Hallo zusammen,
wie ich heute morgen zu meinem Auto komme,trifft mich fast der Schlag:Sie haben mir die Seitenblinker geklaut und an meinen Spiegelkappen haben sie sich auch versucht!!! Das ist so zum kotzen! Wenn die wenigstens einfach die Seitenblinker normal abemacht hätten,aber nein,samt Kabelstrang komplett rausgerissen!Die Spiegelkappen wollten sie mit einem Schraubenzieher abhebeln,Ergebnis: ist zwar nicht geglückt,aber es ist ein Stück aus der Spiegelaufnahme rausgebrochen.Weiß einer von Euch,ob das über die Teilkasko läuft?Hab keine Ahnung,mir ist vorher noch nie so was passiert.Muß wahrscheinlich ne Anzeige erstatten,oder? An die Kabel vom Seitenblinker kommt man auch irgendwie nicht so einfach ran.Sieht so aus,als müssten die Kotflügel ab oder zumindest die Radhausverkleidung.Wenn ich den Penner erwische,der jetzt mit meinen schönen Blinkern rumgurkt,grrr!
Vielleicht könnt Ihr mir ja was dazu erzählen…
Gruss Oliver, und trotzdem schönen Feiertag!
Teilkasko zahlt da nichts. Solche Schäden werden über die Vollkasko abgedeckt.
Bei Diebstahl und damit zusammenhängenden Beschädigungen zahlt die Teilkasko.
Frag mal Duke, der hat Erfahrung damit!
Meine aber auch das es die teilkasko zahlt, gegen wen willst du denn Anzeige erstatten, „Unbekannt“?
Mein Beileid. Du musst das auf jeden Fall melden, soweit ich weiss sollte man dann Anzeige gegen unbekannt stellen (nützt Dir auch erstmal nichts, aber wenn da 100 Einbrüche bei Dir im Viertel sind, dann wird da mal nachgegangen…)
Da hier was gestohlen wurde, sollte die Teilkasko zahlen.
Teilkasko zahlt bei Diebstahl des ganzen Fahrzeuges bzw Versuch des selben. Aber nicht bei mutwilliger Beschädigung.
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen
Entwendung, insbesondere Diebstahl und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen,
Brand oder Explosion,
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen,
Bruchschäden an der Verglasung,
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß,
Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiß (bei Pkw, Motorrädern und Campingfahrzeugen).
Die Teilkasko ersetzt Ihnen
bei einem Totalschaden aufgrund der vorgenannten Ursachen im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw bis zu einem Alter von 6 Monaten erstatten wir den Neupreis, wenn Sie den Pkw als Neufahrzeug gekauft haben. Für Pkw und Campingfahrzeuge vermindert sich bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl die Höchstentschädigung um einen Abschlag von 10 %. Wir verzichten auf diesen Abschlag, wenn das Fahrzeug mit einer von uns anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet ist.
die Reparaturkosten, wenn kein Totalschaden vorliegt.
Die Vollkaskoversicherung bietet Schutz
bei Unfällen; egal, ob selbst verschuldet oder nicht,
bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde.
Außerdem enthält die Vollkaskoversicherung die kompletten Leistungen der Teilkasko bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs durch
Entwendung, insbesondere Diebstahl und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen,
Brand oder Explosion,
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Rehe), Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen,
Bruchschäden an der Verglasung,
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluß,
Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiß (bei Pkw, Motorrädern und Campingfahrzeugen).
Die Vollkasko ersetzt Ihnen
bei einem Totalschaden im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw bis zu einem Alter von 6 Monaten erstatten wir den Neupreis, wenn Sie den Pkw als Neufahrzeug gekauft habe. Für Pkw und Campingfahrzeuge vermindert sich bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl die Höchstentschädigung um einen Abschlag von 10 %. Wir verzichten auf diesen Abschlag, wenn das Fahrzeug mit einer von uns anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet ist.
die Reparaturkosten, wenn kein Totalschaden vorliegt.
Ein Gespräch mit Deiner Versicherung sollte das aber genau klären. Die sagen Dir dann auch was Du für Unterlagen einreichen sollst zur Schadenregulierung.
Die Anzeige geht dann natürlich gegen Unbekannt. Da wird auch nix bei rum kommen.
Habe nun bei mir mal nachgesehen, BM-A3 hat wohl Recht und es kommt nur die Vollkasko in Frage.
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Hi,
da dir die Seitenblinker gestohlen wurden, werden sie von der Teilkasko ersetzt. Das ist Fakt!
Der Versuch, die Spiegelkappen zu entfernen, ist ein Vollkaskoschaden, da hier keine Teile entwendet, sondern sie nur beschädigt wurden.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die uralten Zeiten, als wir alle Stabantennen in den Kotflügeln hatten. Wie oft kamen wir morgens ans Auto und sahen wieder einmal, dass ein Idiot in der Nacht die Antenne abgeknickt hatte. Wer dies so seiner Teilkaskoversicherung mitteilte, erhielt keinen Ersatz. Wer aber so clever war, die Antenne verschwinden zu lassen und der Versicherung meldete, sie sei entwendet worden, erhielt anstandlos Ersatz durch die Teilkaskovers.
Ciao
Christof
Jetzt mal eine Frage steigen dann die Prozente an wenn man was machen läßt über die Teilkasko??
Hallo!
Mein A3 wurde auch mal aufgebrochen um das Radio zu klauen. Ich habe es sofort der Polizei gemeldet (die kamen direkt morgens bei mir vorbei um sich die Sache anzuschauen). Dann ein kurzes Telefonat mit der Versicherung, die mir sofort eine Schadensnummer nannte. Diese Nummer habe ich dann meinem Audi Händler gegeben, welcher dann die ganzen Schäden direkt mit der Versicherung abrechnete. Die Abrechnung mit dem Radio & CD-Wechsler habe ich direkt mit der Versicherung abgewickelt. Alles wurde über die Teilkasko abgewickelt und ich bin in den Prozenten nicht gestiegen (die Prozente beziehen sich ja auch nur auf Haftpflicht und Vollkasko)!
Das heißt ich könnte mein Scheibe die einen großen Steinschlag hat meiner Teilkasko melden.
Ja klar kannst Du das! Glasschäden werden immer von der Teilkasko abgedeckt. Du musst nur auf Deine Selbstbeteiligung achten, ob es sich dann rentiert.
Hi,
danke erst mal für Eure schnellen Antworten. Das hört sich ja gar nicht gut an,mit Vollkasko und die Seitenblinker sind ja noch das Billigste an der Sache.Lohnt sich nicht,deswegen in den Prozenten zu steigen. Weiß jemand von Euch,wie ich am besten (einfachsten) an den Kabelstrang von den Seitenblinkern rankomme oder wieviel der Spaß kostet,wenn ich es in der Werkstatt machen lasse?
Danke.
Gruss Oliver.
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Du kannst aber auch mal bei Deiner Versicherung fragen, ob Du nicht eine Reparatur ohne Selbstbeteiligung machen lassen kannst, z.B. von CarGlas. Wenn Du die Scheibe tauschen lässt und die 150 Euro SB zahlst ist das für die Versicherung immer noch ein schlechteres Geschäft, als wenn sie Dir die SB schenken und nur die Reparatur bezahlen müssen.
Versuch´s mal !
Mfg
Rooter
Deine Seitenblinker werden von der Teilkasko bezahlt…inkl Einbau durch Vertragsverkstatt. Alle mit dem Einbruch zusammenhängenden Schäden werden bezahlt.
Dienstag Nacht wurde unser olf aufgebrochen. Die Spacken haben gleichmal das Schloß geschrottet. Aber alle Kosten zur Wiederherstellung werden übernommen.
Glasschäden (Frontscheibe z.B. oder aber auch Blinker und Scheinwerfer) werden auch durch die Teilkasko ersetzt (als Tip: Steinschlag). Oft verzcihten Versicherungen auf die Zahlung der SB, wenn der Halter z.B. CarGlass beauftragt.
Eine Hochstufung erfolgt nicht!
Dies kann ich aus eigener Erfahrung sagen!
Grüße
Mo
Normalerweise zahlt auch die Teilkasko durch Einbruch verursachte Schäden - Zumindest war dies bei mir der Fall ! Frag bei Deiner Versicherung nach !
Gruss Frank