Ist Werbung mit Dollarscheinen erlaubt?

Hallo,
wir haben ne ganz nette idee für unseren online shop werbung zu machen.Die frage die sich alledings stellt ist ob dies erlaubt ist?vielleicht wisst ihr es ja. Wir haben einen dollarschein verwendet und dort vorder- und rückseite stark verändert mit photshop…es steht drauf, dass der schein jediglich für werbzwecke gedacht ist, und die meisten motive wurden ausgetauscht durch eine wasserpfeife. bzw. durch den namen shisha-deluxe.de und etwailige adressdaten. was denkt ihr ist es legal ?:wink:


und gleich noch ein bischen werbung gemacht hm?
:zahnlos:

gibts wenigstens rabatt für a3-freunde?
:king:

Na ja die indirekte werbung war jetzt eigentlich nicht so wirklich beabsichtigt, aber natürlich bekommen die a3-freunde eine Rabatt von mindestens 5% bei www.shisha-deluxe.de. Wir befinden uns aber noch fleißig im Aufbau also falls sonst irgendwelche Anregungen da sind, nur zu!!

Bleibt nur noch die frage mit der leglalität des Scheines, oder viellecht weiß ja jemand von wo ich da infos bekomme?

gruß marc


+ Dieser Beitrag wurde von evilzz am 05.12.2006 bearbeitet

die Sache ist dann nicht erlaubt, wenn man es in der Absicht nachmacht, es als echt in den Verkehr zu bringen. Bei einem deutlich verfälschten Schein ist dies wohl nicht anzunehmen. Gehe auf Nummer sicher und schreibe Muster oder ähnliches darauf.

als tipp, versucht alle tabaksorten in euer sortiment aufzunehmen, das merk ich bei uns immer, wenn wir bestellen sind wir uns nie einige, wo, weil nie einer alles hat, was wir wollen.

gäbs mal nen laden, wo wirklich jeder tabak zu erhalten ist, dann wäre das ganz klar ein favourite.

was ma noch aufgefallen ist, setzt doch auch die 100er Packung kohle auf deine seite, mit den 10er rollen wirst zwar geschäft machen, weilst die für 2 euro verkaufst, aber net wirklich kunden gewinnen.

+ Dieser Beitrag wurde von rewolf am 06.12.2006 bearbeitet

seh ich kein Problem, wenn du noch die Größe des „Scheins“ veränderst … kein problem

p.s. nette Seite, ich bestell dann ma

+ Dieser Beitrag wurde von genom am 06.12.2006 bearbeitet

Vielen dank erstmal für eure Tips.
natürlich sind wir bemüht so viel wie möglich tabaksorten anzubieten, nur leider ist es immer na frage was dein Großlieferant anbietet und verfügbar hat.Aber wir sind bemüht der größte Onlineshop mit den meisten produkten zu werden.

Zurück zum Dollarschein, ich hab hier mal nen muster.Es steht auch drauf das dies nur für Privat und nicht als zahlungsmittel gedacht ist.



Sowas ist immer schwierig zu beurteilen, eine direkte Freigabe kann man da als Nichtprofi nicht erteilen. Die Rechtssprechung sieht es aber dann nicht als Fälschung an, wenn sich auf dem Schein ein „deutlich ins Auge springender Werbeaufdruck“ befindet. Aber wiederum dann nicht, wenn dieser durch eine Banderole verdeckt werden kann. Aber auch bei diesem Spaßschein kann Versuch der Geldfälschung gegeben sein. Ich gehe von einem Fall aus, wo dir jemand absichtlich ans Bein urinieren will, im Normalfall ist das ja egal. Meine Empfehlung: Diagonal über den Schein " Werbezweck" oder „MUSTER“.

Da gab es mal so nen netten Text. Das Fälschen von Banknoten sowie die Verbreitung von nachgemachten Banknoten… bla bla… Habe mal auf die Schnelle gegoogelt. Das sagen die Schweizer dazu… Ich denke die Amis sehen das eher noch krasser…

Quelle http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a243.html

Gruß Sascha


so hab jetzt ne ganze weile rumtelfefoniert und die haben mich auf http://www.rulesforuse.org/pub/index.php verwiesen.da steht so ziemlich eindeutig was man beachten muss wenn man eine note dubliziert. jedenfalls danke ich allen die mir versucht haben weiterzuhelfen.:daumen: