wurde aber offen erklärt. Die Anfechtung ist möglich.

[quote]
Reichsmark
[/quote]:confused:

schonmal von änderungen gehört die immer wieder vollzogen werden…
ja gut aber wie ists in dem beispiel? da würd ich mal sagen das sind zwei geschäftsleute…und du bist privatperson (?) genauso wie der andere (?)

mein alternativvorschlag steht oben im ersten beitrag hatte ich gleich geändert bzw ergänzt…

ahja hab den vorschlag gerade erst gelesen :slight_smile:
daran hab ich auch schon überlegt.
ja sind beide privatpersonen…

naja werd wohl in den sauren apfel beißen und aufn paar € verzichten müssen…
trotzdem danke

Wie groß sind die Felgen, wieviel Versand hast du angesetzt, womit willst du versenden,…? Evtl. kannst du die 20€ beim Versand sparen und die dann in Verpackungsmaterial stecken. Wobei ich noch keine 20€ für Verpackungen ausgegeben hatte, als ich Felgen verschickt hatte :wink:

Wegen 10-20€ würd ich mir keinen großen Stress machen, von wegen Kaufvertrag canceln usw. (ich gehe mal davon aus, dass die Felgen im Verhältnis wesentlich mehr Wert sind, als 20€?).

Bekommst halt 20€ weniger für die Felgen.
Also will ja nicht blöd sein aber macht bei einem durchschnittlichen Preis pro Satz jetzt auch nicht die Welt aus normalerweise.

Beim nächsten mal schlägst halt 30€ drauf und dann haste was gelernt und das von diesmal ausgeglichen …

Grüsse

ja ich werd das jetzt so hinnehmen, beim nächsten mal bin ich schlauer :slight_smile:

aber gerad mal so am rande, wisst ihr wo ich gescheite Kartons herbekomme um 18" felgen ohne reifen zu verschicken, und mit welchen kosten ich ca. rechnen muss?

gratis bei jedem felgenhändler…;)…frag doch mal nach ob die noch welche übrig haben…

ansonsten haben hifi/tv händler oft interessante kisten